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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?

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Avatar  Jagdpächter hat das "Betretungsrecht", Bauer das "Bestellrecht"?  (Gelesen 6455 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. August 2011, um 13:30:07 Uhr

Ich habe von 3 Landwirten die Erlaubnis, auf zahlreichen Äckern suchen zu gehen.
Wollte anfangen, als mich plötzlich ein "Jagdpächter" ansprach und sagte, er hätte all die Äcker gepachtet.

Meinte, dass es kein Problem sei, und ich mich mit den Bauern abgesprochen habe.

Er sagte daraufhin, dass das egal sei, denn die Bauern hätten nur das Bestellrecht, und die Jäger hätten das alleinige Betretungsrecht Idiot, da sie diese Flächen gepachtet hätten.

Mit Ihm war überhaupt nicht vernünftig zu reden und nachdem ich mir hier den Artikel "Weisungsbefugnisse Förster Jagdpächter" durchgelesen habe, kommen mir Zweifel an seiner Machtausübung.

Was meint ihr, darf er mir verbieten, die Felder zu betreten?

Echt eine Schande, dass man ständig gegen neue Windmühlen ankämpfen muss Down

(versteckt)
#1
24. August 2011, um 13:35:22 Uhr

sind die Bauern die Pächter oder die Eigentümer? Wie auch immer... der Bambikiller würde mich nicht davon abhalten, dort zu suchen.
Der Herr in Grün hat offenbar was verwechselt. Er hat als Jagdpächter das Recht, die Jagd dort auszuüben. Der Schutz der Gesundheit des Wildes ist durch einen Sondler eher nicht gefährdet (im Vergleich zu einem Mähdrescher) und deshalb ist sein Gemaule haltlos. Der soll sich das Bundesjagdgesetz durchlesen und nicht andere Leute belästigen.

Sonst sag dem doch, Du würdest jetzt Rücksicht nehmen und Dich in die Tiefen des Waldes zum Suchen verziehen..

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(versteckt)
#2
24. August 2011, um 14:13:07 Uhr

Hallo,
hatte auch mal so ein Problem, vom Bauern die Genehmigung erhalten, war auch sein Acker (Eigentümer).
War gegen Abend am Suchen da kam ein Jäger und wollte mir auch was erzählen. Hatte ihm gesagt das ich vom Eigentümer das ok hab, er probierte es dann auf seine Art, er hätte hier die Jagd für viel Geld gepachtet und so ging das nicht. Er hatte beim Bauern nachgefragt und hatte somit Pech, hatte nix in der Hand. Hab ihm mal zu verstehen gegeben wenn man gleich so bestimmend auf einen eindreschen will und nur sich selbst sieht, das sein eigener Schuss dann nach hinten losgeht. Man kann alles in Ruhe klären und ne Lösung finden, zwecks  Suchen mit Tag / Uhrzeit aber nicht so, hab ich zu ihm gesagt. Ich könne auch zu seiner Zeit auch mit em Hund hier entlang gehn oder bisschen laut singend etc. seine Jagd stören und das ganz legal, hätte ich kein Problem mit. Siehe da, da hats bei ihm auch klick gemacht und wenn er dann immer kam, gab er kurz Lichthupe mit em Auto, ich hob die Hand das ich ihn sah, machte meine Bahn noch fertig und fuhr wo anders hin und so ging das die ganze Zeit, so war jeder zufrieden mit der Lösung. Wie gesagt, es muss für beide Seiten ne Lösung geben aber nicht so en intolleranter Jäger dann würd er bei mir erstrecht die nächste Zeit nix mehr Schiessen, würd die ganze Zeit nur hin und her laufen und bisschen rum pfeiffen, mal schaun wär den längeren Atem dann hat.

Mach dem Jäger doch mal nen Vorschlag, wenn er dort hinkommt und Du am  Suchen wärst soll er ein Zeichen geben und Du würdest dann vom Acker gehn. Der is ja nicht jeden Tag dort. Wenn er nicht einlenken würde, dann gehst halt mal dort als hin und her, fröhlich singend etc.

Gruß Nikon

P.S.: Musst ihn mal fragen ob er Jogger und Wanderer auch vertreiben tut und wie es mit den Bauern momentan aussieht, müssen ja die Ernte einfahren, die kennen ja auch keine Uhrzeit und Tag, der wollt nur sich rausheben und Dich bisschen einschüchtern. Falls er wieder mit anfangen soll, fragst ihn wo das stünde, soll er Dir mal zeigen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
24. August 2011, um 14:42:38 Uhr

Man, da habe ich mich wohl richtig verarschen lassen.

Kein Wunder, dass der auf meine Argumente nicht eingegangen ist, sondern wieder fahren wollte.

Hat auch nicht mit Polizei oder so gedroht, er meinte nur, er würde für die Pacht bezahlen also hätte er das alleinige "Betretungsrecht", dass ich zusammen mit dem "Bestellrecht" der Ernte das erste Mal höre Lächelnd
Als ich vom Feld ging, kam sogar der Bauer an mit seinem Düngetankwagen, mit dem ich mich sehr gut verstehe und hat mir zugezwinkert.

Mal schauen, was z.B. Walter Franke dazu schreibt, wenn er dies liest - er ist in Sachen Recht immer gut informiert!

Habe auch nichts dagegen, mich mit den Jägern abzusprechen, wennse schießen wollen, dass ich natürlich woanders hingehe.
Allerdings gibt es dort nur Felder, wohin sich kaum ein Wild verirren wird, sondern eher im geschützten Wald bleibt.

Würd den am liebsten wegen Amtsanmassung anzeigen und mein Spritgeld wiederverlangen Grinsend Aber ich warte ab, was andere mir noch raten Smiley

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#4
24. August 2011, um 16:26:50 Uhr

Viele von den Wilddieben sind ja im Wald zu Gange. Haben die dort auch das alleinige "Betretungsrecht"  Schockiert
Bin gespannt was da noch kommt...

Gruß

Zeitzer Zwinkernd

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(versteckt)
#5
24. August 2011, um 16:51:29 Uhr

Hallo Leute, vielleicht hilft euch der Link ja weiter!

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ejib.de/side/archiv/Recht/Stoerungen.pdf


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#6
24. August 2011, um 16:58:21 Uhr

Eine Top- Antwort. Super

Gruß

Zeitzer Winken

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#7
24. August 2011, um 16:59:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Der Schutz der Gesundheit des Wildes


Der Schuitz des Wildes? Soll der etwa durch den Jäger gewährleistet sein? Mann, gut das ich den nicht vor mir hatte, da hätte die Luft aber geknistert!
Der Jäger kann Dich darum bitten das er während seiner "Wildbeobachtungen" als vorbereitende Maßnahme für das spätere Totschießen von Dir nicht gestört wird, wie gesagt bitten!
Wenn der Acker brach liegt, frisch gepflügt ohne Einsaat vor Dir liegt, darf ein Jeder ungestraft über diesen Acker laufen! Zu den anderen Zeiten musst Du den nur Bauern um Erlaubnis fragen,
in keinem Fall den Jäger! Der Jäger darf dort nur Jagen und dafür zahlen die noch viel zu wenig! Mann kann sich gegenseitig arrangieren, wenn nicht würde ich es mal darauf ankommen lassen.
Letztendlich sind beides Hobbys und somit gleich zu stellen, egal ob einer dafür bezahlen muss!




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#8
24. August 2011, um 17:03:16 Uhr

Nach meiner Auffassung ist und bleibt der Bauer der Eigentümer, der jederzeit das Recht hat, sein Eigentum zu betreten solande er den Jagdpächter oder anderen Bauern, an den er landwirtschftlich verpachtet hat, nicht in deren Rechte beeintächtigt.

Er darf wohl auch seine Rechte als Eigentümer deligieren - wer wollte ihn davon abhalten, selber mit dem Detektor zu suchen (andere damit zu beauftragen)?

masterTHief


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#9
24. August 2011, um 17:14:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Nach meiner Auffassung ist und bleibt der Bauer der Eigentümer

Eben- der einzige, der dann dort was zu sagen hat.

Gruß

Zeitzer

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
24. August 2011, um 17:36:26 Uhr

Ob die Bauern selber wissen, dass ein Jagdpächter nichts zu kamellen hat?!  Huch

Er hat das Recht zur Jagdausübung, und da arrangiere ich mich sogar gerne mit Ihm, da gibts genug Äcker, wo ich ausweichen würde.

Hoffentlich ist er morgen wieder da, soll er mir seinen Jagdausweis zeigen und die Gesetzesstelle nennen - aber er wird wohl moin nicht auftauchen, er war an den anderen Tagen jeweils auch nie da.

Ab Montag sucht dort eh mein Kollege mit  Grinsend

"Betretungsrecht und Bestellrecht" : Schweigend Weinen Lächelnd

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#11
24. August 2011, um 18:10:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Der Herr in Grün hat offenbar was verwechselt. Er hat als Jagdpächter das Recht, die Jagd dort auszuüben. Der Schutz der Gesundheit des Wildes ist durch einen Sondler eher nicht gefährdet (im Vergleich zu einem Mähdrescher) und deshalb ist sein Gemaule haltlos.
Ich glaube, das ganze könnte u.U. doch nicht so einfach gelagert sein.

Ich habe einen Kollegen, der selbst Jäger ist und der erklärte mir mal, dass er schlimmstenfalls als Jagdpächter für Wildschaden, den er nicht durch Abschuss verhindern konnte, aufkommen müsse. Also könnte ein Jagdpächter durchaus das Recht haben, Leute von seinem Jagdrevier zu entfernen, wenn er eben dieser Abschusspflicht nachkommt.

Viele Grüße,
Günter

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#12
24. August 2011, um 18:31:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich habe einen Kollegen, der selbst Jäger ist und der erklärte mir mal, dass er schlimmstenfalls als Jagdpächter für Wildschaden, den er nicht durch Abschuss verhindern konnte, aufkommen müsse. Also könnte ein Jagdpächter durchaus das Recht haben, Leute von seinem Jagdrevier zu entfernen, wenn er eben dieser Abschusspflicht nachkommt.

Hi Günter

Wie will man den Jäger durch Wildschweine, die aus seinem Wald gekommen sind und das anliegende Maisfeld geplündert haben, haftbar machen. Sollte der vorher alle abknallen... :-

Wahrscheinlich wieder für die Rechtsanwälte in den jeweiligen Bundesländern... Lächelnd

Gruß

Zeitzer (der was da kreucht und fleucht lieber lebend sieht...- außer Waschbären :- )

Hinzugefügt 24. August 2011, um 18:34:10 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Zeitzer


« Letzte Änderung: 24. August 2011, um 18:38:00 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
24. August 2011, um 18:44:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Zeitzer
Wie will man den Jäger durch Wildschweine, die aus seinem Wald gekommen sind und das anliegende Maisfeld geplündert haben, haftbar machen. Sollte der vorher alle abknallen...
Zeitzer, ich weiß es ja auch nicht aber in unserem Land scheint vieles möglich zu sein Zwinkernd.

Mein Kollege ist jedenfalls ein freundlicher Zeitgenosse, mit dem man sich vernünftig unterhalten kann. Es gibt also für mich keinen Grund, an seinem Wort zu zweifeln.

Wir kamen übrigens darauf, da er mein Hobby mitbekam und er mir mitteilte, dass ihm dieses bis vor kurzem vollkommen unbekannt war, aber dann hat er mal von einem Hochstand aus auf einen Sondengänger angelegt. Nicht absichtlich, aber besagter Sondler suchte in einem Rapsfeld in voller Reife (!!!) und kam aus diesem auf allen Vieren gekrochen heraus. Mein Kollege rechnete mit einem Wildschwein, visierte daher die Raschelrichtung an und staunte nicht schlecht, als eben sein erster Sondengänger erschien. Dessen Kopf hängt nun neben einem kapitalen Zwölfender. Kleiner Scherz Zwinkernd, aber mein Kollege gab mir den Rat, mit solchen Feld-in-voller-Reife-Aktionen vorsichtig zu sein, da es eben Jäger gebe, bei denen der Zeigefinger sehr locker säße, weil es in ihrem Jagdrevier schon etlichen Wildschaden gab, für den sie aufkommen müssten.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Jagdpächter evtl. eine bestimmte Abschussquote erfüllen muss.

Viele Grüße,
Günter

PS: ich könnte ja auch kein Tierchen töten, aber solange ich nicht so konsequent bin und Vegetarier werde, mache ich auch keinem Jäger einen Vorwurf, der das tut. Eigentlich ist das sogar die tierfreundlichere Fleischfresser-Art und – verglichen mit dem feigen Hehler, der sich mit günstigen Discounter-Schnitzeln aus Massentierhaltung begnügt.

« Letzte Änderung: 24. August 2011, um 18:51:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
24. August 2011, um 19:01:10 Uhr

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http://de.wikinews.org/wiki/Unfall_im_Maisfeld:_J%C3%A4ger_schie%C3%9Ft_versehentlich_auf_M%C3%A4hdrescherfahrer


Hier sitzen unsere lieben Mitbürger in grün auf Unterständen rum und ballern auf alles was sich bewegt. Früher mal bei der Stasi- ansonsten hat man keine Waffe privat in die Hand bekommen...
Und die sitzen heute noch dort.

Gruß

Zeitzer

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