| | Geschrieben von Zitat von MOH Vor allem müssen nun die Eigentümer des Grundstücks, bei einer Entdeckung, die Ausgrabung mit Finanzieren. Wenn das ein Landwirt erfährt, der wir dich von seinem Land knüppeln... 
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Blödsinn! Nur wenn er genau dort eine Biogasanlage oder Schweinestall bauen will. Sonst nicht!
Hinzugefügt 29. Oktober 2013, um 10:55:13 Uhr: | | Geschrieben von Zitat von MOH Vor allem müssen nun die Eigentümer des Grundstücks, bei einer Entdeckung, die Ausgrabung mit Finanzieren. Wenn das ein Landwirt erfährt, der wir dich von seinem Land knüppeln... 
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Blödsinn! Nur wenn er genau dort eine Biogasanlage oder Schweinestall bauen will. Sonst nicht!
| | Geschrieben von Zitat von Tiwaz Naiv und realitätsfern, mehr kann man zu diesen offenen Brief nicht sagen.
Quote: "...sog. Verursacherprinzip jetzt fest im Gesetz verankert wird und damit die rechtliche Unsicherheit nach OVG-Urteilen von 2011 beseitigt wird. Jetzt wird es wieder so sein, dass derjenige, der durch ein Vorhaben ein Bodendenkmal beseitigen will, auch die finanziellen Mittel für die notwendigen Ausgrabungen im Rahmen des zumutbaren tragen muss. "
Was denken die sich dabei? Derjenige der ein ggf. millionen Projekt plant und durchführt wird bald genau wissen was zu tun ist wenn Bauarbeiter Jimbob eine Entdeckung macht. Da wird der Hitachi Bagger geholt und mal ebend umdisponiert um eventuelle Baustopps von Amts wegen zu verhindern.
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Lies Dir den Satz nochmal durch, event fällt Dir dann Deine Fehlinterpretation auf.