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 Landschaftsschutzgebiete

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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. September 2010, um 06:58:06 Uhr

Hallo,

wie sieht es aus in Landschaftsschutzgebieten, darf man hier ohne Probleme zu bekommen Sondengehen.
Moeglicherweise ja, aber nicht Graben ?
Wer kennt sich hiebei gut aus ?

Danke fuer die Antworten

Offline
(versteckt)
#1
03. September 2010, um 15:45:11 Uhr

Hi,

kann man so pauschal nicht beantworten. Im Gegensatz zu einem ausgewiesenem Naturschutzgebiet, in dem generell ein absolutes Veränderungsverbot gilt, besteht in einem Landschaftsschutzgebiet ein relatives Veränderungsverbot.

Das heisst das in einem Naturschutzgebiet jeglicher Eingriff generell verboten ist. Das beinhaltet natürlich auch das Löcher buddeln. In der Regel ist es aber ja eh in einem Naturschutzgebiet zumeist nicht erlaubt die Wege zu verlassen und mal einfach so durchs Gehölz zu latschen  Smiley somit erübrigt sich die Frage nach dem graben.

Bei Landschaftsschutzgebieten ist es unterschiedlich. Diese werden durch die einzelnen Länder ausgewiesen. Dabei wird auch der Zweck des Landschaftsschutzgebietes definiert und dementsprechend auch individuell die Regeln fest gelegt was man innerhalb des Gebietes darf und was nicht. Somit kann es durchaus sein das dass Löcher buddeln in einem Landschaftsschutzgebiet problemlos machbar ist.



Offline
(versteckt)
#2
03. September 2010, um 18:42:53 Uhr

Moin,

bei einem Landschaftsschutzgebiet ist das Aussehen der Landschaft geschützt, d. h. hier darf kein Wald neu angepflanzt werden oder ein Stück Wald abgeholzt, kein Bach begradigt werden, keine Weihnachtsbaumschonen angelegt werden. Es darf von den Landwirten bewirtschaftet werden und es dürfen auch Bäume gefällt werden.

Viele Grüße

Walter



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