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 Sondengänge Offiziell machen / Grabungserlaubniss beantagen

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Avatar  Sondengänge Offiziell machen / Grabungserlaubniss beantagen  (Gelesen 1947 mal) 0
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#15
25. Januar 2013, um 19:19:32 Uhr

Waren ein paar Preuß. Knöpfe, bemahlte Gefäßscherben mit Blumenmotiv, Dickwandige Flaschenböden und Reste
von Eisenverzierungen (Vermutl. einer Transportkiste).
Also nichts bedeutendes aber ärgerlich weil die Eisenstücke(Verm. geschmiedet)noch aufarbeiten wollte um das da befindliche Wappen erkennbar zu machen. Habe zwar Fotos, ist aber nichts so richtig zu erkennen !
Ja und mit RA vorzugehen halt ich dann doch für übertrieben da es ja offensichtl keinen Wert darstellt.

Naja pech gehabt ! Traurig

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#16
25. Januar 2013, um 19:25:50 Uhr

Naja, ist echt blöd gelaufen. Aber hier wird vor der Zusammenarbeit mit dem Amt "gewarnt" bzw. aufgeklärt.

Vorher schlauer sein - nicht hinterher.

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#17
25. Januar 2013, um 19:51:12 Uhr

Man will halt die "Regeln" einhalten, doch man wird eines besseren belehrt.
Manchmal ist es zum Ko.... wenn man irgendwo vorspricht und man sofort zu verstehen bekommt das man ein
Dieb u. Schatzräuber ist.
Scheiß BL

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#18
25. Januar 2013, um 20:08:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Blechhelm
Man will halt die "Regeln" einhalten.


und das müssen die Jungs auch...Die dürfen das nicht einfach behalten Traurig

 Gruss Dennis

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#19
25. Januar 2013, um 20:30:07 Uhr

Hast sicher recht, hab jetzt mal eine mail an die Pressestelle des LfA geschickt, mal sehen was passiert !
Gruß Achim Fechten

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#20
25. Januar 2013, um 20:34:48 Uhr

Ich bin auch z.Z. dabei, eine NFG zu bekommen.
Auf meine Nachfrage an die Bezirksarchäologin hier in Oldenburg
bin ich an die untere Dankmalschutz Behörde vom Landkreis verwiesen worden.
Dort erzählte man mir, das ich dort eine beantragen kann aber dafür
einen Kurs nachweisen muß, den ich beim Landesamt für Denkmalpflege in
Hannover zu absolvieren habe.
Auf Nachfrage dort, bekam ich erst mal keine Antwort.
Beim Nachhaken, hatte ich ein nettes Gespräch mit dem dortigen Bezirksarchäologen.
Und jetzt kommts ! ... :
Der Kurs geht über 2 Tage ! ... mit Referenten u.a. zum Thema Kampfmittelbergung,
Rechtliches etc.
Ab 20 Anmeldungen, wird ein Termin festgesetzt.
Mit dem absolvierten Kurs kann ich dann eine NFG beantragen, die nach Absprache
mit der Bezirksarchäologin in Oldenburg dann vergeben wird.
Dann muß ich ein Gebiet beantragen. Ist das ein Denkmalschutzgebiet gibt´s kein OK.
Wo diese Denkmalgebiete sind wird aber auch nicht verraten, wegen Raubgräbern.
Also, Antrag bis ich ein freies Feld finde. Danach Freigabe für 1 Jahr ... bei guter Führung
gibt´s Verlängerung.
Soweit die Theorie ... mal sehen, wie´s in der Praxis abläuft ??

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#21
25. Januar 2013, um 20:39:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Harrybo
Ich bin auch z.Z. dabei, eine NFG zu bekommen.
Auf meine Nachfrage an die Bezirksarchäologin hier in Oldenburg
bin ich an die untere Dankmalschutz Behörde vom Landkreis verwiesen worden.
Dort erzählte man mir, das ich dort eine beantragen kann aber dafür
einen Kurs nachweisen muß, den ich beim Landesamt für Denkmalpflege in
Hannover zu absolvieren habe.
Auf Nachfrage dort, bekam ich erst mal keine Antwort.
Beim Nachhaken, hatte ich ein nettes Gespräch mit dem dortigen Bezirksarchäologen.
Und jetzt kommts ! ... :
Der Kurs geht über 2 Tage ! ... mit Referenten u.a. zum Thema Kampfmittelbergung,
Rechtliches etc.
Ab 20 Anmeldungen, wird ein Termin festgesetzt.
Mit dem absolvierten Kurs kann ich dann eine NFG beantragen, die nach Absprache
mit der Bezirksarchäologin in Oldenburg dann vergeben wird.
Dann muß ich ein Gebiet beantragen. Ist das ein Denkmalschutzgebiet gibt´s kein OK.
Wo diese Denkmalgebiete sind wird aber auch nicht verraten, wegen Raubgräbern.
Also, Antrag bis ich ein freies Feld finde. Danach Freigabe für 1 Jahr ... bei guter Führung
gibt´s Verlängerung.
Soweit die Theorie ... mal sehen, wie´s in der Praxis abläuft ??
Nono Nono Nono Die spinnen, die Römer. Nono Nono Nono

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#22
25. Januar 2013, um 20:42:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Harrybo
Dann muß ich ein Gebiet beantragen. Ist das ein Denkmalschutzgebiet gibt´s kein OK.
Wo diese Denkmalgebiete sind wird aber auch nicht verraten, wegen Raubgräbern.

§ 4
Verzeichnis der Kulturdenkmale
(1) 1 Die Kulturdenkmale sind in ein Verzeichnis einzutragen
(2) 1 Die unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis. 2 Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis und die Auszüge nehmen.



-> Ja was habe ich denn hier gefunden? Was ist das für ein Schriftstück? Nennt sich das etwa... GESETZ?! (*Gernot Hassknecht Stimmung*)

« Letzte Änderung: 25. Januar 2013, um 20:46:33 Uhr von (versteckt) »

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#23
25. Januar 2013, um 20:48:50 Uhr

... und wenn nicht ?
Soll ich dort immer mit § drohen und denen erzählen, wie die sich zu verhalten haben ?
Ein "Miteinander" wird das dann aber nicht mehr.
Wenn ich nur dagegen anrennen will, brauch ich auch keine NFG, sondern geh eben so
sondeln.
Ich will´s aber erst mal ordentlich versuchen. Wenn es mir zu blöd wird, kann ich immer
noch anders entscheiden.

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#24
25. Januar 2013, um 20:52:30 Uhr

Zusammenarbeit auf Augenhöhe (oder zmd. Brusthöhe) oder Zusammenarbeit unter der Stiefelspitze des Märchenamtes?

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#25
25. Januar 2013, um 21:07:45 Uhr

@ Harrybo


will Du denn unbedingt auf/nach BD suchen gehen?

Gruss Dr.Cox

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#26
25. Januar 2013, um 21:33:41 Uhr

@Harrybo:
Zu Kursus: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/lehrgang_in_hannover_anmelden-t53987.0.html


Zu den Flächen:
Du beantragst doch nicht einen Acker. Das wird ja wohl ein größeres Gebiet sein. Und natürlich kann es sein, dass dort Bodendenkmäler bekannt sind, die nicht zu sehen sind (Urnengräberfeld, Siedlung, etc.). Klar streichen die dir das aus deiner Wunschliste raus. Na und? Gibt viel Land zu besondeln.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
28. Januar 2013, um 20:23:42 Uhr

oje oje oje da sind aber wieder viele viele sachen hier aufgetaucht !! Nun mal wieder zur info ... ich hatte heute meinen termin !!!! war einfach SUPERKLASSE !!!!!!!!!!!!

Der Dok war sehr freundlich, super aufgeschlossen gegenüber meines tatendranges. auf die frage hin warum ich sondeln will habe ich ihn einfach mal meine geschichte erzählt wie ich zum sondeln gekommen bin also natürlich auch das ich schon sondeln gewesen bin und das ganze jetzt offiziell machen möchte. ist ja auch logisch denn ich kaufe mir ja auch kein flugzeug und mache dann nen flugschein.

wir haben uns dann an nen tisch gesetzt und er hat mir dann fragen über verschiedene fundstücke gestellt, über erze, flinte, und vor allem über tonarbeiten die ich ab sofort super interressant finde. dann kam noch rechtliches, was mache ich wenn ich was finde usw usw

alles in allem war es recht informativ und meine grabnugsgenehmigung bekomme ich auch

diese wird für eine gemeinde ausgestellt. das ganze für ein jahr. danach kann diese genehmigung erweitert werden um 2 jahre und auch von dem suchgebiet aus her erweitert werden.


so, fragen beantworte ich natürlich gerne !!!

eines kann ich aber mit sicherheit sagen "ab sofort arbeite ich gerne mit den "buddelfreunden" zusammen und freue mich riesig darauf"


ach so ja die fundstücke. in nrw gibt es eine schatzregel die besagt hälfte dem finder hälfte dem grundstückseigentümer. diese regelung ist aber von bundesland zu bundesland unterschiedlich !!! solltet ihr einen spektakulären fund machen, dann setzt ihr euch mit dem lwl zusammen und die kaufen euch das ab oder ihr stellt es in nem museum aus. so diese richtung geht das !!

grüße sascha

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#28
28. Januar 2013, um 21:06:03 Uhr

Hab ich es nicht gesagt ...  Belehren
 Super

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#29
28. Januar 2013, um 21:24:22 Uhr

Na super  Super

anders kenne ich es auch nicht  Winken

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