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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Metalldetektor einbeziehen?

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Avatar  Metalldetektor einbeziehen?  (Gelesen 1123 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. Juli 2011, um 01:24:09 Uhr

Hey alle zusammen was ich hier im Forum noch nicht gefunden habe und mich sehr interessiert ist:

Wenn man gerade sondelt und die Polizei sagt uns dann freundlich guten Tag, können die dann mein Gerät einziehen?

Wie sieht das rechtlich aus?

Oder ist dort nur ein Busgeld drinne?

Danke im vorraus

Markus1979 Suchen

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(versteckt)
#1
24. Juli 2011, um 01:34:25 Uhr

Hallo Markus,

also es kommt doch drauf an in welchem Bundesland man sondelt. ( Damit meine ich legal oder illegal ! )
In Bayern würde ich sagen NEIN solange man sich nicht auf Bodendenkmälern etc. befindet und die Einverständnis des Grundeigentümer vorhanden ist.
Sondeln in Bayern ist zu dulden.

Wie es in anderen Bundesländern aussieht mal dahingestellt.

Mit welcher Rechtsgrundlage, deiner Meinung nach, wäre die Polizei dazu im Stande?

Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
24. Juli 2011, um 01:42:59 Uhr

Tja das weis ich ja gerade nicht, deshalb habe ich ja auch gefragt. Es gibt ja immer Leute die erst Ruhe geben wenn der Gegenstand entfernt wird der gerade Stört.
Aber schon mal danke

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(versteckt)
#3
24. Juli 2011, um 02:20:06 Uhr

Aus welchem Bundesland kommst du?



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(versteckt)
#4
24. Juli 2011, um 05:46:48 Uhr

Moin,

die Polizei hat einige Rechtsgrundlagen um den Detektor einzuziehen.

§ 94ff StPO sowie § 111 StPO sowie in allen Polizeigesetzen der Länder gibt es die Möglichkeit Gegenstände sicherzustellen um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden oder um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit die Geräte nach dem Denkmalschutzgesetz einzuziehen.

Einem Stammtischkollegen ist genau das pasiert, als er in der Nähe einer ehem. Kaserne suchte. Der Detektor wurde an Ort und Stelle sichergestellt. Es stellte sich aber nach umfangreichen Schriftverkehr zwischen Odrnungsamt, Gericht und Rechtsanwalt heraus, dass die Sicherstellung in diesem Fall unrechtmäßig erfolgte und er hat seinen Detektor schon nach 2 Jahren zurück bekommen. Zum Glück sind in dieser Zeit die Batterien nicht ausgelaufen, da es bei der Behörde niemand für nötig befunden hat, diese aus dem Gerät zu nehmen.

Was lernen wir daraus? Immer hochwertige Batterien verwenden  Zwinkernd

Viele Grüße

Walter

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#5
24. Juli 2011, um 06:33:23 Uhr

Im Ösiland gilt ebenfalls obiges ... wobei die Strafen gut beim 10-20x vom Detektorpreis liegen. Geschweige denn bei BDs
Das Problem weiter: Suchen ist nicht verboten ... Gst betreten schon, aber im Wald ? ... ?? musst erst was finden ?
Das blöde an der Geschichte, und das ist wahrscheinlich auch bei euch Germanen der Fall:
Die meisten  Polizei haben keine Ahnung was sie in diesem Fall tun dürfen, da es recht selten auftritt, somit hängt das von der Laune des  Polizei ab ob der DT wegkommt, wann man ihn  wieder bekommt, ob die Kobra mit Hubschrauber gerufen wird  etc.
Aber lieber Polizei als den Jäger im Wald ... vor allem wenn es sich um einen Ex Adeligen oder dem Geldadel handelt.

Gut Fund
Schrottmann

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#6
24. Juli 2011, um 08:43:54 Uhr

Die Polizei kann immer besser mit das Problem umgehen, da bereits Leute dafür ausgebildet werden. In vers. Bundesländer sind bereits Sonderteam im Einsatz. Ich habe es in eine video gesehen.
Ich denke aber das es wirklich nur wenn der Sondengänger auf ein Denkmal Gebiet sich befindet, ausser kann es nicht dazu führen weil es am meistens ein Privat Grundstück und muss bewiesen werden das Du bereits was vom Grund entnommen hast. Daher Hausfriedensbruch am erste Stelle, Anzeige wird nie kommen, oder du bist bereits 5 mal erwischt worden  Huch
Betreff die alte Kaserne : War das noch in Besitz der Bundeswehr ? Wenn ja, dann ist es klar. Ist genauso wenn Du morgen in das Polizei Garten graben wurdest.
Hier wo ich wohne haben wie ein Militär Sperrgebiet, der wo drinn spazieren ( bürger ohne Sonde ) geht, wird von der PM festgenommen und an der Polizei übergeben,  wenn eine Sonde dabei ist, dann ist das Teil sicherlich erstmal weg .

Grüßen
Ohne Gewähr

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(versteckt)
#7
24. Juli 2011, um 19:15:32 Uhr

Moin,

nein, keine Bundeswehrkaserne, nach der Wehrmacht war die US-Army darin. Die ist vor 5 Jahren ausgezogen. Seitdem steht die Kaserne leer.

Deine Vermutung, dass dies nur auf einem Bodendenkmal von polizeilicher Seite so abläuft ist falsch.

Besagter Sondengänger hatte noch Glück, weil in Hessen normalerweise eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, wenn ein Sondengänger ohne Nachforschungsgenehmigung angetroffen wird. Der Durchsuchungsbeschluss lautet auf Verdacht der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers. Sichergestellt werden bei der Durchsuchung alle Detektoren, alle Grabungswerkzeuge, alle Karten, alle Funde, alle Bankbelege (kontoauszüge sowie alle Rechner /  Notebooks.

Dem kann man aber begegnen, indem man sich eine Nachforschungsgenehmigung besorgt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#8
24. Juli 2011, um 19:28:17 Uhr

Zwecks der Nachvorschungsgenehmigung kann ich Walter nur beipflichten. Wenn Du angeln gehen willst, mußt Du Dir auch vorher `nen Angelschein besorgen. Bei Verstoß wird auch die Angel ect. eingezogen.
Und wenn es um`s Busgeld geht, müßtest Du Dich mit Deinem örtlichen Nahverkehrsbetrieb in Verbindung setzen  Narr
 [engel]Gruß Flori Engel

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
24. Juli 2011, um 19:53:20 Uhr

Ne is klar vielen Dank für eure Antworten

 Anbeten

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