[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 mitgang bei genehmigung

Gehe zu:  
Avatar  mitgang bei genehmigung  (Gelesen 1025 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. März 2011, um 18:45:33 Uhr

hallo

wie ist das eigentlich, wenn man mit einem mitgeht, der eine genehmigung hat ? muss jeder eine haben, oder kann man bei einem mitgehen, ähnlich wie beim angeln ?

gruß micha

Offline
(versteckt)
#1
29. März 2011, um 19:03:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von freiburger70
hallo

wie ist das eigentlich, wenn man mit einem mitgeht, der eine genehmigung hat ? muss jeder eine haben, oder kann man bei einem mitgehen, ähnlich wie beim angeln ?

gruß micha

Muß mit dem Amt besprochen werden. Normalerweise sind die Genehmigungen persönlich.

Offline
(versteckt)
#2
29. März 2011, um 21:44:52 Uhr

Hi,
meiner Meinung nach gilt die jeweilige Genehmigung nur für die Person, auf die sie ausgestellt wurde.
Ist ja beim Angeln auch so, wenn du einen Fischereischein hast, kriegst Karten, wenn nicht keine. Auch wenn ein Kumpel dabei ist der einen Fischereischein hat, berechtigt dich das nicht auch zum Angeln.
lg Thomas

Offline
(versteckt)
#3
29. März 2011, um 21:50:00 Uhr

Hmm, mitgehen darf man ja wohl schon. Ich darf ja auch Beifahrer sein, wenn ich selbst keinen Führerschein hätte. Die Frage ist eher, ob man dann selbst die Sonde schwingen und/oder graben darf.

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#4
29. März 2011, um 21:53:12 Uhr

Ich hatte mal einen beim angeln dabei er durfte abgeben denke das es da genauso ist.
lg kalle

Offline
(versteckt)
#5
29. März 2011, um 21:55:30 Uhr

Ich bin davon ausgegangen das er mit mitgehn, mitsuchen meint.
Oder hab ich da was falsch gelesen Schockiert
@ kalle: was meinst du mit "er durfte abgeben?"
lg Thomas

Offline
(versteckt)
#6
29. März 2011, um 22:02:35 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich die Genehmigung in den meisten Bundesländern aufs Graben. Also müsste es doch eigentlich in Ordnung sein, wenn man als Genehmigungsloser mit einem Genehmigungsinhaber mitläuft – und zwar mit eigener Sonde suchend - aber immer dann, wenn man ein Signal hat, an den Genehmigungsinhaber übergibt, der dann die Grabung und Erfassung gemäß der ihm antrainierten Sorgfalt durchführt.

(diese Aussage ist eine reine Vermutung und ohne Gewähr)

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#7
29. März 2011, um 22:12:32 Uhr

Oh sorry ich meinte er hat sein ganzes Angelzeug abgeben müssen und eine Verwarnung.

Offline
(versteckt)
#8
29. März 2011, um 22:20:10 Uhr

Danke für die Aufklärung Zwinkernd
Hat er noch Glück gehabt, hätte auch ne Anzeige wegen Wilderei werden können.
lg Thomas

Offline
(versteckt)
#9
29. März 2011, um 22:27:19 Uhr

Das war vor 5 oder 6 Jahren heute gibt es richtig Geldstrafe.
War mir gestern noch den Pachtschein holen. Wem darf ich einem Zander oder Hecht servieren?Diesen Monat geht noch dann schon zeit.

lg kalle

Offline
(versteckt)
#10
29. März 2011, um 22:35:44 Uhr

Zander immer Super, bei uns gehts erst ab 1.Mai wieder los Weinen
Aber wir weichen vom Thema ab, ich denke der Gedanke von Drusus ist gar nicht so falsch, da das Suchen an sich ja nirgends verboten ist, sondern nur das bergen der Funde.
Vielleicht schreibt ja noch jemand der eine Genehmigung hat was dazu, hier in Bayern, brauch mer ja zum Glück noch keine.
lg Thomas

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
30. März 2011, um 09:49:15 Uhr

Hallo

also es ist da doch vielleicht etwas anderst. Ich bin Angler . Nun wenn ich angel und einen Fisch drille darf mir sehr wohl jemadn bei der waidgrechten Landung helfen. ( Keschern)  Auch auf eine Angel aufpassen lediglich das Aktive Handeln hat er zu unterlassen.
So. Also müsste ich doch Suchen dürfen und wie unten beschrieben Graben würder  derjenige mit der Genehmigung ? So meinte ich das......
War ja auch nur so ein Gedanke...

Gruß

Offline
(versteckt)
#12
30. März 2011, um 10:09:29 Uhr

Na klar darfst dud as, freiburger70.

Du darfst die Sonde ÜBERALL schwingen, es kommt aber aufs Graben an. Das dürfte nur der mit Genehmigung.

Offline
(versteckt)
#13
30. März 2011, um 11:27:45 Uhr

Hi freiburger70,
dein Gedankengang dürfte schon richtig sein.
Aber ist in der Praxis wahrscheinlich nur schwer umsetzbar, wenn ich mir überlege, dass ich mit jemand anders unterwegs bin und seine Funde auch noch ausgraben müsste, ist das für mich Stress und kein entspanntes sondeln. Das mag ja auf nem Acker noch funktionieren, da da die meisten Funde Oberflächen nah liegen, aber im Wald oder an einer vermüllten Stelle, könnt ich mir das nicht vorstellen!
lg Thomas

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor