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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen

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Avatar  Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen  (Gelesen 930 mal) 0
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Umfrage
Frage:
Wer hat eine Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen
 (Umfrage geschlossen: 14. Mai 2012, um 22:11:03 Uhr)
Ja ich habe eine Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen erhalten - 0 (0%)
Nein ich habe keine Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen erhalten - 0 (0%)
ich komme nicht aus Hessen und kann keine Angaben machen - 10 (100%)
Stimmen insgesamt: 10

Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. April 2012, um 22:11:03 Uhr

Ich habe in den vergangenen Tagen von Sondengängern aus Hessen sehr unterschiedliche Aussagen zum Thema:


Nachforschungsgenehmigung für Waldgebiete in Hessen


...die unterschiedlichsten Aussagen bekommen.

Wie sieht es nun aktuell bei den Hessensuchern aus?                                                                                                       Idee

Offline
(versteckt)
#1
04. April 2012, um 23:04:30 Uhr

Heheeee, ich hab nichmal ne normale Suchgenehmigung.
Antrag hab ich Anfang Dezember abgegeben.

Werde da aber nach Ostern mal telefonisch nachhaken.


Gruss Tom

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
05. April 2012, um 00:32:50 Uhr

War das Dein erster Antrag?
Gab es im Vorfeld ein Gespräch?

Offline
(versteckt)
#3
05. April 2012, um 00:54:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von jansonde
Ich habe in den vergangenen Tagen.....
Wie sieht es nun aktuell ........aus?

Wo ist denn da der Unterschied ?
Du hast doch aktuelle Ergebnisse !

Alan



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
05. April 2012, um 02:02:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alan
Wo ist denn da der Unterschied ?
Du hast doch aktuelle Ergebnisse !

Alan



Nein, leider habe ich nur mit 7 Sondlern aus Hessen gesprochen. Das kann man nicht repräsentativ nennen.

Offline
(versteckt)
#5
05. April 2012, um 07:18:24 Uhr

Ich komme aus Süd Hessen und habe seit einigen Wochen eine NFG

Es ist ganz klar definiert, dass der Wald(boden) unberührt bleiben muss.

Kann mir nicht vorstellen, dass es da Ausnahmen gibt.

(stelle auch gerne mal das Kleingedruckte hier rein)

Offline
(versteckt)
#6
05. April 2012, um 08:39:11 Uhr

Thema geschlossen
Bitte auf Eurer Internetseite die Umfrage durchführen

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