Hi,
im Prinzip ein klares Nein, aber
In einem Nationalpark dürfen Eingriffe und Verädnerungen nur dann vollzogen werden wenn diese dem Schutz und/oder der Pflege des Parkes dienen ( z.B. die Jagd auf nicht heimische Tierarten, dem Erhalt von Kulturlandschaften, etc )
Veränderungen die nicht dem Zweck des Erahlts der Natur dienen sind nicht gestattet.
Aber...
Bis zu 25 % eines Nationalparkes darf sogar wirtschaftlich genutzt werden ( Jagd, Landwirtschaft, etc ) Das heisst auf einer landwirtschaftlich genutzten, damit auch gestörten Bodenfläche, innerhalb eines Nationalparkes dürfte man graben.
Natürlich sind neben diesen Regeln auch immer die je nach Bundesland gültigen Denkmalschutzgesetze gültig.