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 (NDSchG) § 18 Schatzregal

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Avatar  (NDSchG) § 18 Schatzregal  (Gelesen 943 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. März 2012, um 09:08:58 Uhr

war Freitag beim Amt und mußte mich die Geschichte
mit dem Schatzregal §18 in Niedersachsenanhören.
Da heißt es ja hat ein Fund einen hervorragenden
Wisenschaftlichenwert geht es in Eigentum des Landes
Niedersachsen über. Das ist ein Gummiparagraph. Alles
Auslegungssache. Da spielt der § 984 BGB dann keine
Rolle mehr. (Hälfte mir hälfte Besitzer) bei einen Fund(z.b.Schatz)
Das (NDSchG) wurde zuletzt am 26 Mai 2011 geändert.
Ich habe denen vom Amt gesagt wenn die mir was wegnehmen
ist sofort Schluß. Dann mache ich mit meinen alten Hobby weiter.
Alles ein Wahnsinn  Nono.

gruß,                      Copper


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#1
18. März 2012, um 09:45:58 Uhr

was mit deinen VWZ-Sachen ? wollen die doch bestimmt haben 

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(versteckt)
#2
18. März 2012, um 09:55:54 Uhr

Moin,

eben weil es ein Gummi§ ist, muss die hervorragende wissenschaftliche Bedeutung vom Amt erst einmal nachgewiesen werden. Es ist schon zweifelhaft, ob Münzschätze und Münzen dazu zählen, was von der Numismatischen Gesellschaft bestritten wird. Im Einzelfall ist ein Gerichtsverfahren anzustrengen.

Erster Grundsatz für einen SG ist immer, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Es gibt inzwischen hervorragende Rechtsanwälte die sich in dieser Thematik auskennen. Falls daran bedarf bestehtm PN an mich.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#3
18. März 2012, um 10:04:17 Uhr

Wenn die Herrn vom LDAmt zu mir auf die Felder bzw Äcker kommen schmeis ich sie von mein Grundstück  Frech  Knüppel  auf meine Landwirdschaftlichen Feldern bzw Äckern gehe ICH soviel Suchen und suchen wie Ich will  Frech ,und Grabe auch soviele Löscher wie ICH will!!!und so Tief wie ich will!!!  Frech ob das jetzt der Pflug macht oder ich ist doch egal!!!!!!

Gruß Alex

Ps: wenn jemand lust hat und aus Mainz und Umgebung kommt mit MIR bei mir zu  Suchen kann sich gerne peer PN bei MIR melden!!!
Euch ALLEN moch Supper Funde und ein schönen Sonntag Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
18. März 2012, um 10:09:04 Uhr

natürlich mach ich weiter Lächelnd.
Aber im Moment ist auf dem Amt der Teufel los, die fahren
knallhart ab. Nach so vielen Jahren zusammenarbeit, werde ich
belehrt was ich zu tun und zu lassen habe. Ich hoffe das beruhigt
sich wieder. Ist schon alles merkwürdig.

@Walter Franke:Rechtschutz habe ich, vielen Dank für die Information.


gruß,                           Copper Smiley

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#5
18. März 2012, um 11:47:34 Uhr

Moin Walter,

Du schreibst u. a. ... Erster Grundsatz für einen SG ist immer, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Nun, ich habe eine ziemlich "allumfassende" und deshalb wäre es für mich, aber auch für sicher auch für die Allgemeinheit interessant zu wissen, welcher Teil der Rechtsschutzversicherung, trotz unterschiedlicher Ausgestaltung des Schatzregal Paragraphen in den einzelnen Ländern, dafür in Anspruch genommen werden kann. Es besteht ja immer die Gefahr, dass es Ausschlüsse gibt, welche man nicht (er)kennt und auf die im konkreten Fall die Versicherung sich dann beruft.

Deshalb wäre es schön, wenn Du dazu ein paar Worte sagen bzw. einen Hinweis geben könntest.

B. t. w., ich habe mich bezüglich des Sondengehens zu einem früheren Zeitpunkt  mit meiner Versicherung (da ja ohne (Grabungs-)Genehmigung in BW unterwegs) in Verbindung gesetzt und man hat mir zugesagt, dass ich bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Unterstützung erfahre.

Viele Grüße

Hans



« Letzte Änderung: 18. März 2012, um 12:39:25 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#6
18. März 2012, um 13:31:14 Uhr

Oh wie schön, mal wieder Stimmungsmache...  :Smiley
Ich kenne knapp 50 Sondengänger in Niedersachsen - bei keinem ist diese Gesetzesänderung zur Anwendung gekommen.
Es hat allerdings auch niemand versucht, sich ein ganzes Gräberfeld unter den Nagel zu reißen.  Zwinkernd


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(versteckt)
#7
19. März 2012, um 22:37:18 Uhr

Moin Hans,

das betrifft das Eigentumsrecht, das ist eigentlich in allen RS-Versicherungen mit dabei.

Als SG sollte man aber darauf achten, dass auch das Verwaltungsrecht abgesichert ist, wenn man mal Probleme mit oder wegen der NFG bekommt.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#8
21. März 2012, um 09:40:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin Hans,

das betrifft das Eigentumsrecht, das ist eigentlich in allen RS-Versicherungen mit dabei.

Als SG sollte man aber darauf achten, dass auch das Verwaltungsrecht abgesichert ist, wenn man mal Probleme mit oder wegen der NFG bekommt.

Viele Grüße

Walter

Hall Walter,

danke für Deine Info, welche sicher für auch die Allgemeinheit wichtig ist und nicht so bekannt war.

Viele Grüße

Hans

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