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 NFG

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. April 2012, um 20:26:30 Uhr

Wann brauche ich eine Nachforschungsgenehmigung?  Idee

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(versteckt)
#1
19. April 2012, um 20:29:14 Uhr

In welchem Bundesland?

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(versteckt)
#2
19. April 2012, um 20:33:27 Uhr

Tori
vergiss den scheiß mit einer Nfg da haste mit den Behörden nur Ärger keine beantragen dann kennt dich auch keiner
von dennen, ich gehe ohne Nfg ist besser so.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
20. April 2012, um 06:51:29 Uhr

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern, Kreis LWL

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(versteckt)
#4
20. April 2012, um 07:03:58 Uhr

Moin,

Meck-Pomm, sehr gut. Dort werden NFG erteilt. Ohne NFG ist es in MV fast nicht möglich, außer an den Badestränden der Ostsee. Die Denkmalschutzbehörden bieten Kurse an, nach deren Abschluss Du eine NFG bekommst, das ist so ähnlich wie bei einem Angelschein.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#5
20. April 2012, um 09:16:58 Uhr

Das was Walter beschreibt ist eine der Möglichkeiten in M-V. Du wirst ehrenamtlicher Denkmalpfleger der durch Kurse qualifiziert wird, Bodendenkmale zu bergen. Dauert meist 2 Jahre oder länger, bis du sondeln darfst. Du arbeitest dann sehr eng mit der Denkmalschutzbehörde zusammen und verpflichtest dich unter anderem alle Funde einzumessen und zu melden. Für das Amt eine feine Sache.

Wenn du jedoch gar keine Bodendendenkmale suchst, brauchst du auch keine Nachforschungsgenehmigung. Ich persönlich suche nach Metall und habe bisher nicht ein einziges Bodendenkmal gefunden. Das ich gesetzeskonform handel kann ich beweisen, in dem ich dem Amt Funde melde, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie ein Bodendenmal sein könnten. Münzen vom Acker z.B. haben einen sehr geringen wissenschaftlichen Wert und gelten in der Regel nicht als Bodendenkmal. Bei mehreren Münzen inmitten einiger Tonscherben kann es schon wieder anders aussehen. Per Gesetz obligt es dir als mündiger Bürger zu entscheiden, ob es sich um ein Bodendenkmal handelt oder nicht. Eine Prüfungspflicht zur Meldung aller Bodenfunde besteht nicht!

Für die selbsternannten "Hilfs-Cherifs" reicht es bestimmt, wenn du das DSchG M-V und den Mitgliedsausweis der "Archäologischen Gesellschaft M-V. e.V." (Jahresbeitrag 42 €) bei dir hast.

Ob du nun ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger werden möchtest, oder eine eher lockere Zusammenarbeit mit dem Amt anstrebst, oder ganz auf die Zusammenarbeit verzichten möchtest, musst du mit dir selber ausmachen.

Grüße
j Smiley t t

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