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 NFG Antrag Hessen

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Avatar  NFG Antrag Hessen  (Gelesen 7675 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. Januar 2017, um 17:26:21 Uhr

Tach
Ich habe einen NFG Antrag gestellt.
Kann mir jemand von euch sagen wie lange die Bearbeitungszeit für so einen Antrag in etwa ist.
Ich weiß das es bei Behörden immer ein wenig dauern kann aber so ein kleiner Hinweis wäre nicht schlecht.
Dann kann ich bei Zeit mal nachfragen.
Danke und Gruß Marco

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(versteckt)
#1
15. Januar 2017, um 19:03:42 Uhr

hallo
in N R W so um ein  halbes jahr

gut fund Super

buschi50 Winken

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(versteckt)
#2
15. Januar 2017, um 19:07:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von buschi50
hallo
in N R W so um ein halbes jahr
Er will bestimmt wissen wie lange das in Hessen dauert. Dort hat er sie ja beantragt.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht interessiert ihn wohl weniger. Zwinkernd

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(versteckt)
#3
15. Januar 2017, um 19:28:48 Uhr

Schon Post aus Wiesbaden bekommen ? Warte die erst mal ab.

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#4
15. Januar 2017, um 19:34:04 Uhr

...der hess. Denkmalbeirat tagt alle 3 Monate, die wirst du mindestens warten müssen...
Frag doch mal dort nach, wo du deinen Antrag gestellt hast...

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
15. Januar 2017, um 19:54:23 Uhr

Tach
Danke erst mal für eure Antworten
Stimmt ,ich wollte das nur für Hessen wissen.
Wenn der Denkmalbeirat nur alle 3 Monate tagt hab ich ja noch etwas Zeit.
Hab den Antrag erst Ende letzten Jahres gestellt.
Wollte auch nur mal wissen ab wann man da mal nachfragen sollte.
Wenn das ja nur alle 3 Monate beraten/genehmigt wird kann ich mit der entgültigen Genehmigung wohl erst im Sommer rechnen.
Dauert das mit einem Verlängerungsantrag für das nächste Jahr auch so lange oder geht das schneller?
Wenn nicht müsste ich den ja auch schon im Sommer stellen,vieleicht sogar schon vor meiner Genehmigung für dieses Jahr{alt}
 NFG Antrag Hessen

Gruß Marco
http://www.detektorforum.de/smf/Themes/default/images/post/grin.gif


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#6
15. Januar 2017, um 20:26:27 Uhr

Bevor der Denkmalbeirat überhaupt tagt und sein Name fällt, gibt's ein persönliches Gespräch mit dem Bezirksarchäologen, da vor passiert gar nichts. Im ersten Jahr darf man erst mal Scherben sammeln gehen, wenn man das zu seiner Zufriedenheit gemacht hat, gibt's ein zweites Gespräch, danach gibt es vielleicht eine Genehmigung.

« Letzte Änderung: 15. Januar 2017, um 20:27:11 Uhr von (versteckt) »

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#7
16. Januar 2017, um 07:10:42 Uhr

@von Daheim mach nen Umzug nach Sachsen,da hättest du deine NFG schon in der Tasche. Cool Zwinkernd 

Gruß aus 

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#8
16. Januar 2017, um 09:37:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Marty
 Im ersten Jahr darf man erst mal Scherben sammeln gehen, wenn man das zu seiner Zufriedenheit gemacht hat, gibt's ein zweites Gespräch, danach gibt es vielleicht eine Genehmigung.



Wobei es in dem Zusammenhang eher darum geht Fundmeldungen korrekt erstellen zu können und das zu üben. . Ich habe in meinem ersten Jahr nicht eine Scherbe abgegeben. Also erst gar nicht nach Scherben gesucht. Die  Vergabe einer NFG unter Zuhilfenahme einer Metallsonde ist somit nicht erfolgsabhängig.
Aktuell ist es allerdings so, dass es nach der Novellierung des hessische DschG die entsprechenden Formulare der neuen Gesetzgebung angepasst werden müssen. Das wird wohl erst zum Ende Januar abgeschlossen sein. Hab aktuell auch keine NFG. Bei dem Scheisswetter aber auch nicht weiter schlimm Narr


Gruß bennik Winken

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#9
16. Januar 2017, um 10:30:28 Uhr

Richtig. Nur um zu gucken ob der Antragsteller das auch kapiert hat.

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#10
16. Januar 2017, um 11:02:01 Uhr

Moin,

die NFG für das folgende Jahr geht schneller. Du kannst sie gleich nach der Abgabe Deines Fundberichtes und der Fundmeldungen beantragen.

Hast Du den Antrag schriftlich und per Einschreiben gestellt? Falls nicht, dann rufe an und lasse Dir eine Eingangsbestätigung zusenden.

Hast Du den Antrag per Einschreiben gestellt, dann gilt der Antrag nach drei Monaten als genehmigt, falls Du in diesen drei Monaten keine Nachricht vom LfDH erhältst.

Viele Grüsse aus Wiesbaden

Walter 

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#11
16. Januar 2017, um 12:35:36 Uhr

Das VErfahren soll lt. WI in 2017 schneller vonstatten gehen. Es wird keine Rücksendung der beiden Expemplare mehr geben sondern die NFG geht dir nach BEantragung direkt in einfacher Ausfertigung zu und du kannst sofort loslegen.

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#12
16. Januar 2017, um 12:55:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von dictus
Das VErfahren soll lt. WI in 2017 schneller vonstatten gehen. Es wird keine Rücksendung der beiden Expemplare mehr geben sondern die NFG geht dir nach BEantragung direkt in einfacher Ausfertigung zu und du kannst sofort loslegen.


Das wäre mal ein Fortschritt in Richtung Bürokratieabbau Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
16. Januar 2017, um 13:00:13 Uhr


Hinzugefügt 16. Januar 2017, um 13:01:53 Uhr:

@dictus +WalterDanke für die sehr hilfreiche Info.
Werde da mal wegen der Eingangsbestätigung anrufen
Gruß Marco

« Letzte Änderung: 16. Januar 2017, um 13:04:31 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
21. Januar 2017, um 08:11:21 Uhr

Hatte mal wegen meines Antrages angerufen.
Erst wusste die Frau nichts von meinem Antrag, der wäre noch nicht bei ihr eingegangen.
Ich könnte aber sicherheitshalber noch mal einen stellen.
Das ginge ganz formlos per Mail.

Gestern habe ich. Von meinem ersten Antrag die Eingangsbestätigung bekommen. 
Gruß. Marco

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