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 NFG für Thüringen - Erfahrungen?

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Avatar  NFG für Thüringen - Erfahrungen?  (Gelesen 844 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Februar 2013, um 13:00:30 Uhr

Gibt es hier einige Thüringer mit NFG und wie sind eure Erfahrungen mit den Ämtern, z.B. dem TLDA in Weimar? Auf meine Anfrage nach einer möglichen Zusammenarbeit bekam ich folgende Antwort: ...Sie bekommen von unserem Amt keine Genehmigung für die Verwendung eines Metalldetektors. Sie sind bei uns auch nicht als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger registriert, das heißt, Sie arbeiten mit unserem Amt nicht im Ehrenamt zusammen und sind nicht im Besitz eines Pflegerausweises.     Leider kein Wort über meine Frage nach einer Fundmeldung und den Umgang damit. Sieht es bei euch anders aus???

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(versteckt)
#1
14. Februar 2013, um 13:27:23 Uhr

Bück dich und küss ihn.

Oder geh einfach raus und schwing ihn.

Denke, die Deutlichkeit vom Amt war eindeutig Zwinkernd

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(versteckt)
#2
15. Februar 2013, um 09:20:10 Uhr

An wen hast Du den Brief dort geschickt?

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(versteckt)
#3
15. Februar 2013, um 10:52:05 Uhr

Moin,

es gab eine Sendung im MDR, Regionalprogramm Thüringen, Studio Erfurt. Dort hat der Landesarchäologe im Fernsehen erklärt, dass jede/r eine NFG erhält, die/der mit einem Forschungsvorhaben einen Antrag stellt.

Im mit ausgestrahlten Bericht gibt es die Aussage eines Bezirksarchäologen, dass er NFG erteilt.

Der Name der Sendereihe ist mir im Moment nicht im Kopf, die Moderatiorin heißt, wenn ich mich recht erinnere Peggy P.......  Für Thüringer, die sich mit dem Regionalprogramm auskennen, dürfte es nicht allzuschwer sein, die Sendung zu erraten und den Filmbeitrag auf Youtube aufzustöbern oder beim MDR als Mitschnitt anzufordern.

Falls der Beitrag auf youtube oder in einer Mediendatei öffentlich ist, wäre es schön, hier einen Link zu setzen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
15. Februar 2013, um 12:17:04 Uhr

An die für meinen Landkreis Verantwortliche, Fr. Dr. Spazier. Auf meine beiden ersten Mails hatte ich ja nicht einmal eine Antwort erhalten...  Verlegen

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(versteckt)
#5
15. Februar 2013, um 13:18:17 Uhr

Moin,

ja, ich habe es schon mitbekommen, dass man heute E-Mails schreibt, ABER, nicht wenn man eine Antwort von einer Behörde haben möchte, da schreibt man einen Brief, per Einschreiben und ganz klassisch mit Briefmarke auf dem Umschlag.

Dann zu Deinem Eingangsposting, bzw. zu den Ausführungen der Behörde. Das ist Stuss was die Dir geschrieben haben.

Die Behörde ist gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet einen Antrag so zu bearbeiten, dass dem Antrag stattgegeben werden kann - so dies grundsätzlich möglich ist und das DSchG im Freistaat Thüringen sieht das explizit vor. D. h. die Behörde ist verpflichtet, Dich zu beraten wie Du eine NFG erhältst, welche Unterlagen Du einreichen musst, welche Angaben benötigt werden. Das ist den den §§ 23 und 24 des VerwVerfG geregelt.

Viele Grüße

Walter



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(versteckt)
#6
15. Februar 2013, um 13:51:16 Uhr

Da hat Walter recht. Es ist zum Kopfschütteln, da es noch immer einige Beamte gibt, die die Zeichen der Zeit nicht verstanden haben und so ein abschreckendes Bild bieten. Solche Personen darf man nicht für voll nehmen und sich nicht unter kriegen lassen.



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