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 NFG ´s

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. Mai 2012, um 17:03:33 Uhr

Mal abgesehen von Gesetzen und Gerichtsurteilen …

Jaa, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber es wird nun mal niemand als allwissender Volljurist geboren, zumindest ist mir diese Lebensform bisher nicht bekannt.
Man könnte auch schreiben bzw. behaupten, dass eine NFG nicht vor Meldung schützt, was eine Diskussion allerdings sinnlos machen würde!

Fakt ist doch, dass Metallsonden nicht verboten sind und man diese z.B. in jedem Baumarkt um die Ecke kaufen kann. Die Geräte werden wie Bohrmaschinen und Rasenmäher vertrieben und nicht wie Waffen, für die man unbedingt einen Waffenschein benötigt, den viele hier auf  Metallsonden bezogen NFG nennen!
NFG schön und gut, nur gibt es weder bisher eine ausdrückliche NFG Pflicht für den allgemeinen Metallsondengebrauch, noch genauere „Hinweise“ außerhalb des Gesetzes auf diese! Solche Umstände belegen doch eindeutig, dass auch eine legale Nutzung von Metallsonden ohne NFG möglich ist, aber dies wird hier leider oftmals nur kleingeredet!

Es wird hier so detailliert über die uns bekannten Gesetze geschrieben und nebenbei versucht NFG´s an den Mann zu bringen! Daher wäre es doch auch mal angebracht näher auf eine, oder die NFG´s einzugehen, die in den verschiedenen Bundesländern ausgegeben werden, oder halt auch manchmal nicht!
Sehr informative Beiträge zum Thema NFG habe ich durch die Suchfunktion nicht entdecken können, daher bietet sich hier nun einmal mehr die Gelegenheit diese Lücke durch eine detaillierte Antwort zu schließen? ! Bin schon gespannt, da diese „Lücke“ selbst wohl noch bei den dafür zuständigen Behörden existiert, zumindest habe ich in diese Richtung keine offiziell veröffentlichten Details entdecken können!
 
Zur allgemeinen Aufklärung wären genauere Antworten auf folgende Fragen schon wünschenswert, nur werden diese wohl auch unterschiedlich ausfallen! 

Was ist genau eine NFG ?
Was genau beinhaltet eine NFG ?
Welche Verpflichtungen geht man genau damit ein ?
Was bringt eine NFG für die Denkmalschutzbehörde und was für den Sondler ?
Wer erfindet so etwas und vor allem warum ?
Was haltet ihr von einer NFG ?
…….

Gruß aus dem Norden Rundumschlag
Sawyer

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(versteckt)
#1
10. Mai 2012, um 18:52:06 Uhr

Eine NFG  ist nur ein, das was bei mir hinten in der mitte ab u. an entfläucht, oder ein wichtigmachen der Archiiiiiiiiiiiissssss.
Aber kein Gesetzlich vorgeschriebenes Toilettenpapier, wenn ich nach Altmetall suche und Gold finde   Grinsend

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(versteckt)
#2
10. Mai 2012, um 19:02:30 Uhr

@Wer erfindet so etwas und vor allem warum ?
Ein paranoider Amtsschimmel, der glaubt, etwas verteidigen zu müssen, was ihm gar nicht gehört.

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(versteckt)
#3
10. Mai 2012, um 19:21:07 Uhr

Eine NFG macht dich automatisch zum Denkmalsucher. Das heißt:

Gehe ich in den Wald oder auf Äcker und suche nach Meteoriten bedarf ich keiner Genehmigung.
Gehst du mit NFG in den Wald, der dir per se (durch die NFG) nicht erlaubt ist oder auf Äcker, die nicht in der NFG drinne stehen, kann dir nicht nur die NFG entzogen werden sondern auch noch ein saftiges Bußgeld aufgebrummt werden.

Mit der NFG macht sich jeder Sondengänger zur Zielscheibe. Fehltritte (im wahrsten Sinne des Wortes, ein Fehltritt auf den angrenzenden Acker, wo nicht in der NFG drinne steht) sind eindeutig, da du dich zu einem bestimmten Unterlassen verpflichtet hast (nicht in Wälder, Wiesen, nicht eingetragenen Äckern zu suchen) und der Bereich eindeutig markiert und einsehbar ist.

Ich hingegen habe mich zu nichts verpflichtet, außer, meine Euros zu suchen. Ich habe mich nicht in der NFG verpflichtet, auf Waldsuche zu verzichten. Deswegen kann mir aus dem "Dienst"-Verhältnis zur Behörde auch kein Strick gemacht werden.

Zumal ich mich auch nicht an nur einen Kreis oder eine Stadt binden möchte, und den Papierkram und das Geld für eine NFG (...die ich nicht mal brauche...) PRO Kreis / Stadt jedesmal aufbringen will.

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(versteckt)
#4
10. Mai 2012, um 19:23:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sawyer

Zur allgemeinen Aufklärung wären genauere Antworten auf folgende Fragen schon wünschenswert, nur werden diese wohl auch unterschiedlich ausfallen!  

Was ist genau eine NFG ?
Was genau beinhaltet eine NFG ?
Welche Verpflichtungen geht man genau damit ein ?
Was bringt eine NFG für die Denkmalschutzbehörde und was für den Sondler ?
Wer erfindet so etwas und vor allem warum ?
Was haltet ihr von einer NFG ?
…….

Gruß aus dem Norden Rundumschlag
Sawyer

Moin,

ist gar keine schlechte Idee. Man könnte das durchaus so machen, allerdings benötigen wir dazu 16 aufgemachte Themen, für jedes Bundesland eines, denn die Antworten fallen von BL zu BL unterschiedlich aus. Dann könnten jeweils die Sg aus dem betreffenden BL ihre Angaben darin machen, auch wenn die Antworten bei einigen BL sehr kürz ausfallen könnten.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
10. Mai 2012, um 20:33:32 Uhr

Guten Abend zusammen!

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin, ist gar keine schlechte Idee. Man könnte das durchaus so machen, allerdings benötigen wir dazu 16 aufgemachte Themen, für jedes Bundesland eines…
Danke, dass dacht ich mir auch Zwinkernd
Es wird hier so viel um NFG´s drum herum geschrieben, aber wenig darüber!

Ich wollte nicht gleich 16 Threads eröffnen, die später alle nahezu den gleichen Informationsgehalt haben, dafür könnte man schon ein Unterforum einrichten!
Genau aus diesem Grund habe ich auch kein spezielles Bundesland angesprochen, damit diese bisher nur als Puzzlestückchen im Forum verstreuten Teilinformationen mal ein halbwegs klares Bild ergeben können.

Jeder soll hier über die NFG schreiben, über die er auch schreiben möchte, bzw. die für Ihn  gilt!

Ist nur ein „Animationsversuch“, weil irgendwo muss man ja anfangen, oder ?

Gruß aus dem Norden Rundumschlag
Sawyer


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(versteckt)
#6
11. Mai 2012, um 07:15:10 Uhr

Hessen

NFG werden seit 1997 erteilt, zunächst von der oberen Denkmalschutzbehörde, nach dem Wechsel der Zuständigkeit zur Denkmalfachbehörde verweigerte diese NFG. Nach erfolgtem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist die Denkmalfachbehörde verpflichtet NFG zu erteilen.

Antrag kann formlos oder mit Formblatt gestellt werden, da es kein förmliches Genehmigungsverfahren gibt.

Anschrift

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Archäologische u. Paläontologische Abt.
Schloss Biebrich / Ostflügel
65203 Wiesbaden-Biebrich

Voraussetzungen für den Antrag ist die Mitgliedschaft in einem archäologischen oder historischen Verein (Ausnahmen sind möglich)

Mit dem Antrag ist ein Forschungsziel, ein Forschungsprojekt zu benennen
(Wer keines hat wird von der Denkmalfachbehörde einem Projekt zugeteilt)

Die erste NFG wird nur zur Lesesuche ausgestellt (ohne Einsatz eines MD, Ausnahmen möglich)
Ein Grundkurs Feldgegehung (1 Samstag) ist zu absolvieren.

Ab dem zweiten Jahr gibt es die NFG mit MD

Am Jahresende ist ein Fundbericht und die Fundmeldungen abzugeben. Die Funde sind nur nach Aufforderung zur wissenschaftlichen Auswertung abzugeben. Ohne Abgabe des Fundberichtes gibt es so lange keine neue NFG bis der Fundbericht abgegeben wurde.

Die Denkmalfachbehörde bietet Weiterbildungskurse an (sehr interessant). An einem dieser Kurse sollen die NFG-Inhaber einmal im Jahr teilnehmen.

Der flächige Umfang der NFG ist variabel und geht von einem Flurstück bis zur Fläche einer Gemeinde (abhängig vom Forschungsziel, dem Besuch der Kurs und der Zeit die ein SG schon mit der Behörde zusammenarbeitet.

Die NFG wird kostenlos ausgestellt.

Der/die Inhaber/in der NFG ist vom Land Hessen bei der Gemeindeunfallkasse kostenlos unfallversichert.

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(versteckt)
#7
11. Mai 2012, um 07:43:49 Uhr

Hallo,
ich habe meine Genehmigung nun 3 Jahre und bin über die Zusammenarbeit wirklich begeistert! Es läuft prima und ich habe ein sehr kooperatives gegenüber beim Landkreis.
So nun zu deinen Fragen  Smiley

Zu 1:
Die Genehmigung berechtigt dich zur Suche nach Kuturdenkmälern mit einem MD.

Zu 2:
Die Genehmigung beinhaltet die Flächen auf denen du suchen darfst sowie deine Pflichten und gesetzliche Hinweise.
Pflichten sind unter anderem eine Listenführung der Funde, Einmessung per GPS, Meldepflicht, und natürlich das du bei einem wirklich wichtigen Fund die Suche einstellen sollst und die Profis dazu holen sollst.
Außerdem das du wirklich wichtige Funde für einen gewissen Zeitraum zur Konservierung überlassen mußt.
Das du nur in der Flugschicht suchen darfst (ca.30cm) und und und ...

Zu 3:
Habe ich in Punkt 2 erwähnt, sonst hast du eigentlich keine Verpflichtungen außer einer wie gesagt sauberen und ordentlichen Erfassung der Funde.

Zu 4:
Natürlich haben beide Seiten etwas davon, zum einen können durch solch eine Genehmigung eventuell auch Fragestellungen der Behörden geklärt werden, oder es werden Zufallsfunde gemacht die so ans Tageslicht kommen.
Die andere Seite ist natürlich das der Sondengeher ganz legal und ohne Bedenken seinem Hobby nachgehen kann ohne Rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Es kann sogar zu einer richtige guten Zusammenarbeit kommen.

Zu 5:
Warum gibt es sowas, nun damit die zuständige Behörde weiß wer unterwegs ist und vor allem auch wo. So bekommt jeder seine zugeteilten Flächen und es läuft keiner in meinem Gebiet. Außerdem bekommen sie so die Funde zu Gesicht die sonst irgendwo verschwinden würden.

Zu 6:
Ich bin froh das ich diesen Weg gegangen bin. Die Dokumentation der Funde ist nicht so wild und es ist einfach wesentlich schöner wenn ich mich nicht ständig umsehen muss ob mich jemand beobachtet oder fotografiert und wenn es doch jemand tut ist es auch Rille weil ich darf es ja  Zwinkernd

Ich muss noch kurz anmerken das es natürlich auch Hardliner gibt die eine Zusammenarbeit erschweren oder generell ablehnen. Diese gibt es auf beiden Seiten. Ich habe weder für die einen noch für die anderen Verständnis.
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

Gruß Kai

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
11. Mai 2012, um 17:20:20 Uhr

Hallo zusammen!

Danke, dass ist ja schon mal ein Anfang!
Bisher hätten sich definitiv keine 16 Threads gelohnt  Zwinkernd

@WalterFranke
Kann es sein, dass Hessen den anderen Bundesländern etwas voraus ist ?
Habe durch Zufall eben folgende PDF entdeckt:
---> Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
NFG - Neue_Richtlinie.pdf - Hessen


Wäre schön, wenn noch weitere solcher, oder "ähnliche" Antworten folgen würden!

Gruß aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer

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