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 NFG_Hürde in Hessen sehr hoch

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Avatar  NFG_Hürde in Hessen sehr hoch  (Gelesen 3283 mal) 0
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#30
07. März 2013, um 23:49:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suworow_Museum
Ich muss schon sagen ihr habt wirklich noch die Möglichkeit darüber zu diskutieren, was nun erlaubt ist oder nicht.

..

Auch z.B. in Portugal sind Detektoren verboten worden. Dort meinten auch leider viele Sondengänger, wenn sie über die Flächen laufen und immer wieder rufen "ich suche keine BD`s" wäre alles in Ordnung.

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#31
08. März 2013, um 01:38:14 Uhr

kann der verein auch fuer suchgehmigung ein setzen ? gut

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#32
08. März 2013, um 09:01:50 Uhr

Hallo zusammen. Ich war am 01.03.2013 auch in Marburg beim zuständigen Bezirksarchi und hatte mein persönliches Gespräch. Dieses anschreiben was du bekommen hast bekommen alle pauschal zugesendet. Ich war dort mit der absicht eine NFG für Metalsonde zu bekommen, gegangen bin ich mit einer NFG für feldbegehungen  Ausrasten.
Getsern kam die NFG jetzt muß ich sie unterschrieben zurückschicken. Trotz Mitgliedschaft in zwei kulturellen Vereinen bekam ich keinen NFG für Sonde. Ich muß ein Jahr lang Feldbegehungen durchführen und Scherben suchen, regelmäßig an Fortbildungsmasnahmen teilnehmen die alle über 150km von mir entfernt liegen  Knüppel.
Allerdings hat mir der Bezirksarchi auch ein paar gute Stellen genannt wo ich suchen kann und wo er Wüstungen vermutet die noch unentdeckt sind sowie zwei alte Standorte von Wachtürmen die noch unerforscht sind  .
Also ich fand Ihn am Anfang ganz nett bis er dann Anfing ja mein lieber Hr. ..... eine NFG für Sonde bekommen sie nur in Ausnahmefällen und nach 1 jähriger Probezeit der Zusammenarbeit mit uns. So Nicht.
So ne drecks sche...  Idiot

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(versteckt)Themen Schreiber
#33
08. März 2013, um 11:37:53 Uhr

Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps.

LG findgarnix  Smiley

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#34
08. März 2013, um 12:16:58 Uhr

@ fubinatore:

"...an Fortbildungsmasnahmen teilnehmen die alle über 150km von mir entfernt liegen..."

...bestimmt nicht!
Kannst mich aber gerne betr. Details per PN kontakten,
Gruß
d.

« Letzte Änderung: 08. März 2013, um 12:19:19 Uhr von (versteckt) »

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#35
09. März 2013, um 13:07:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von fubinatore
Allerdings hat mir der Bezirksarchi auch ein paar gute Stellen genannt wo ich suchen kann und wo er Wüstungen vermutet die noch unentdeckt sind sowie zwei alte Standorte von Wachtürmen die noch unerforscht sind 

 Lächelnd
 Es tut mir leid, Dir auch dieses letzte Körnchen Hoffnung zerstören zu müssen, aber diesen
Humbug erzählen die jeden, der neu eine NFG bekommt.
Kannst mal Flexi, Colone, Robin ect. ect. fragen.
Frei nach dem Motto: lass die mal suchen wo es nicht's mehr zu finden gibt, dann sind die Beschäftigt und wir haben unsere Ruhe.
Sollten die unerwartet doch mal was (für uns) finden, muss es ja gemeldet werden und wir machen gleich ein"bekanntes" BD daraus und schon dürfen die auch mit ihrer NFG nicht mehr dort weiter Suchen. Zwinkernd

Der Mensch will betrogen werden, viel Spaß dabei. Grinsend


 Lanzelot

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(versteckt)
#36
09. März 2013, um 13:13:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Lächelnd
 Es tut mir leid, Dir auch dieses letzte Körnchen Hoffnung zerstören zu müssen, aber diesen
Humbug erzählen die jeden, der neu eine NFG bekommt.
Kannst mal Flexi, Colone, Robin ect. ect. fragen.
Frei nach dem Motto: lass die mal suchen wo es nicht's mehr zu finden gibt, dann sind die Beschäftigt und wir haben unsere Ruhe.
Sollten die unerwartet doch mal was (für uns) finden, muss es ja gemeldet werden und wir machen gleich ein"bekanntes" BD daraus und schon dürfen die auch mit ihrer NFG nicht mehr dort weiter Suchen. Zwinkernd

Der Mensch will betrogen werden, viel Spaß dabei. Grinsend


 Lanzelot
Ja,

leider liegt es in der Menschheit einen vor den Latz zu bekommen.

Mfg
Coindancer

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#37
09. März 2013, um 15:16:47 Uhr

Moin,

also um auf Waldwegen nach verlorenen Gegenständen zu suchen braucht man in Hessen KEINE Nachforschungsgenehmigung und auch keine Erlaubnis vom Grundstückeigentümer, der im Falle von Waldwegen größtenteils die Gemeinde oder das Land ist, da verlorene Gegenstände weder unter das Denkmalschutzgesetz fallen noch unter den § 984 BGB.

Was sich irgendwie in den Köpfen festgesetzt hat, dass kann man wohl nie wieder gerade rücken. Das ist die Mär, wenn ich auf Bodendenkmälern (BD) suchen will brauche ich eine NFG, wenn ich nicht auf BD suche, dann brauche ich keine.

Richtig ist, wenn ich NACH Bodendenkmälern suchen will, brauche ich eine NFG und zwar völlig unabhängig davon, ob es überhaupt im weiten Rund ein BD gibt.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#38
15. März 2013, um 11:36:38 Uhr

Grinsend  Grinsend  ;DRecht hat er der WALTER FRANKE und vielen Dank nochmal  Grinsend  Grinsend  Grinsend

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#39
31. März 2013, um 23:51:02 Uhr

Hallo,

ich habe den Tip von Walter wahrgenommen und habe mich um eine NFG gekümmert.
Nun habe ich sie unterschrieben und nach WI geschickt.
Keinerlei Einschränkungen, außer im Wald.
Wenn die Zusammenarbeit klappt, (für 2013), dann kann eine Erweiterung erfolgen.

Also ich finde das richtig gut.  Super

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