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 NFG_Hürde in Hessen sehr hoch

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Avatar  NFG_Hürde in Hessen sehr hoch  (Gelesen 3284 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. März 2013, um 16:43:16 Uhr

Unentschlossen
Hallo zusammen,
habe am 5. März 2013 einen Antrag aufs Sondengehen gestellt:

Sehr geehrte Frau ,
 
 wie bereits gestern tel. besprochen stelle ich hiermit einen formlosen
 Antrag auf die Genehmigung zum Sondengehen in den Gebieten
 Groß.Zimmern, Groß-Umstadt, Dieburg, Ober- und Nieder-Ramstadt, und

Mühltal.
 
 Ich bin nicht auf der Suche nach Artefakten vergangener Zeiten sondern
 begehe Wanderwege, Badeseen und Äcker.
 Suche also Dinge, die andere verloren haben.
 
 Sollten sich durch Zufall archäologische Fundstücke finden, erkläre
 ich schon jetzt sie weißungsgemäß zu datieren und zu melden und

abzugeben.
 
 Ich suche mit NOKTA Golden-King ,was mir ermöglicht, schon vor dem
 Graben eine exakte Fundbestimmung durchzuführen und auch den Fundort
 exakt mittels GPS festzustellen.
 
 Im Anhang sende ich Ihnen ein Foto von mir und meinen Lebenslauf,
 damit Sie etwas über mich wissen. Eine Weitergabe meiner Daten

untersage ich.
 Auf Wunsch bekommen Sie auch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
mfg


Heute am 07 März 2013 kam die Antwort per Post die ich hier nur in Auszügen wiedergeben kann:

Die Nachforschung hat zu erfolgen
unter Kenntniss und Einhaltung des HDSchG sowie der weiteren fachlichen Auflagen und Bedingungen  Idee

mit der Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den zuständigen Denkmalbehörden  Super

unter Einhaltung archäologischer Standarts, insbesondere hinsichtlich Dokumentation und Sicherung der Fundstelle
(siehe Dokumentations-Richtlinien des LfDH)  Irre

mit kenntnissen der regionalen Archäologie  Weinen

durch geschulte Personen, die sich der regionalen Geschichtsforschung verpflichten und über nachgewiesene Sachkenntnis verfügen  Belehren

aufgrund nachgewiesenen berechtigten Interesses und regionaler Bindung  Schockiert

nach Erwerb und Nachweis der erforderlichen Qualifikation  Nono

ohne monetäres und/oder Sammlerinteresse an den Funden  Nono

mit Gewährleistung der wissenschaftlichen Bearbeitung der Befunde und Funde mit ortsüblicher Veröffentlichung durch die Denkmalbehörden  Belehren


Die NFG wird erteilt unter folgenden Auflagen:

1. Regelmäßige Teilnahmean Fortbildungsmaßnahmen seit mindestens 1 Jahr (wie Ausstellungen,Museumsbesuche,Vorträge,VHS-Kurse,Fortbildungen bei archäologischen Institutionen und Vereinen bzw. des LfDH,studium generale an Universitäten
2. Darlegung profunder Grundkenntnisse in der archäologischen Wissenschaft
3. Nachweis allgemeiner Kenntnisse zur Dokumentation und der sicheren Kartierung auf gängigen Kartenmaterial

Zusätzlich wird die Eignung in einem pers. Gespräch geprüft.

Vorsorglich werde ich noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Durchführung ungenehmigter Nachforschungen kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich gemäß §27 HDSchG um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schwere des Eingriffs mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ geahndet werden kann. Des Weiteren können die Tatbestände der Unterschlagung, des Diebstahls, Hausfriedensbruchs und/oder der gemeinschädlichen Sachbeschädigung des Strafgesetzbuches erfüllt sein. Gelangen uns Zuwiderhandlungen zur Kenntniss, werden die entsprechenden Ermittlungsbehörden eingeschaltet.
  [suchen]BUMMS  Belehren  Rundumschlag  Polizei  Brutal   Knüppel


Hiiiilfe ich will doch gar keine archäologischen Funde sondern nur ein paar Euronen oder verlorenen Schmuck finden.
Was soll der Mist, ich kann doch keine Ausbildung machen müssen für etwas das mich gar nicht interessiert.  Irre  Irre

LG euer findgarnix


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(versteckt)
#1
07. März 2013, um 16:48:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von findgarnix
Hiiiilfe ich will doch gar keine archäologischen Funde sondern nur ein paar Euronen oder verlorenen Schmuck finden.
Wie kommst du denn auf die Idee, dafür eine NFG zu beantragen?

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
07. März 2013, um 16:52:05 Uhr

weil mir gesagt wurde, daß egal was ich besondle eine Genehmigung in Hessen erforderlich ist.

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(versteckt)
#3
07. März 2013, um 16:56:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von findgarnix
Unentschlossen

ohne monetäres und/oder Sammlerinteresse an den Funden Nono


LG euer findgarnix
[/center]

dann kann man die Sucherei ja ganz lassen  Dickkopf Dickkopf Dickkopf

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
07. März 2013, um 17:00:13 Uhr

Tja, so stand es wortwörtlich in dem Brief drin. Entweder aufhören oder die Regeln befolgen. Oder Klagen.

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(versteckt)
#5
07. März 2013, um 17:30:15 Uhr

Ich habe letzte Woche auch solch ein Schreiben auf meinen Antrag auf eine NFG bekommen.
Meiner Meinung nach ist das ein Formschreiben das sie erst einmal pauschal an alle Antragsteller rausschicken.

Lass dich doch nicht verrückt machen und warte das persönliche Gespräch ab. Da kannst du ja alles genau schildern.

Gruss
Senator

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#6
07. März 2013, um 17:44:29 Uhr

Ich hatte heute einen Termin in MR.

War absolut klasse  Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
07. März 2013, um 17:49:51 Uhr

Hallo Senator,
egal ob Formschreiben oder personalisiert.
Den Antrag kann ich erst in 1 Jahr abgeben wenn ich genügend Fortbildungsmaßnahmen absolviert habe. Erst dann kommt es zu einem pers. Gespräch. Was auch heißen kann, gefällt dem meine Nase nicht dann krieg ich auch keine NFG.

Hinzugefügt 07. März 2013, um 17:53:33 Uhr:

Was bitte ist MR

« Letzte Änderung: 07. März 2013, um 17:53:33 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#8
07. März 2013, um 17:59:03 Uhr

Den Antrag hast du doch schon formlos mit deinem ersten Schreiben gestellt. Er kann also nur abgelehnt oder genehmigt werden. Ich empfehle dir eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Geschichts- oder Heimatverein. Alternativ auch bei der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
archäologischen Gesellschaft in Hessen e.V.
(kostet 15 Euro im Jahr).

Auf jeden Fall wird es auf Grund deines Antrages ein persönliches Gespräch geben...

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
07. März 2013, um 18:03:25 Uhr

Hmmmm, danke für den Tip.
Eine alte Krankheit von mir ist wenn ich eine Behörde sehe, dann sehe ich rot und fühle mich grundsätzlich übervorteilt. Na denn, hilft eh nichts, werds wohl so machen müssen wie die wollen.

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#10
07. März 2013, um 18:11:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von findgarnix
Ich suche mit NOKTA Golden-King ,was mir ermöglicht, schon vor dem
 Graben eine exakte Fundbestimmung durchzuführen und auch den Fundort
 exakt mittels GPS festzustellen.
 
Du weißt doch schon vorher was du ausgräbst (Fundbestimmung), lass die ganz alten Sachen einfach im Boden und es gibt keinen Stress  Grinsend
 
Gruß Michael

« Letzte Änderung: 07. März 2013, um 18:38:16 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
07. März 2013, um 18:34:16 Uhr

Naja  Grinsend  Grinsend  Grinsend eine Altersbestimmung kann der NOKTA nicht durchführen. Noch nicht  Grinsend  Grinsend  Grinsend  Grinsend

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(versteckt)
#12
07. März 2013, um 18:53:19 Uhr

Ich hatte das Schild  Ironie vergessen, hmmm

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(versteckt)
#13
07. März 2013, um 18:57:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von findgarnix
Was bitte ist MR

MR ist eine Stadt und die heißt Marburg  Zwinkernd  ,

liegt in Hessen.


Lg.


Lanzelot

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(versteckt)
#14
07. März 2013, um 19:07:42 Uhr

Hallo findgarnix,  Winken

über was beschwerst du dich, du hast einen Antrag gestellt ,der Dir erlauben wird, neben deiner eigentlichen Leidenschaft nach Neuzeitfunden und der Spaßsucherei, auch gezielt nach Archäologisch Interessanten Gegenständen zu suchen.

Das für solch ein Vorhaben die Messlatte höher hängt als für Deine Spaßsucherei kannst du dir doch denken oder???

Im Grunde hätte es für Dein genanntes Suchvorhaben
nur die Erlaubnis des jeweiligen Grundstücksbesitzer gebraucht. Belehren

Leider hast du dir so wie viele andere Einsteiger, Angst machen lassen, von den Leuten die hier so einen Mumpits verbreiten, das man für jedes Such- und Grabungsvorhaben eine NFG braucht.

Wenn Dein Suchziel so ist wie du es am Anfang beschrieben hast, vergesse den NFG Antrag (ziehe den Antrag zurück) und Suche mit der Erlaubniss des Grundstückbesitzers.  Suchen

LG

Robin

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