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 Niedersachsen Recht und Ordnung

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Avatar  Niedersachsen Recht und Ordnung  (Gelesen 970 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Februar 2021, um 09:43:30 Uhr

Moin,
verstehe ich es richtig, dass ich Privat mit Erlaubnis des Besitzers neuzeitliche Gegenstände (zb Ring oder Schüssel) durch Hilfe eines Detektors suchen und ausgraben darf?
Bezieht sich auf Niedersachsen und Bremen auch

Online
(versteckt)
#1
22. Februar 2021, um 10:21:21 Uhr

Wenn es sich um eine Auftragssuche nach einem kürzlich verlorenen Gegenstand (Ehering, Ohrstecker, Autoschlüssel etc.) handelt, dann ist das meiner Meinung nach schon erlaubt. Zumindest wird da wohl ein Auge zugedrückt. In der Regel muss man dann auch nicht nach den Gegenständen graben, sondern die liegen meist irgendwo versteckt im Gras oder unter Laub.
Anders sieht es aus, wenn Du einfach so drauflosgräbst, nach dem Motto: vielleicht finde ich ja den alten Ring vom Grundstücksbesitzer und noch andere tolle Sachen. Die Archäologen argumentieren damit, dass Du dabei billigend in Kauf nimmst, auch archäologisch wertvolle Dinge zu graben. Letzendlich weiß ja niemand, was alles im Boden liegt. Legal geht das nur mit einer Grabungsgenehmigung (Ausnahme wohl Bayern).
Wenn ich z. B. auf einem Spielplatz suche, dann eigentlich nur nach Euromünzen u. ä. Da sind in der Regel keine archäologischen Funde zu erwarten. Auf Bauers Wiese, die neben dem jahrhundertealten Hof liegt, sieht das schon wieder anders aus.

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(versteckt)
#2
22. Februar 2021, um 15:01:57 Uhr

Moin,

richtig, für eine Auftragsuche benötigt man keine NFG, wenn der Auftraggeber der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes ist. Gegen Kriegsende wurden Wertsachen häufig vergraben. Nicht alles wurde später wieder gefunden. Auch die Auftragsuche nach diesen Wertgegenständen ist möglich, auch wenn dabei gegraben werden muss.

Das Denkmalschutzgesetz in NI ist bezüglich der Notwendigkeit einer Genehmigung Recht eindeutig formuliert. Auf den Land wurden die Sachen meistens in Hausnähe oder in der Scheune vergraben. Es hatte sich herumgesprochen, dass die Alliierten es auf Fotoapparate, Jagdwaffen, Orden und NS-Zeugs abgesehen hatten.   

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

Offline
(versteckt)
#3
16. Oktober 2022, um 14:05:01 Uhr

Hallo Leute, 
gibt es hier im Forum schon Mitglieder die bei einer Auftragsuche mit den Behörden in Kontakt gekommen sind? 
Wenn ja wie lief das ganze dann ab? 
Wie sollte man sich bei sowas richtig verhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß maximalz

Offline
(versteckt)
#4
16. Oktober 2022, um 16:38:33 Uhr

Moin,

es gibt ja Auftragssucher wie z. B. Matthias Kray in Hamburg oder Andreas Maaßen im Rheingau, einfach mal googlen, die können Dir Auskunft geben.

Jedenfalls ist es gut, wenn Du einen schriftlichen Auftrag hast. Da steht was Du suchst, wer Dich beauftragt hat und welche Vergütung Du im Erfolgsfall bekommst. Soll gegraben werden, dann nur auf dem Grundstück des Auftraggebers, wenn es ein Verlust im öffentlichen Raum ist, dann darf man kein Grabungswerkzeug dabei haben.

Viele Grüße

Walter

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