Hallo,
ich möchte euch an meinem Versuch teilhaben lassen offiziell dem örtlichen Museum zu helfen....
Meine Nachricht an den Abteilungsleiter Archäologische Denkmalpflege und Sammlungen:
Sehr geehrter Herr,
ich wurde durch mein Hobby dem Geocaching auf das Denkmal in Friedrichsfeld zum Gedenken der Schlacht bei Seckenheim aufmerksam.
Kürzlich wurde in der lokalen Presse berichtet, dass die Schlacht ihr 550 jähriges Jubiläum feiert.
Ebenfalls habe ich in diesem Artikel Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.morgenweb.de/mannheim/stadtteile/seckenheim/geschichte-liegt-auf-dem-ackerboden-1.252617
Beim Mannheimer Morgen gelesen, dass es für die Schlacht noch keine eindeutigen Bodenfunde gab.
Im oben genannten Artikel ist zu lesen, dass Sie fünf Ehrenamtliche zu einer Feldbegehung eingeladen hatten.
Durch mein früheres Hobby dem Bogenschießen bin ich zu einem Metalldetektor gekommen und frage mich nun, ob Sie mir die Genehmigung erteilen würden, in Absprache mit dem örtlichen Grundbesitzer nach archäologischen Nachweisen der Schlacht zu suchen.
Die Funde würde ich selbstverständlich dokumentieren und ihnen übergeben.
Es ist, in Anbetracht der damals beteiligten Menschenmengen, schon sehr verwunderlich, dass bisher keine Funde aufgetaucht sind.
Es würde mich freuen, wenn ich einen Beitrag leisten könnte und vielleicht noch pünktlich zum 550. Jubiläum Fundstücke ausgestellt werden könnten.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
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20 Minuten später kam die Antwort:
Sehr geehrter Herr,
wir werden nach der Ernte wieder Feldbegehungen machen in den Bereichen, die von der Schlacht tangiert worden sein können. Wenn Sie wollen, lade ich Sie dazu ein. Ansonsten benötigen Sie für das Suchen mit einem Metallsuchgerät eine Nachforschungsgenehmigung, die beim LAD (Landesamt für Denkmalpflege) in Esslingen beantragt werden kann. An Privatpersonen werden aber in Baden-Württemberg grundsätzlich keine Genehmigungen vergeben. Ihre Tätigkeit wäre somit illegal und würde von der Polizei sofort zur Anzeige gebracht, wenn Sie irgendwo auf einem Acker angetroffen werden würden. Derzeit ist das Begehen der Äcker wegen der Frischsaat ohnehin untersagt. Es tut mir leid, Ihnen das schreiben zu müssen. Die gesetzlichen Grundlagen sind hier eindeutig.
Wenn Sie also archäologisch tätig sein wollen, müssen Sie sich etwas gedulden. Sollte ich Sie nicht gänzlich verschreckt haben, könnten Sie als Ehrenamtlicher der rem auch an Ausgrabungen etc. teilnehmen, sofern Sie körperlich fit sind und sich dazu zeitlich in der Lage sehen.
Mit freundlichem Gruß
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Ich habe ihm dann geantwortet, dass ich gerne Ehrenamtlich tätig wäre und auch bei einer Ausgrabung mithelfen würde, worauf er mich auf nun auf seinen Grabungsverteiler genommen hat.
Sehr aufschlussreich!