| | Geschrieben von Zitat von Björn Was sagt das Gestz über die suche in den Parkanlagen.
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Moin,
die Suche nach archäologischen Bodenfunden bedarf einer Nachforschungsgenehmigung (NFG)
Suchst Du im Park nach verlorenen Gegenständen OHNE Grabungswerkzeug, dann benötigst Du dafür keine NFG, etwa auf Liegewiesen und rund um Parkbänken.
Bei entdeckten verlorenen Gegenständen ist aber zu beachten, dass diese zunächst beim Fundbüro abgegeben werden müssen, so sie im Wert über 10 Euro liegen. Beim Fundbüro nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass Du das Eigentumsrecht an den Funden beanspruchst, für den Fall, dass die Sachen in den nächsten 6 Monaten nicht abgeholt werden. Dann bekommst Du die Sachen zurück, vergisst Du es, dann werden die Sachen versteigert.
Viele Grüße
Walter