[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Privates Sondengehen mit Genehmigung?

Gehe zu:  
Avatar  Privates Sondengehen mit Genehmigung?  (Gelesen 1610 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. Februar 2016, um 13:40:59 Uhr

Hallo Sondlergemeinde. Wenn man eine Sondlergenehmigung bekommen hat, darf man dann noch privat auf einem Acker von Freunden suchen oder muss ich das immer beim Archäologen melden.  Es sind ja hier im Forum viele Sondengänger mit Genehmigung und wie macht ihr das denn. Bin auf eire Antworten gespannt.

Offline
(versteckt)
#1
28. Februar 2016, um 13:45:37 Uhr

Die NFG gilt nur für das von dir ausgesuchte Gebiet. Ist ja keine generelle Erlaubnis.
Ich würde das mal mit deinem Archi besprechen.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)
#2
28. Februar 2016, um 13:52:34 Uhr

Moin,

ja, Du kannst auch auf dem Grundstück eines Bekannten suchen, wenn der vor Jahren verlorene Ohrring seiner Freundin gefunden werden soll. Nein, wenn Du dort nach archäologischen Relikten suchen willst, es sei denn, das Grundstück liegt innerhalb Deines genehmigten Forschungsbereich.

Viele Grüsse

Walter

Offline
(versteckt)
#3
28. Februar 2016, um 15:29:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

ja, Du kannst auch auf dem Grundstück eines Bekannten suchen, wenn der vor Jahren verlorene Ohrring seiner Freundin gefunden werden soll. Nein, wenn Du dort nach archäologischen Relikten suchen willst, es sei denn, das Grundstück liegt innerhalb Deines genehmigten Forschungsbereich.

Viele Grüsse

Walter

Darf er denn auch auf öffentlichem Grund ohne NFG nach dem verlorenen Ohrring seiner Freundin suchen?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Februar 2016, um 15:40:35 Uhr

Ich frag mich ob man mit einer Genehmigung nicht total eingeschränkt ist und bin mir wirklich unsicher, ob ich eine Genehmigung beantragen soll.
Anderer Seits bin ich auch ein bissl genervt, das ich beim sondeln immer aufpassen muss das man nicht gesehen wird.

Offline
(versteckt)
#5
28. Februar 2016, um 15:46:34 Uhr

Inwiefern bist Du denn dann eingeschränkter als jetzt schon?

Gruß
Fabian

Offline
(versteckt)
#6
28. Februar 2016, um 15:48:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ek
Inwiefern bist Du denn dann eingeschränkter als jetzt schon?

Gruß
Fabian

Ja, das verstehe ich auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen, das es ausgesprochen ätzend ist, wenn man sich permanent umsehen muß um nicht ertappt zu werden.

Offline
(versteckt)
#7
28. Februar 2016, um 15:53:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Gordon_Shumway
Ja, das verstehe ich auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen, das es ausgesprochen ätzend ist, wenn man sich permanent umsehen muß um nicht ertappt zu werden.

 Huch ich denke du hast ne Genehmigung? ...Da brauchst doch keine Angst haben  Zwinkernd.

Richtig ist das es auf´s BL ankommt. Hast du denn die NFG für´s ganze BL oder nur zugewiesene Stellen?

Funde die du auf dem Acker vom Kumpel findest mußt trotzdem melden.



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
28. Februar 2016, um 17:11:55 Uhr

Ich habe noch keine Genehmigung. Ich möchte eine beantragen.

Offline
(versteckt)
#9
28. Februar 2016, um 17:49:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Apfelbaum
Ich habe noch keine Genehmigung. Ich möchte eine beantragen.

dann sagt man dir auch wo du suchen darfst Zwinkernd 

Offline
(versteckt)
#10
28. Februar 2016, um 19:11:44 Uhr

Hallo Apfelbaum,
entgegen der Behauptung einiger unwissenden, benötigst du eine NFG für das Suchen auf BDs(ausgewiesen Bodendenkmälern wie z.b. eine Burg oder ein Römerlager usw.)
Für die Suche auf einem Acker braucht kein Mensch eine NFG, es sei den dieser wäre ein BD.

Aber egal wo und nach was du suchst, sobald du etwas findest, dass von Archäologischem Interesse sein könnte, musst du deine Suche abbrechen und dies einem Archäologen oder Heimatverein o.ä. melden.
Das setzt natürlich voraus, dass ein Sucher ungefähr weis, was von Archäologischem Interesse ist!
Hier trägt dieser eine große Verantwortung und diese trauen ihm die meisten Archäologen nicht zu und
das ist wohl ein Grund, warum sie das Suchen generell verbieten wollen.
Es gibt natürlich viele Anhänger dieser Meinung, aber wenn du dir ( und das solltest du unbedingt tun) das Denkmalschutzgesetz deines BL genau anschaust, wirst du sehen das dort nichts über ein generelles Suchverbot steht, und wofür eine NFG gebraucht wird und wozu nicht.
Fazit:Wenn du nicht vor hast auf BD's oder gezielt nach diesen zu suchen, würde ich keine NFG beantragen.
Wenn du auf einem Acker der kein BD ist suchen willst (nach was auch immer, nur keine BD's), hole dir die Genehmigung des Eigentümers und los geht es. Da brauchst du auch keine Angst beim Suchen haben wenn einer kommt, du hast ja die Erlaubnis.
Aber nochmal, wenn du etwas finden solltest das geschichtlich interessant sein könnte, sofort aufhören, die Fundstelle festhalten (in der Suchfunktion nach einer Beschreibung suchen) und entsprechend jemandem der mit dem Fund umzugehen weis melden.
So wirst du nie Schwierigkeiten bekommen.
Natürlich alle Löcher wieder schön zumachen!
Auch auf einem Acker? Ja auch dort, zum einen weil es besser aussieht und zum anderen damit sich keine Tiere beim Laufen auf dem Acker durch solch ein Loch verletzen.

SG

Robin

PS: Ich bin seit vielen Jahren,Besitzer einer NFG, da ich im Moment kaum noch auf BD's suche oder dergleichen, habe ich das ein oder andere Jahr ohne NFGgesucht, da wo man keine braucht und da bekomme ich kein Problem mit meinem Archäologen.















Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
28. Februar 2016, um 20:02:01 Uhr

Danke Robin Hood für deine tolle Erklärung !

Offline
(versteckt)
#12
28. Februar 2016, um 23:32:42 Uhr

Das kann, wird und will hier im Forum sicher niemand bindend beantworten (können). Ist sichetr von Land zu Land verschieden; beim zuständigen Landesamt anfragen und sich die Antwort schriftllch geben lassen!

Grüße!

Hans

« Letzte Änderung: 29. Februar 2016, um 00:16:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#13
29. Februar 2016, um 14:22:09 Uhr

Ich muss da unserem Helden der Armen und Schwachen ein klein wenig widersprechen. Ein mögliches BD ist 1. den Archäologen zu melden. Die Heimatvereine haben größtenteils gar nicht die Kompetenzen etwas damit anzufangen und 2. sind nicht nur BDs für die Archäologie interessant, sondern auch andere Funde. Das können auch mehrere römische Scherben auf einem Acker sein, der in einer Gegend liegt, in der bisher keine römischen Funde gemacht wurden. Natürlich ist dies kein Grund daraus ein BD zu machen, aber auch nicht zwingend auszuschließen. Eine Zusammenarbeit mit den Archäologen kann damit nicht nur Dir oder denen helfen, sodern auch allen anderen Geschichtsinteressierten, die von Deinen Ergebnissen profitieren können.

Probier es einfach mal mit NFG aus. Tut nicht weh. Zwinkernd

Gruß
Fabian

Offline
(versteckt)
#14
29. Februar 2016, um 17:47:38 Uhr

die ganze Diskussion hatten wir schon sooo oft hoch und runter

Das suchen mit Genehmigung ist und bleibt einfach die angenehmste.

 Amen

 

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor