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 Rechtliche Situation wenn man auf römischen

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Avatar  Rechtliche Situation wenn man auf römischen  (Gelesen 1012 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Februar 2011, um 13:24:46 Uhr

Würde mal gern Info/ Meinungen hören bzgl. rechtlicher Polizei
Situation:

Ein Freund baut sich gerade ein Haus um. Dort wo dieses Haus steht  war/ ist ein römischer Friedhof  Amen.
Gebiet ist in Bayernviewer als Bodendenkmal eingetragen. Nun lässt er seine Hofeinfahrt neu gestalteten
und pflastern. Erdaushub wird weggefahren und zum Auffüllen eines Bagersees verwendet  Schockiert.
Das beim Absondeln was gefunden wird, ist sicher ( habe in seinen Blumenbeeten schon einen wunderschönen Römer gefunden- siehe Bild ).
Wie verhält es sich rechtlich, wenn nichts spektakuläres, sondern nur ein paar Münzen gefunden werden ?
Wir wohnen in Bayern, und hatte noch nie Kontakt mit Behörden ( auch nicht wirklich was nenneswertes gefunden),
Kontaktaufnahme vor Suche sinnvoll/ empfehlenswert/ rechtlich zwingend erforderlich ?
Will und werde kein Gesetz brechen- bin eher auf Suche nach Zusammenarbeit und Kommunikation,
anstelle Konfrontation. Gebiet ist sehr gut erforscht, in nächster Nähe fanden bereits mehrere Male Ausgrabungen
statt. Heimatmuseum platzt nur so vor Funden.
Grund ist aber nun mal Bodendenkmal...Aushub und Abraum auch ?

Hasdrubal


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Hadrian01 v.jpg
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(versteckt)
#1
05. Februar 2011, um 14:07:38 Uhr

Ich denke mal dass das ganze so ablaufen wird. Hab mich zwar noch nie mit sowas beschäftigt.

Wenn du auf einen Bodendenkmal bauliche Veränderungen tätigen willst muß das ja sicher gemeldet werden. Wenn es eine Zusage gibt wird bei Interesse sicher das Landesamt beim Aushub dabei sein. Wenn nicht kräht wahrscheinlich auch kein Hahn danach  wenn du im Aushub dann im Baggersee sondelst. Sollte dann was außergewöhnliches Zutage kommen, kannst du immer noch melden.

Gruß cyper

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
05. Februar 2011, um 16:01:51 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Selbstverständlich wird jeder Bauantrag in diesem Gebiet der unteren Denkmalbehörde gemeldet,
aber Areal ist sehr gross, Geld und Zeit ist scheinbar auch nicht da, und lt. Aussage meines Freundes, hat nicht mal jemand beim Garagenbau vorbeigeschaut.

Sollte ich aber was interessantes finden, oder mich jemand mit der Sonde sehen, werde ich
wahrscheinlich als Grabflederer gekreuzigt und auf dem Marktplatz gevierteilt....


Grüsse

Hasdrubal
( der Boden taut jetzt auf- Jipiyeah )

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(versteckt)
#3
05. Februar 2011, um 18:17:25 Uhr

Hi

Komme zwar nicht aus Bayern.

Aber wenn ich das richtig weiß, gibt es in Bayer das Verursacherprinziep.

Da es ein bekanntes Bodendenkmal ist --zählt auch für Flächen wo was vermutet wird---
MUSST du es VORHER melden. Ohne Genehmigung läuft da garnichts.
Sonst wirds richtig Teuer und gibt riesen Ärger.

Verursacherprinziep heißt, dass der Verursacher ( Bauherr ) für die archäologische
Untersuchung zahlen muss.
Hier in RLP sind das 5 oder 10% der Bausumme, aber nur bei Bausummen über
150000€.

Macht euch da besser vorher schlau, sonst gibts riesen Ärger.

Gruß CR

« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, um 19:13:54 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#4
05. Februar 2011, um 19:08:52 Uhr

Tach auch hasdrubal!

Heißt, daß auch das Verursacherprinzip - selbst dort, wo es kein Schatzregal gibt - die Fundunterschlagung fördert, denn wer hat schon gerne Kosten und zeittreibenden "Baustopp", wenn die Archäologen sein Grundstück abpinseln und der Grundeigner das ganze auch noch bezahlen darf?!

Auch die römische Münze wäre zu melden,
denn sie ist unstrittig ein Bodendenkmal im Sinne des bayr. DSchG.
Da Du bewußt nach Bodendenkmälern gesucht und gefingert hast,
wäre eine Nachforschungsgenehmigung hierzu einzuholen gewesen
(ohne solche ist die Suche eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden könnte), andererseits hast Du im Zuge einer gemeldeten Baumaßnahme den Aushub untersucht,
der sonst mit der Münze auf die Kippe gekommen wäre - damit ist es höchst zweifelhaft,
ob Du ordnungswidrig gehandelt hast.
Ein Bußgeld würde ich nicht auf Dich zukommen sehen.

Empfehlung - bei der geschilderten Sachlage - nicht nur für Dich sondern alle in Bayern:

Melde den Fund und zeige ihn und beschreibe die Fundumstände (Eigentum bleibt bei Dir und Grundeigner).
Die Denkmalbehörde wird Dich als loyal und "rechtsbewußt" einstufen und für die Zukunft wirst Du unter Umständen einem gutes Verhältnis - bis hin zur Nachforschungsgenehmigung  - entgegensehen können.
Meldewillige Entdecker sind in Bayern gerne gesehen und werden nicht global verteufelt.
Die Denkmalbehörden wünschen sich mehr davon und deren vereinzelter Wunsch nach einem Schatzregal (mit noch schlimmeren Folgen) würde weniger vernommen oder sogar verstummen.

Gruß

masterTHief






« Letzte Änderung: 05. Februar 2011, um 19:14:16 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
07. Februar 2011, um 08:30:10 Uhr

Danke für die Hilfe und die Tips.

Werden meinem Freund sagen er soll mal im Bauamt nachfragen.
Ich werde mich vorerst mit dem Aushub der im See landet begnügen ( da kann dann
wirklich keiner was sagen wenn ich den durchsondle).

Ebenfalls werde ich mal beim Kreisheimatpfleger anklingeln und Ihm den Sachverhalt
erklären. Seine Aussage dürfte für mich ja ausreichend sein.

Grüsse und schöne Woche

Hasdrubal

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