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 Rechtliches für Österreich ( Niederösterreich gefragt ) !!

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Avatar  Rechtliches für Österreich ( Niederösterreich gefragt ) !!  (Gelesen 1908 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. März 2009, um 11:47:48 Uhr

Hallo zusammen!
Mein Name ist Thomas und ich bin neu hier!

Komme aus Niederösterreich, und brauche somit Informationen über rechtliches zum Sondengehen!
Gehe seit 2002, und hatte bisher eigentlich fast immer Glück nicht erwischt zu werden!
Falls doch mal sowas passieren sollte währe ich gerne vorbereitet!

Wer we´ß bescheid über rechtliches in Österreich???

Vielen Dank im voraus!!

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(versteckt)
#1
12. März 2009, um 11:56:21 Uhr

gilt glaub ich das gleiche wie in bayern man darf suchen unter der erlaubnis des grundeigentümers aber nicht auf bodendenkmälern

mfg aus oberösterreich

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. März 2009, um 12:23:07 Uhr

Und was gilt genau als Bodendekmal??? Dachte als Bodendenkmal gelten nur einzelne Fundstücke die älter als 100 Jahre sind und nicht Maschinell gefertigt wurden! Oder kann ein ganzes Waldstück als Bodendenkmal angesehen werden??

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#3
12. März 2009, um 14:02:09 Uhr

  Was ist eigentlich ein Bodendenkmal?

 Laut Denkmalschutzgesetz handelt es sich dabei um von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände oder Bodenformationen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Darunter versteht man alle Arten von Fundobjekten, aber etwa auch Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte.
Bodendenkmale sind für Epochen ohne schriftliche Überlieferung die einzigen historischen Quellen, bieten aber auch für das Geschichtsbild späterer Zeitabschnitte eine wertvolle Ergänzung.

mfg.zenzi


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#4
12. März 2009, um 14:05:26 Uhr

rechtslage im österreich


Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.

Grundsätzlich steht eine Hälfte des Wertes des Fundes dem Finder/der Finderin, die andere dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin zu.

Aber: Wenn der Finder den Schatz ohne Wissen und Willen des Grundeigentümers gesucht hat oder sich im Zuge des Fundes einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, bekommt er gar nichts.
Und eine strafbare Handlung ist es etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben.

mfg.zenzi



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(versteckt)
#5
12. März 2009, um 14:41:51 Uhr

jaja man hats nicht leicht  Reiter Ich frage immer wenn ich das Glück habe einen Bauern wo auch immer zu treffen ob ich auf  Seinem Feld suchen darf .Bis auf einem dem ich die Erdbeeren etwas durcheinander getreten hatte Sind e alle Freundlich ,selbst der hat mir dann noch zwei seiner Äcker gezeigt wo er nichts angebaut hatte ,auf gehts  Suchen,Seid diesem Zeitpunkt Suche ich auch tagsüber  Grinsend und keiner ist mehr Böse  Applaus Applaus Applaus
hans

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#6
13. März 2009, um 14:34:19 Uhr

Hallo Thomas,

willkommen im Detektorforum dass auch viele nette Mitglieder jenseits des Weißwurst Äquators hat sowohl im Norden wie im Süden Smiley Die Funde aus der Alpen Republik erfreuen uns alle immer wieder.

Viele Grüsse,

Christian

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