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 Rechtslage in brandenburg

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Avatar  Rechtslage in brandenburg  (Gelesen 7573 mal) 0
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#15
11. April 2012, um 13:05:04 Uhr

Können sich mal kurz alle melden ,bei denen schon mal ne Hausdurchsuchung aufgrund vermuteter Denkmalunterschlagung stattgefunden hat – sind doch bestimmt hunderte von Usern hier betroffen ,oder  Narr

Was Brandenburg angeht ,steht doch alles klar im Gesetz – wenn ihr gezielt nach Sachen oder Mehrheiten/Teilen von Sachen suchen wollt an deren Erhaltung ein ÖFFENTLICHES Interesse besteht (in unserem Fall wären das bewegliche BD) DANN braucht ihr Genehmigung vom DENKMALamt !
Wenn ihr auf DEREN Gebieten (GSG u. BD)  nach was anderem suchen wollt ,braucht ihr sie auch !
Falls ich was vergessen hab (Militariakram vielleicht) kann das ja noch eben jemand ergänzen .


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#16
11. April 2012, um 13:30:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
dann ist dieser Spielraum in BB sehr klein und beschränkt sich, wie bereits geschrieben, auf Meteoriten und Auftragssuche.


Öhm, diesen Satz würde ich so nicht unterschreiben.

Steht doch im Gesetzestext:

"(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an de−
ren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künst−
lerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Inte−
resse besteht."

An einem Meteoritenfund bestünde 100% ein öffentliches Interesse wegen seiner hohen wissenschaftlichen Bedeutung und auch an seiner Erhaltung. Von "menschengemachten Gegenständen" ist hier deutlich nicht die Rede. Man würde sich mit der Ausrede, "Ich suche nach Meteoriten, das ist erlaubt" in Brandenburg ein ziemliches Ei legen.

In anderen Bundesländern ist das anders, dort ist deutlich von "menschengemachten Kulturdenkmälern" (so in der Art jedenfalls) die Rede wenn es um KD oder BD geht. Da ist die Meteoritensuche kein Problem.

Grüße,
sondelfreund



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#17
11. April 2012, um 13:55:32 Uhr

mönsch Leude  Nono
fast Alles KANN Denkmal sein ,aber fast NICHTS ist es auch !
lest euch mal Brandenburggesetz unter dem Motto *alles was Denkmal sein kann ist es auch !* mit der Sicht eines beispielsweis Landwirts durch – der macht sich bei normaler Arbeitsweise dann gleich dutzendfach schuldig  Idiot

als würdet ihr Stress wegen iwelchen Schrott bekommen  Idiot
und auch nicht alles was wissenschaftlich interessant ist ,ist damit automatisch Denkmal von ÖFFENTLICHEN Interesse .
lasst euch doch nicht immer so irre machen und denkt mal logisch drüber nach !
und bei Worstcasescenario  - wette selbst desinteressierter Pflichtverteidiger könnte einem in nem Schrottprozess raushauen !

ist natürlich eher Nachdenkappell und keine Rechtsberatung .......wenn ihrs braucht ,könnt ihr euch auch weiterhin Angst und Bange machen lassen Zwinkernd


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#18
11. April 2012, um 14:04:28 Uhr

OK,
wenn sich alle Denkmaldefinitionen in BRB auf diesen Paragraphen beziehen:

"(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht."

(2) gibt lediglich Beispiele an, die unter (1) fallen!

Also wenn alle Denkmale das Mindestkriterium "Erhaltung wegen öffentlichem Interesse" aufweisen müssen, sind voraussichtlich Denkmäler, z.B.:
-Meteoriten
-Münzschatzfunde von slawischer Zeit bis ins Kaiserreich
-Einbaumfunde
-Hügelgräber
-Motten / Burgen / Wehranlagen

An diesen Dingen dürfte ein öffentliches Interesse bestehen, und nur dieses ist hier ausschlaggebend für eine Deklaration zum Denkmal.


Demnach liegt kein öffentliches Interesse vor an:
-neuzeitlichen Münzen wie die aus dem Kaiserreich, 3. Reich, BRD oder Euro, da milliardenfache Auflage
-verlorenem Schmuck, welcher "in den letzten Jahren" verloren wurde
-Auftragssuche nach verlorenen Gegenständen


Somit kann man problemlos nach diesen Dingen suchen, wenn man sich an die restlichen, bereits benannten Regeln hält.
Wer bei der Suche nach Kaiserreichmünzen ein Denkmal wie einen röm. Münzschatz findet, muss diesen melden.  Super


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#19
11. April 2012, um 14:06:55 Uhr

Hallo zusammen,

ich meine es ist wichtig und richtig, dass man sich überhaupt einmal mit der gesetzlichen Lage beschäftigt und nicht einfach eine Sonde kauft und einfach losrennt. Das scheint mir aber in letzter Zeit immer häufiger vorzukommen.

Und selbst dann läuft es es halt oft auseinander, in Theorie und Praxis, wie beim Autofahren, .

Viele Grüße

Hans

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#20
11. April 2012, um 14:26:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
ich meine es ist wichtig und richtig, dass man sich überhaupt einmal mit der gesetzlichen Lage beschäftigt und nicht einfach eine Sonde kauft und einfach losrennt. Das scheint mir aber in letzter Zeit immer häufiger vorzukommen.


Ja, das stimmt schon. Als Jugendlicher bin ich damals halt auch einfach losgerannt, ich habe aber nur Badestrände abgeklappert. Etwas anderes ausser Goldgeschmeide und 5-Mark-Stücke haben mich auch nicht interessiert  Zwinkernd

Das Problem ist aber vor allem, dass viele LDÄ einfach "dicht machen" (BW) und sofort mit der Gesetzeskeule drohen wenn man einen Zufallsfund meldet. Und wenn dann Berichte über Hausdurchsuchungen die Runde machen, hat das nur einen Effekt: es wird überhaupt nichts mehr gemeldet. Wer steht schon gern auf Gerichtsverfahren, wenn man es eigentlich nur gut meinte und einen Fund meldete. Ich würde mir wenn ich bei meiner Neuzeit-Suche auf dem Acker auf einen römischen Lesefund stoße, zweimal überlegen ob ich das melde. Wenn, dann nur anonym mit genauer Ortsangabe (davon abgesehen, dass mich die Römerzeit wenig interessiert, ich habe an einem 200 Jahre alten Scheibenknopf mehr Freude, weil es direkt mit den Vorfahren der jeweiligen Dorfbevölkerung in Zusammenhang steht). Und wenn es noch kleine Heimatmuseen gäbe, mit denen man zusammenarbeiten könnte, wäre ich der erste, der die Funde abliefert... materiell sind die Teile ohnehin in den allermeisten Fällen nix wert. Da aber niemand 1.) ein Heimatmuseum betreibt und 2.) die Archäologen Ackersucher wie mich am liebsten einsperren würden, 3.) die Dorfbevölkerung einen für ziemlich bekloppt hält (pieppiep, der hat wohl nix g'scheits zum tua...d'r arme Kerle...)

bleibt erst mal nichts anderes übrig die Teile vor dem Verfall zu retten und so der Nachwelt zu erhalten. Und davon hat "die Öffentlichkeit" sicher auch etwas, und wenn es vielleicht erst in zwanzig Jahren in einem Museum landet. In zwanzig Jahren wären sicher nicht mehr viele Teile so gut erhalten wie heute.

Grüße,
sondelfreund

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#21
11. April 2012, um 14:36:24 Uhr

Sondelfreund,

auch wenn Dein letzter Beitrag mit der Rechtslage in Brandenburg wenig zu tun hat, so gehe ich mit Deinen Aussagen ziemlich einig. Da ich selbst in BW zuhause bin, möchte ich noch hinzufügen, dass die Archäologen, aber nicht nur die in BW, Dir sagen werden, mögliche Funde wären im Boden am besten aufgehoben. Da fragt man sich dann schon, warum sie die dann selbst nicht im Boden lassen und alles bewachen. Ich weiss, ich weiss, wegen der Wissenschaft und dem Alleinvertretungsanspruch!

Viele Grüße

Hans

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#22
11. April 2012, um 14:53:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund

Öhm, diesen Satz würde ich so nicht unterschreiben.

Steht doch im Gesetzestext:

"(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an de−
ren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künst−
lerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Inte−
resse besteht."

An einem Meteoritenfund bestünde 100% ein öffentliches Interesse wegen seiner hohen wissenschaftlichen Bedeutung und auch an seiner Erhaltung.

Grüße,
sondelfreund

Moin,

Meteoriten zählen gem. § 2 (2) 4. nicht zu den BD, da sie nicht menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind.

Viele Grüße

Walter

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#23
11. April 2012, um 15:17:48 Uhr

@ Sondengängerübermensch, oft ist es so das bei Sondlern bei denen eine Hausdurchsuchung gemacht wurde, auch ein Verfahren anhängig ist. Über laufende Verfahren ist es für den Beklagten das schlechteste sich in der Öffentlichkeit zu äußern. Solche Verfahren können über Jahre gehen und einige 1000 Euros kosten. Sollte der Betreffende eine Bewährungsstrafe bekommen, wäre es auch der schlechteste Rat sich darüber in der Öffentlichkeit zu äußern.
Da bei Hausdurchsuchungen heute auch der PC beschlagnahmt wird,liefert der Betroffene durch betreffende Äußerungen oder eigestellte Funde in solchen Foren wie hier, daß Futter für den Staatsanwalt.Das Internet ist und war kein Rechtsfreier Raum.

Vielleicht solltest du besser nach Sondengänger suchen die einen Prozess wegen illegalem Sondengehen gewonnen haben.
Was Walter oder andere ältere Sondengänger hier schreiben ist keine Angst oder Panik mache sondern die heute angewendete Praxis.

G.S
 

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#24
11. April 2012, um 15:25:44 Uhr

@Sternenstahl
pff, hab auch privat noch nie nen Betroffenen kennengelernt und das als gängige Praxis darzustellen ist mehr als nur übertrieben !


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#25
11. April 2012, um 15:32:53 Uhr

Sollte es dich mal treffen, so wird es dein Anwalt schwer haben dich zu vertreten. Ich bin lange genug dabei und kenne die Praxis. Wenn es keine Straftat ist dann bestimmt eine Ordnungswidrigkeit und die kann auch verdammt teuer werden.

G.S

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#26
11. April 2012, um 15:37:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Meteoriten zählen gem. § 2 (2) 4. nicht zu den BD, da sie nicht menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind.

Hallo Walter,

in (2) steht aber:
"Denkmale können sein:"

und nicht: "Denkmale sind:".

Es ist lediglich eine Beispielauflistung, maßgeblich ist §1 zur Definition eines Denkmales. Und da würde dann auch mit Sicherheit ein Meteorit dabei sein...



Grüße,
sondelfreund



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#27
11. April 2012, um 15:39:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Sollte es dich mal treffen, so wird es dein Anwalt schwer haben dich zu vertreten.


Mach dir mal keine überflüssigen Sorgen – mich kann man so gut wie gar nicht treffen und es wär Kinderspiel für meinen Anwalt mich zu vertreten ,falls Szenario eintritt ,welches ich mir noch nicht mal vorstellen kann  Narr

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#28
11. April 2012, um 15:47:22 Uhr

Hallo sondelfreund, geh oder schreibe mal die für dich zuständige Behörde an und bitte um Auskunft.
Am Ende wenn es hart auf hart kommt stehst du alleine da. Dann haste ne OWI an der Backe oder schlimmer. Du wirst hier im Forum keine passende Antwort finden um das Gewissen zu beruhigen. Sondengehen ist ein Risiko.

G.S

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#29
11. April 2012, um 15:53:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ Sondengängerübermensch, oft ist es so das bei Sondlern bei denen eine Hausdurchsuchung gemacht wurde, auch ein Verfahren anhängig ist. Über laufende Verfahren ist es für den Beklagten das schlechteste sich in der Öffentlichkeit zu äußern. Solche Verfahren können über Jahre gehen und einige 1000 Euros kosten. Sollte der Betreffende eine Bewährungsstrafe bekommen, wäre es auch der schlechteste Rat sich darüber in der Öffentlichkeit zu äußern.
Da bei Hausdurchsuchungen heute auch der PC beschlagnahmt wird,liefert der Betroffene durch betreffende Äußerungen oder eigestellte Funde in solchen Foren wie hier, daß Futter für den Staatsanwalt.Das Internet ist und war kein Rechtsfreier Raum.

Vielleicht solltest du besser nach Sondengänger suchen die einen Prozess wegen illegalem Sondengehen gewonnen haben.
Was Walter oder andere ältere Sondengänger hier schreiben ist keine Angst oder Panik mache sondern die heute angewendete Praxis.

G.S
 
Auweia, wir reden hier vom durchschnittlichen Sucher, der in seinem Leben höchstens einmal einen "Schatz" findet, eine Art Krug gefüllt mit Münzen.
Der pro Stunde neben 10 Coladosen 2 Kaiserreichmünzen, zwei Knöpfe und 3 Markstücken mal eine Schnalle von 18XX findet.

Das, was du hier darstellst, betrifft ausdrücklich Sucher die in GSG oder auf Denkmälern suchen und angezeigt werden. Die Hügelgräber ausgraben, auf einem keltischen Oppidum graben. Gräber aufreissen. Das kannst du unmöglich hier vergleichen. Wer eben lieber auf die 1% der Fläche ausweicht, die riskant ist, soll sich dann nicht wundern. Ich bevorzuge die 99% Fläche, wo es keine Probleme mit dem DSchG gibt und gut ist.

Die Wahrscheinlichkeit für den normalen SG eine Hausdurchsuchung wegen (ja wegen was denn eigentlich? Unterschlagung? Greift erst ab 20€!) zu bekommen ist so hoch, wie dass bei der diesjährigen Wintersonnenwende die Welt untergeht. Annähernd Null.


Aber umso mehr sich hier die Lück in die Hosen scheißen, desto mehr Funde bleiben für meine Freunde und mich Zunge

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