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 Sondelverbot

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Avatar  Sondelverbot  (Gelesen 3457 mal) 0
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#15
24. Oktober 2013, um 16:56:13 Uhr

Hoppla, doofe Situation...   Unentschlossen
Nun gibt es 2 weitere mögliche Fortgänge des Ganzen.
Entweder wart ihr unwissentlich doch auf einem BD. Beim BayernViewer sollte doch eine Bearbeitung der BDs vorgenommen werden, und so viel ich weiß wurde darauf hingewiesen, dass die Auflistung noch nicht komplett ist. Das wär ungünstig - denn "Dummheit schütz vor Strafe nicht", sprich, euch kann noch ungemütliche Post erwarten.. Hoffen wir mal, dass dieser Fall nicht eintritt.
Falls es tatsächlich kein BD-Acker war, habt ihr nichts mehr zu befürchten; allerdings braucht ihr euch wohl trotzdem nicht mehr auf den Ländereien des Wüterichs blicken zu lassen...  Traurig

Ich drücke euch die Daumen, dass alles gut ausgeht!


Geschrieben von Zitat von spinning
Hallo Andreas
was meinst du mit 150meter vom rotem Bereich ? lt.Dsh.G. muss ein Grabungsschutzgebiet  genau definiert b.z.w. festgelegt sein, das heisst man kan sofort hinter der Grenze anfangen zu sondeln (natürlich nicht nach BD)
man darf sich halt nicht alles gefallen lassen und die Polizei weiss es halt nicht besser.Für solche Fälle habe ich immer einen Auszug von Denkmalschutzgesetz und  Natursch.G. dabei , dort ist vorallem genau geregelt  Betretungsrecht von Acker. Wiesen und Wald und man muss sich nicht von jedem Försterlein und Bauern sagen lassen was man darf oder zu lassen hat.    gut Fund  spinning
  

Ich hab hier im Forum schon mehrmals drauf hingewiesen: es ist gut seine Rechte zu kennen (so etwas wie eine imaginäre Schutzgrenze um ein BD gibt es tatsächlich nicht), aber klüger ists, nicht darauf zu pochen!
Was bringt es einem, wenn man sich wegen eventuell etwas erhöhter Fundchancen auf Biegen und Brechen unbedingt durchsetzen muss, und "sofort hinter der Grenze" anfängt zu sondeln?? Leute, schaut auch mal über den Tellerrand hinaus, und nicht nur auf das eigene momentane Vorhaben. Das bringt doch nur Ärger, erregt negative Aufmerksamkeit und trägt auf lange Sicht dazu bei, dass sich das öffentliche Bild über die Sondler mehr und mehr verschlechtert.
Da bringts dann auch nichts mehr, mitm Auszug von Gesetzestexten rumzuwedeln...   Nono

Denkt mal drüber nach.

 Winken


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#16
24. Oktober 2013, um 17:18:47 Uhr

die lesen hier mit und ihr schreibt geh nacht hin
nono  nono

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#17
24. Oktober 2013, um 17:20:55 Uhr

Oh Mann.... Kastell Böhming.... wie schlau muss man sein da zu suchen  :Smiley Da seid ihr nicht die ersten und vermutlich auch nicht die letzten die da Ärger bekommen...

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#18
24. Oktober 2013, um 17:21:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Heinz Schenck
Hallo Coindancer,

könntest Du uns bitte die Quelle Deines geposteten Artikels nennen?

Ist sehr interessant!

Grüße vom Heinz...
Na klar,

hier ist er:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.heimatzeitung.de/cho/archiv/716414_Streitfall-Sondengaenger.html


Mfg
Coindancer

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#19
24. Oktober 2013, um 17:29:32 Uhr

Naja, da ihr ja alle nötigen Genehmigungen hattet, braucht ihr euch ja keine Sorgen machen. Oder?
Lieben Gruß!

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#20
24. Oktober 2013, um 17:57:08 Uhr

sorry, aber da musst du ich nicht wundern, dass die leute so reagieren, wenn du neben einem kastell und  unesco- weltkulturerbe sondelst. wegen leuten wie dir sind einige leute auf uns sondengänger ziemlich schlecht zu sprechen. auch wenn, ihr auf keinem bodendenkmal gesondelt habt, was ich nicht wirklich glaube, da das denkmal riesig ist, braucht ihr euch wirklich nicht wundern.. musste mal gesagt werden

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#21
24. Oktober 2013, um 18:07:25 Uhr

den Metalldetektor gibts nur über meine Leiche..

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#22
24. Oktober 2013, um 18:12:57 Uhr

Der Denkmal Viewer Bayern allein reicht nicht aus um sich ab zu sichern. Auf der Seite steht ganz klar:

"Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im BayernViewer-denkmal abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Die Verwendung des BayernViewer-denkmal ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden."

Auch wenn man seiner Meinung nach genug Abstand zu einem roten Punkt hält muss das nicht heissen das man nicht doch auf einem BD rumläuft....


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(versteckt)Themen Schreiber
#23
24. Oktober 2013, um 18:24:38 Uhr

sorry, aber da musst du ich nicht wundern, dass die leute so reagieren, wenn du neben einem kastell und  unesco- weltkulturerbe sondelst. wegen leuten wie dir sind einige leute auf uns sondengänger ziemlich schlecht zu sprechen. auch wenn, ihr auf keinem bodendenkmal gesondelt habt, was ich nicht wirklich glaube, da das denkmal riesig ist, braucht ihr euch wirklich nicht wundern.. musste mal gesagt werden

kannst du glauben oder nicht

aber für wie blöd hälst du mich ,ich kann sagen das ich noch nie wissentlich auf einem Bodenkmal gesondelt habe

und in meiner Anfangszeit wo ich es nicht wußte da ist es bestimmt auch mal passiert , aber seit ich die Seite BAYERNVIEWER-DENKMAL kenne

habe ich und werde ich nicht auf einem Bodenkmal sondeln

und wenn mal ein Bodendenkmal findet passiert auch nichts

hatte damals nach mehrern Anläufen dem Herrn Gattinger Karl eine Mail zu kommen lassen wurde wieder weiter verwiesen

habe dann für mich das ganze eingestellt (1 Anlaufstelle Nbg 2 Regensburg 3 Gattinger ) und als letztes die Frau Dr Raßhofer oder wenn die nicht kann oder keine Zeit hat evtl doch

der Herr Obst

Rechten und Plichten die sollte man kennen

Gruß Andreas

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#24
24. Oktober 2013, um 18:29:40 Uhr

Zum Glück habe ich aufgehört mit Sondeln

Sammle jetzt Briefmarken. Da gibt´s kein Stress mit dem Bauer

 Boxen

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#25
24. Oktober 2013, um 18:29:50 Uhr

Na wenn dann zur Fr. Dr. Rasshöfer..... die sieht wenigstens auch noch sehr gut aus  Zwinkernd

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#26
24. Oktober 2013, um 18:46:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mr.Simpson
Na wenn dann zur Fr. Dr. Rasshöfer..... die sieht wenigstens auch noch sehr gut aus

Google wird sich wundern welche Suchbegriffe plötzlich ganz oben landen... Lächelnd Lächelnd

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#27
24. Oktober 2013, um 18:49:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bert
Google wird sich wundern welche Suchbegriffe plötzlich ganz oben landen... Lächelnd Lächelnd

 

Mfg
Coindancer  Winken

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2013, um 18:50:14 Uhr von (versteckt) »

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#28
24. Oktober 2013, um 19:44:06 Uhr

Bei uns in Württemberg ist es sehr schwierig, an Karten mit "Denkmale" zu kommen.

Habe vor 2 Wochen auch beim Denkmalamt in Stuttgart nachgefragt, ob es eine
genaue Karte mit "allen" Denkmale gibt, oder wo man darüber Auskunft bekommt.

Antwort, solche Karten gibt es, aber die sind nicht für die Öffentlichkeit
zugänglich, sondern nur für Behörden zugänglich...

Also blöd gestellt und nach gehaakt... In der topographischen Karte  sind nur
2 "Grabhügel" eingezeichnet, aber laut der "Schummerungskarte" sind da
in der Gegend mindestens 23 Grabhügel zu erkennen.
Wir haben da auch ein Grundstück mit ein paar Hügeln, und als wir dort ein paar Löcher
ausgehoben haben,  um neue Bäum´chen zu pflanzen, sind viel Metall-Gegenstände
heraus gekommen.... Nicht das wir da einen "Grabhügel" bepflanzen...  Zwinkernd

Wo bekomme ich Auskunft, ob das Grundstück unter "Denkmalschutz" ist?

Ich müsse ein "berechtigtes Interesse" an solch einer Auskunft nachweisen,
und mit dem Grundbuchauszug zu Ihm kommen, dann könne ich die
entsprechende Karte einsehen...

Nochmal nach gehaakt, weshalb nicht alle "Grabhügel" in den öffentlichen
Karten eingezeichnet werden... bzw. die "anderen" Karten nicht zugänglich sind.

Antwort: Die öffentlichen Karten würden zu unübersichtlich und wir wollen auch
nicht, das alle Denkmale bekannt werden, da es auch "Raubgräber" gibt...

Irgendwie hat er einen ganz uninteressiert Eindruck gemacht ...
Er wollte nicht mal wissen, wo das "hügelige" Grundstück ist ... 

Soviel zu unserem Denkmalschutz  LMAO




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#29
24. Oktober 2013, um 19:52:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Grim Fandango
Naja, da ihr ja alle nötigen Genehmigungen hattet, braucht ihr euch ja keine Sorgen machen. Oder?
Lieben Gruß!

Ah so, dann glaubst du mit Genehmigung könntest du überall sondeln.
Da meinst du der Grundbesitzer hätte nichts zu sagen, diese ist mehr wert als die andere.

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