Hi,
ich kann nur sagen, gut reagiert

Der sitzt jetzt Zuhause u. Kotzt sich aus vor lauter Wut weil es Ihm nicht so nausging wie er dachte.
Ob er aber Euere MD`s einsacken dürfte sowie Euere Adressen kassieren das bezweifle ich u. wenn der Spass nun weiter geht würde ich an Euere Stelle versuchen gegen Ihn vorzugehen.

Gefallen lassen auf gar keinen Fall wenn es zur Anzeige kommt

Lese Dir das mal durch:
Streitfall Sondengänger
Landesamt für Denkmalpflege bekräftigt Aussagen, wonach die Suche grundsätzlich legal ist
Artikel
Altötting (ckl). Sie sehen sich als Hobby-Archäologen. In den Augen von Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich aber sind Sondengänger die "Pest der Archäologie". Im Landkreis Altötting sind zunehmend Sondengänger am Werk, viele davon kommen aus dem Landkreis Traunstein. Einen Ausverkauf der Heimatgeschichte wirft Heinrich ihnen vor und handhabt den Umgang restriktiv. So restriktiv, dass dagegen selbst das für seine harte Politik bekannte Landesamt für Denkmalpflege geradezu tolerant erscheint. Ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege hat der bislang restriktiven Linie von Heinrich widersprochen. Generell verboten ist das Sondengehen nicht.
Das Denkmalschutzgesetz nimmt auf die Sonden keinen direkten Bezug. Lediglich auf das Graben: "Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben (...) will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis." Für die Kreisheimatpflegerin war die Sache bislang klar: Sobald das Gerät anschlägt, müsse der Sondengänger die Behörden informieren. Graben und nachzusehen sei verboten. Schließlich müsse beim Piepton immer davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Und dieses sei per Gesetz streng geschützt.
Mit ihrer auf dieser Gesetzesauslegung basierenden harten Linie hat Heinrich für Ärger bei den Sondengängern gesorgt. Der Peracher Alto Hien nennt es "grotesk", dass er beim Landesamt als freier Mitarbeiter registriert sei und Dankesschreiben der Behörde vorweisen könne, andererseits aber müsse er sich von der Kreisheimatpflegerin "beschimpfen" lassen. Heinrich hatte geurteilt: "Den braven Sondengänger gibt es nicht."
"Wir sind hier nicht in Troja, und der Schatz der Inka liegt auch nicht im Landkreis Altötting vergraben", sagt Hien. Statt Gold und Silber finde sich meistnur Schrott – Kronkorken etwa. Statt um "Ruhm und Reichtum", wie es Heinrich ausdrückt, gehe es ihm darum, die Vergangenheit ans Tageslicht zu holen. "Wir sind ehrliche Finder. Wir wollen die Geschichte des Landkreises nicht plündern", sagt Hien und spricht damit auch für mehrere andere Sondengänger, die sich als seriöse Vertreter ihres Hobbys sehen.
Heinrichs Sichtweise hatte auch Dr. Martin Pietsch vom Landesamt für Denkmalpflege widersprochen – in Nuancen zwar nur, allerdings in entscheidenden. Außerhalb der bekannten Bodendenkmäler sei der Einsatz von Metallsonden – in Absprache mit dem Grundeigner – völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, im oberflächennahen Bereich nachzugraben – vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein Bodendenkmal schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin. Festgelegt hat diese Richtlinie das bayerische Forschungsministerium. Ganz Bayern als Vermutungsfläche für Bodendenkmäler anzusehen, erschien dem Ministerium zu scharf.
Damit können Sondengänger zwar auf gewisse Erleichterungen hoffen, tun und lassen, was sie wollen, können sie allerdings nicht. Voraussetzung für ihr Hobby ist und bleibt die Zustimmung des jeweiligen Grundstücksbesitzers. Zudem müssen sie Funde dem Landesamt oder der im Landratsamt angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörde melden. Stößt der Sondengänger auf einen archäologischen Befund, ein Grab etwa oder auch Keramikspuren, muss er alles wie vorgefunden stehen und liegen lassen.
Dass sich an die Gesetze nur wenige Sondengänger halten, weiß auch Pietsch. Gerade deswegen will er Heinrich und die Ortsheimatpfleger zu einer weiterhin scharfen Vorgehensweise gegen illegale Vertreter des Hobbys ermutigen. Dabei sind allerdings auch den Heimatpflegern enge Grenzen gesetzt. Personalien etwa darf nur die Polizei festhalten. Ebenso sind Sondengänger nur dieser gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Dass viele Sondengänger vor kriminellen Methoden nicht Halt machen, stößt Heinrich sauer auf. Von haarsträubenden Geschichten weiß sie zu berichten. Davon, dass Sondengänger beim Graben ganze Bodendenkmäler zerstören, dass sie Funde unterschlagen und sie auf Flohmärkten verschachern. In einem Fall hätten sie tiefe Löcher in einer Wiese hinterlassen, was einer Kuh ein gebrochenes Bein bescherte, in einem anderen sei vorgegeben worden, dass die Grundbesitzerin ihr Okay gegeben habe – und das, obwohl sie in einem so angeschlagenen Zustand sei, dass sie keinerlei Geschäftsfähigkeit mehr besitze.
Mfg
Coindancer
