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 Scharfe Munition melden

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Avatar  Scharfe Munition melden  (Gelesen 2041 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. Dezember 2016, um 17:12:15 Uhr

Hallo Zusammen

Ich hatte mal einen Bericht gelesen in dem ein Sondengänger ohne NFG in NRW einen Munition's Fund der Polizei gemeldet hat und im Anschluss eine Anzeige wegen Sondeln ohne NFG bekommen hat. Diese hat er nicht von den Blaumänner erhalten.

Da ich keine NFG habe  [asche]und nur auf bewegten Boden mit der Genehmigung des Besitzers in NRW Sondel hab ich ein bisschen bedenken einen Munition's Fund zu melden.
Die Äcker auf den den ich Sondel sind teilweise sehr Verseucht mit Granaten und kleinen Bomben. Und ja ich hatte schon öfter das Erlebnis eine zu finden. Zum Glück war der Bauer so nett die Blaumänner zu rufen. Auf Dauer möchte ich dieses nicht in Anspruch nehmen. Möchte den nicht gerade am Sonntag stören.

Kann ich als nicht NFG Besitzer die Blaumänner ohne mit einer Anzeige zu rechnen anrufen?

MFG Taubert




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(versteckt)
#1
15. Dezember 2016, um 17:19:00 Uhr

Hi,

mußt ja nicht gerade sagen das du die Mun beim sondeln gefunden hast. Sowas sieht man manchmal auch beim spazieren gehen Zwinkernd

Gruß,

Martin

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(versteckt)
#2
15. Dezember 2016, um 17:30:00 Uhr


Meld dich einfach mit Taubert am Telefon, da stellt keiner Fragen  Narr Narr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.munition.de/de/kampfmittelbeseitigung.php


Gruss

René

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#3
15. Dezember 2016, um 17:35:06 Uhr

Ich rufe mittlerweile beim Kampfmittelräumdienst des Bundeslandes (hier Niedersachsen) an. Die kommen, stellen keine Fragen und nehmen mit. (Habe eine NFG). Die Polizei ist mit solchen Sachen oft hoffnungslos überfordert  Polizei =  Idiot. Vor allen in Gegenden wo solche Funde relativ selten sind. Hab ich einmal gemacht, nie wieder....

Das ist jedenfalls meine Erfahrung

Kenne auch einen Fall, wo die Uniformierten den Sondler nach Munfund beim Amt gemeldet haben.



Grusss Bigfoot


« Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, um 17:42:01 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
15. Dezember 2016, um 17:35:11 Uhr

Reen Lächelnd die sind mir aber zu weit weg.

Hinzugefügt 15. Dezember 2016, um 18:27:30 Uhr:

Ja  das wäre auch eine Option Sondieren. Aber: Nach hause fahren, die Hunde holen und dann anrufen und sagen: dort mitten auf dem Feld hat mein Hund ein Loch gebuddelt und ne Granate gefunden: Ne des kann ich net bringen.

« Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, um 18:27:30 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#5
15. Dezember 2016, um 18:50:06 Uhr

einfach den Scheiß wieder bestatten und weiter sondeln, wenn Dich das Zeugs so fürchtet  Star Wars Yoda

Ansonsten immer eine 200gr. Schlagladung PETN/TNT mit in die Fundtasche und bei Bedarf den Rostklumpen zur Umsetzung überreden.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
15. Dezember 2016, um 19:02:15 Uhr

Da hat aber einer die Frage nicht gelesen und mit Peter Lustig geduscht.
Wenn mich das Zeugs so fürchten würde, würde ich nicht Sondeln. 
Wenn man das Zeugs liegen lässt, dann würde ich es verstehen das es eine Anzeige gibt.

Hinzugefügt 15. Dezember 2016, um 19:05:39 Uhr:

Sorry 
Normaler weise lese über solche Kommentare hinweg.
Aber das geht weit unter die Gürtellinie

« Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, um 19:05:40 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#7
20. Dezember 2016, um 10:55:24 Uhr

Ich hab in Thüringen schon was bei der Polzei gemeldet. War kein Thema, so genau wollten die es auch nicht wissen, wie ich das aus der Erde bekommen hab.

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#8
20. Dezember 2016, um 11:23:31 Uhr

noch ist der Metalldetektor nicht überall verboten! Wer nicht nach Bodendenkmälern sucht, der brauch auch keine NFG. Ein viel größeres Problem ist, wer haftet wenn so ein Munitionsfund vom Sondengänger ausgegraben wird und explodiert? Wenn auch andere dadurch verletzt werden ! Der Schaden kann schnell in die Hunderttausende gehen. So weit ich weiß, sind die mit NFG über das Amt versichert. Es können solche Funde auch anonym gemeldet werden.   

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#9
20. Dezember 2016, um 11:57:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
So weit ich weiß, sind die mit NFG über das Amt versichert.

Ich weiß nicht ob man das so stehen lassen kann. Wer ehrenamtlich und/oder im Auftrag für das Amt unterwegs ist vielleicht.
Bei einer stinknormalen Nfg wie in NRW wage ich das aber zu bezweifeln...

Gruß Suchgesicht

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, um 11:58:30 Uhr von (versteckt) »

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#10
20. Dezember 2016, um 12:27:54 Uhr

Die Polizei macht nichts anderes als den Fundort abzusperren und den KMRD zu rufen.
Dasselbe kannst du auch machen und übergehst den ersten Anruf bei den Grünen.
Der KMRD wird dich in keinem Fall anzeigen oder explizit nach einer Genehmigung fragen.
Der Bauer ist dir, wenn du es ihm erklärst, dankbar. Selbst wenn die Stelle auf dem Acker mal ein paar Tage länger
abgesperrt sein sollte. Absperrbandrolle kostet nicht die Welt und Stöcke findest an jeder Ecke.
Auf den KMRD würde ich aber nicht warten. Da reichen auch nur die Koordinaten, wenn´s zu lange dauern sollte.
Somit hast du nichts falsches gemacht und kannst ruhigen Gewissens nach Hause.


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#11
20. Dezember 2016, um 15:13:33 Uhr

 Schockiert Winterloch?  Mit NFG ohne NFG? Bald Weihnachten? Ich meine, dass es gerade  viel größere Dinge  gibt, als diese Lappalien !

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