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 Sondeln an bayerischen Seen im Besitz des Freistaats?

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Avatar  Sondeln an bayerischen Seen im Besitz des Freistaats?  (Gelesen 2530 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. August 2019, um 22:22:25 Uhr

Moin zusammen,

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage in Bayern, wenn man am Ufer und an den öffentlichen Stränden von Seen, die sich im Besitz des Freistaates Bayern befinden (z.B. Tegernsee, Ammersee, Starnberger See), nach neuzeitlichen Münzen und Schmuck sondeln/tauchen möchte?

Denkmalschutzrechtliche Bedenken sollte es da keine geben, aber braucht man immer noch die Genehmigung des Eigentümers, also des Freistaates Bayern bzw. der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, die diese Seen verwaltet?

Grüße

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#1
27. August 2019, um 23:33:31 Uhr

Das ist so eine Sache. Denkmalschutzrechtliche Bedenken kannst Du nicht so einfach aussen vor lassen.
Durch den Forggensee läuft die Via Claudia, kommt am Ufer an und läuft dann weiter.

Dann gibt es Pfahlbauten und viele Siedlungsbefunde aus vorchristlicher Zeit an den Ufern.

"Früher gab es sie im ganzen Alpenraum, heute sind nur noch Spuren von prähistorischen Pfahlbauten übrig geblieben. 111 Fundstätten in sechs Ländern gehören zum Weltkulturerbe – die Ufergebiete um die Roseninsel im Starnberger See sind eine davon."

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https://www.br.de/themen/bayern/inhalt/unterwegs-in-bayern/welterbe-unesco-pfahlbauten132.html


Dann gibt es jemanden der die Liegewiese sauber macht etc. der mag keinen mit Schaufel dort graben sehen. Also wenn das amtlich bestätigt vollkommen sauber angehen willst, dann kanns kompliziert werden fürchte ich.

Der kleine Dienstweg würde so aussehen: Bayernviewer gucken ob am Ufer ein BD eingetragen ist. Wenn nicht vorbeischauen und den ausfindig machen, der für die Liegewiese zuständig ist, hat manchmal nen Kiosk drauf stehen oder es geht ein Steg vom Segelclub ins Wasser etc.
Da freundlich fragen und suchen ohne zu pflügen ;-)

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#2
28. August 2019, um 00:33:06 Uhr

Zumindest gerichtlich nicht diesbezüglich geklärt.
Verfassungsgemäß hast Du das Recht, z.B. das SeeGelände zu betreten und Freizeitaktivitäten durchzuführen. Wie weit eine Freizeitnutzung geht, d.H. ob eine Freizeitnutzung das Sondeln incl. oberflächlichen, reversiblen Bodeneingriffe  mit anschließendem Verschliessen der Löcher etc. darunter fällt, ist tatsächlich nirgends schriftlich festgehalten bzw. als Untersagt definiert. Von daher, machen!
BD ist natürlich tabu,aber dafür schaut man ja in den Bayernviewer / Denkmalatlas, wie schon geschrieben.

Hinzugefügt 28. August 2019, um 00:44:22 Uhr:

Ob Du nun am Seeufer oder im Staatswald rumläufst. Im Wald fragst ja sicherlich auch kaum jemanden;)

« Letzte Änderung: 28. August 2019, um 00:44:22 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#3
28. August 2019, um 08:59:54 Uhr

Solange nur in Wiesen und im Wasser gesucht wird, ohne dabei zu graben, sollte es gemäß Denkmalschutz okay sein, denn das Problem ist ja hier nicht die Suche, sondern sind Erdbewegungen.

Man kann ja beispielsweise auch seinen eigenen Ring, Schlüssel etc. suchen, denn man dort neulich irgendwo verloren hat. Zwinkernd

Viele Grüße, 
Günter

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#4
28. August 2019, um 10:34:23 Uhr

Die Idee ist ja nicht neu, ich kenne Seen in Bayern die werden schon seit Jahren von Tauchern/Sondlern abgesucht. Das hab ich schon vor Jahren mitbekommen.
Bei den anderen Seen wird's seit der 10 Kg Goldschüssel aus dem Chiemsee von 2001 auch nicht anders aussehen.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Chiemsee-Kessel

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https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/bayerischer-goldfund-der-chiemsee-kessel-soll-nicht-schmelzen-12794828.html


« Letzte Änderung: 28. August 2019, um 13:07:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
29. August 2019, um 21:07:37 Uhr

Vielen Dank für die Infos! Ich werde dann mal sehen, was ich in den Seen und drum herum so alles finden kann, angefangen mit dem Spielplatz am Campingplatz Smiley

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