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 Schatzglocke von Scharrel - Eigentümer / Rechtssituation?

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Avatar  Schatzglocke von Scharrel - Eigentümer / Rechtssituation?  (Gelesen 699 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. März 2011, um 02:05:47 Uhr

Ich habe einmal eine Frage an unsere Experten:

Einigen ist vielleicht die Schatzsage von Scharrel bekannt. Für alle die sie nicht kennen ganz kurz:

Im 30 jährigen Krieg habe die Bevälkerung des Ortes ihr Hab und Gut in der Kirchenglocke in einem Tümpel versenkt.

Ob das Ganze nun nur eine Sage ist (z.B. um den Schweden zu erklären wo das Vermögen abgeblieben sei) oder wahr sei einmal dahin gestellt. Dies ließe sich mitunter aber relativ leicht durch entsprechende Messungen verifizieren bzw. falsifzieren.

Angenommen

a) Der "Schatz" liegt auf Gemeindegrund
b) Wird mit Erlaubnis der Gemeinde von einem Schatzsucher gehoben ...

... wie sieht dann die rechtliche Lage aus (nach bestehendem Recht in Niedersachsen) ? Sprich was erhält der Sucher / Finder?

Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)
#1
19. März 2011, um 08:05:47 Uhr

Moin Christian,

gem. den Kommentierungen zum § 984 BGB gehört die Glocke komplett der Kirche, da sie rechtlich als verlorener Gegenstand zählt, da ihr Eigentümer bekannt ist - die Kirche.

Eindeutig der Kirche zuzuordnede Gegenstände wie Meßkelche, Monstanz oder Kerzenhalter sind ebenfalls verlorene Gegenstände und gehören der Kirche.

Das Hab und Gut der Gemeindemitglieder wird sich nach 362 Jahren nicht mehr so einfach zuordnen lassen. Jedenfalls ist jedes Stück sorgfältig zu prüfen, ob es anhand von Kennzeichnungen einer Person der Gemeinde zugeordnet werden kann, z. B. mit Datum einer Eheschließung in einem Ring und dieses Datum in den Kirchenbüchern vermerkt ist, dann lassen sich auch die Erben ermitteln.

Der Rest, also verm. das Meiste wird zwischen Entdecker und Gemeinde geteilt werden.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
19. März 2011, um 16:45:14 Uhr

Danke Walter für die sachkundige Auskunft!

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