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 Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz

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Avatar  Schleswig-Holstein hat ein neues Denkmalschutzgesetz  (Gelesen 20934 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
14. Dezember 2014, um 09:35:58 Uhr

Ich bin juristisch gesehen auch absoluter Laie, aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die 2 Jahre Haftandrohung das höchste Strafmass ist, das Länder vergeben können.
Bin mir aber nicht sicher.


Gruß
Oetti1

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(versteckt)
#16
14. Dezember 2014, um 10:12:59 Uhr

Die Juristen hier im Forum sollten sich mal dazu äußern.
Kann ja auch sein, dass dieses Gesetz in dieser Forum nicht korrekt ist Grübeln

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(versteckt)
#17
14. Dezember 2014, um 10:19:37 Uhr

War eigentlich schon immer so....  Belehren
Es gab und gibt unterschiedliche Gesetze in den einzelnen Bundesländern  Idiot



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(versteckt)Themen Schreiber
#18
14. Dezember 2014, um 11:02:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Die Juristen hier im Forum sollten sich mal dazu äußern.
Kann ja auch sein, dass dieses Gesetz in dieser Forum nicht korrekt ist Grübeln


Oh, das denke ich schon, dass das so korrekt ist.

Es gab im Vorwege öffentliche Hearings (Regionalkonferenzen).
Eine erste Lesung im Landtag mit Überweisung an den Bildungsausschuss.
Schriftliche Stellungnahmen von -zig Verbänden und Vereinen.
Mündliche Stellungnahmen vor dem Bildungsausschuss von mehreren Vereinen und Verbänden.
Eine zweite Lesung im Landtag mit der Verabschiedung des Gesetzes. Hierbei gab es keine einstimmige Zustimmung. Die Verbände IHK und "Haus & Grund" und die Parteien CDU und FDP waren dagegen (vor allen Dingen gegen das deklaratorisches System).

Ich habe fast alles verfolgt. An den "Sondlerbestimmungen" hatte nie einer was dagegen.

Daher denke ich schon, dass die Höchststrafe daher rechtlich okay ist.

Gruß
Oetti1

« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, um 11:03:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#19
14. Dezember 2014, um 11:57:22 Uhr

Hallo Ötti,

ganz so ist es nicht.
In 3 Stellungnahmen zum Referentenentwurf wurde  Kritik an der Formulierung des §13 geübt.
Vom Landesrechnungshof:
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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Stellungnahme_Landesrechnungshof__blob=publicationFile.pdf


Von Andreas Maaßen:
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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Stellungnahme_Auftragssucher__blob=publicationFile.pdf


und von Hadrians Erben:
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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Stellungnahme_Hadrian__blob=publicationFile.pdf


Diese Kritiken, und ich denke die besonders deutliche von Hadrians Erben, sind im jetzigen Regierungsentwurf, im §12 berücksichtigt worden.
§12
„(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. alle Maßnahmen in Denkmalbereichen und in deren Umgebung, die geeignet sind, die Denkmalbereiche wesentlich zu beeinträchtigen; Maßnahmen nach Absatz 1 bleiben davon unberührt,
2. alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten, die geeignet sind, diese zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
3. Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zum Zweck der Erforschung,
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, 5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6. Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische Bergungen an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,..“

Der Anhang an die Ziffern 4 und 6  „an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden“ den es
im Referentenentwurf nicht gab verdeutlicht dies.

Warum wurde dies jedoch in Ziffer 5 nicht umgesetzt?

Nachtigall ick hör dir trapsen.

Eine Antwort auf diese Frage  und hoffentlich eine positive Reaktion erwarten wir auf weitere Schreiben an das MJKE und die Fraktionen im Landtag.


« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, um 11:58:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#20
14. Dezember 2014, um 12:13:48 Uhr

Die besagten Schreiben kommen wohl zu spät, die Regionalkonferenzen wären der geeignete Ort, um gehört zu werden.

Es wird sogar ein Staatsanwalt geben der sich künftig explizit mit der Durchsetzung des Gesetzes beschäftigen soll. Da wird zu erwarten sein, dass es so wie formuliert auch rechtlich geprüft und gemeint ist.

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(versteckt)
#21
14. Dezember 2014, um 12:29:16 Uhr

Wenn der Staatsanwalt bekannt ist, schiebt mal seine Adresse rüber. Da hätte ich gleich mal ne Frage.

An welches Amt in SH soll ich mich wenden wenn ich dort ein verlorenes Handy im Schnee mittels MD suchen will?

Mit Bodendenkmal finden können nun rein gar nichts. Da benutze ich nicht mal ein Grabungswerkzeug. Und da Bodendenkmale
auch in SH nicht in den Schnee wachsen ist es nicht möglich eines zu finden. Dies hat also mit Denkmalschutz nichts zu tun und
deshalb kann mir da eine Denkmalschutzbehörde keine Detektorgenehmigung erteilen. Also bleibt nur "nach anderen Rechtsvorschriften".

Ja, welche?HuchHuchHuchHuchHuch?? 

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(versteckt)
#22
14. Dezember 2014, um 12:31:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
...

Diese Kritiken, und ich denke die besonders deutliche von Hadrians Erben, sind im jetzigen Regierungsentwurf, im §12 berücksichtigt worden.
§12
„(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. alle Maßnahmen in Denkmalbereichen und in deren Umgebung, die geeignet sind, die Denkmalbereiche wesentlich zu beeinträchtigen; Maßnahmen nach Absatz 1 bleiben davon unberührt,
2. alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten, die geeignet sind, diese zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
3. Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zum Zweck der Erforschung,
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, 5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6. Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische Bergungen an Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,..“

...

Stand vorher schon alles so drin und ist somit nachweislich nicht durch eure Schreiben beeinflusst worden.

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#23
14. Dezember 2014, um 12:40:19 Uhr

Du lügst ja schneller wie ein Pferd läuft.

Aus dem Referentenentwurf §13:

"(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. alle Maßnahmen in Denkmalbereichen, die geeignet sind, die Denkmalberei-che wesentlich zu beeinträchtigen; Maßnahmen nach Absatz 1 bleiben davon unberührt,
2. alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten, die geeignet sind, diese zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
3. Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zum Zweck der Erforschung,
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6. die Durchführung von Grabungen oder taucherische Bergungen, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder.."

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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Denkmalschutzgesetz__blob=publicationFile.pdf


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#24
14. Dezember 2014, um 12:51:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Du lügst ja schneller wie ein Pferd läuft.

Aus dem Referentenentwurf §13:

"(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
1. alle Maßnahmen in Denkmalbereichen, die geeignet sind, die Denkmalberei-che wesentlich zu beeinträchtigen; Maßnahmen nach Absatz 1 bleiben davon unberührt,
2. alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten, die geeignet sind, diese zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
3. Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zum Zweck der Erforschung,
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6. die Durchführung von Grabungen oder taucherische Bergungen, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder.."

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http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Kulturpolitik/Denkmalschutzgesetz/Denkmal/Denkmalschutzgesetz__blob=publicationFile.pdf




OK, nehme alles zurück. 

Zwischen dem Referentenentwurf und dem Gesetzesentwurf lag euer Schreiben.

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#25
14. Dezember 2014, um 12:54:26 Uhr

Und zwischen der 2. Lesung und der Verabschiedung dieses Entwurfes schreiben wir nochmals.

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#26
14. Dezember 2014, um 12:59:57 Uhr

In mir drängt sich die Frage auf, ob und wie die Detektorgruppe SH bei der Sache mitgewirkt hat  Grübeln
So lässt sich leicht unliebsame Konkurrenz einschüchtern, aus dem Weg schaffen....

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#27
14. Dezember 2014, um 13:09:27 Uhr

Andy68 "
Sehr seht gute frage.......das überlegte ich mir schon  lange.



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#28
14. Dezember 2014, um 13:12:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
In mir drängt sich die Frage auf, ob und wie die Detektorgruppe SH bei der Sache mitgewirkt hat Grübeln
So lässt sich leicht unliebsame Konkurrenz einschüchtern, aus dem Weg schaffen....

Diese Frage stellst nicht nur du dich. Das diese Gruppe unter sich das Land in Claims aufteilt ist ja
schon bekannt. Jetzt will sie, aller Anzeichen nach, ans Monopol für Auftragssuchen ran und dafür
liegen mir begründete Aussagen von Auftragssuchern aus SH und Hamburg vor. So wie ich schriftliche
Belege vorliegen habe werde ich diese veröffentlichen.

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#29
14. Dezember 2014, um 13:20:32 Uhr

Solche Dinge sollten beim Namen genannt werden. Super
Klar macht man einen auf Kameradschaft, doch die Realität sieht etwas anders aus, und was eignet sich besser als eine amtlich unterstützte Sondlerelite
um mit eisernen Besen zu kehren?
Nichts anderes läuft in BW

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