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 Situation in Niedersachsen

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Avatar  Situation in Niedersachsen  (Gelesen 610 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Dezember 2011, um 13:22:44 Uhr

Hallo Niedersachsen und alle die sich mit der Situation in meinem Bundesland auskennen.
Meines Wissens nach gilt in Niedersachsen seit dem 01.10.2011 ein neues Denkmalschutzgesetz Schatzregal usw.
Ich hab das neue Gesetz mit einem befreundeten Archäologen (pensioniert) durchgesprochen und ehrlich gesagt sind wir beide etwas irritiert.

Das man nicht auf Bodendenkmälern oder archäologisch auffällig gewordenen Stellen suchen darf sollte eigentlich jedem klar sein.

Meine Frage an euch:
Wenn mir Bauer, Pächter oder Besitzer die Sucherlaubnis erteilen bin ich dann auf der sicheren Seite (im Recht) oder mache ich mich evtl. strafbar?
Wenn ich mir für jeden 08/15 Acker eine Genehmigung in Hannover besorgen soll kann ich den Detektor gleich verkaufen. (Zitat einer nicht sehr sympathischen Archäologin: " Du darfst nicht mal im eigenen Garten mit dem Detektor suchen). Hat sie da Recht oder ist das Quatsch?
Sollte sich jemand auskennen klärt mich bitte auf, Thema ist mir sehr ernst geht um das Hobby meiner Familie.
Ich weiss in anderen Bundesländern habt ihr ähnliche Gesetze, das Thema ist auch nicht neu aber schon wichtig für uns (schreibe stellvertretend für mehrere Sondler)
Bitte nur ernsthafte Antworten.
Danke im voraus
Gruß Ingo



Als beste Antwort ausgewählt von 12. Mai 2024, um 02:14:55 Uhr
Offline
(versteckt)
#1
04. Dezember 2011, um 13:51:33 Uhr
Beste Antwort entfernen

§ 12 DSchG
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.

Verstoss dagegen: Straftbar wohl nicht. Gilt als Ordnungswidrigkeit nach §35.

Gruß
Oetti1

(versteckt)Themen Schreiber
#2
04. Dezember 2011, um 13:55:10 Uhr

Mit Aussagen seitens der Archis ,bezüglich unseres Hobbys ,wär ich ganz ,gaaanz vorsichtig  Zwinkernd...... Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd .... Zwinkernd
Wenn du nicht nach Antiken suchen oder gar graben willst ,kannst auch in NS mit Sonde auf Grundstücke wo du Genehmigung von Grundstückseigner hast und die KEIN BD/Grabungsschutzgebiet sind......falls du dabei was findest ,was bei dir den Verdacht erweckt archäologisch bedeutsam zu sein ,hast das sölbstverstöndlich umgehend zu melden

(versteckt)Themen Schreiber
#3
13. Dezember 2011, um 14:54:25 Uhr

Seit dem Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetz in Niedersachsen ist auch das SUCHEN nach archäologischen Funden genehmigungspflichtig (bis jetzt war das Graben genehmigungspflichtig).

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen gezielt nach archäologischen Funden zu suchen und mich dann damit herauszureden, das etwas anderes (Militaria, verlorener Ehering, und weiterer Quatsch...) gesucht wird.

Es ist je nach Landkreis verschieden, das beim Antreffen eines Sondengängers die Polizei zur Feststellung der Personalien gerufen wird wenn keine Genehmigung vorliegt. Wäre dann ungünstig die Tasche voller Funde zu haben und dann zu behaupten, man hätte etwas anderes gesucht...... .

Und so schwierig ist es doch nicht eine Genehmigung bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zu beantragen um legal seinem Hobby nachzugehen. In Niedersachsen wird diese sogar kostenneutral ausgestellt (in NRW meines Wissens 70 Euro!).

Gruß, Schattensucher

Offline
(versteckt)
#4
13. Dezember 2011, um 15:11:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schattensucher
Seit dem Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetz in Niedersachsen ist auch das SUCHEN nach archäologischen Funden genehmigungspflichtig (bis jetzt war das Graben genehmigungspflichtig).

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen gezielt nach archäologischen Funden zu suchen und mich dann damit herauszureden, das etwas anderes (Militaria, verlorener Ehering, und weiterer Quatsch...) gesucht wird.

Es ist je nach Landkreis verschieden, das beim Antreffen eines Sondengängers die Polizei zur Feststellung der Personalien gerufen wird wenn keine Genehmigung vorliegt. Wäre dann ungünstig die Tasche voller Funde zu haben und dann zu behaupten, man hätte etwas anderes gesucht...... .

Und so schwierig ist es doch nicht eine Genehmigung bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zu beantragen um legal seinem Hobby nachzugehen. In Niedersachsen wird diese sogar kostenneutral ausgestellt (in NRW meines Wissens 70 Euro!).

Gruß, Schattensucher

Is doch immer wieder schön wenn sich jemand nicht vorstellt und gleich wieder anfängt :  Belehren Belehren Belehren Belehren Belehren

Wer sagt denn das jemand GEZIELT nach archeologischem sucht ?

Offline
(versteckt)
#5
13. Dezember 2011, um 17:37:02 Uhr

moinsen,
es wird in naher Zukunft eine zertifizierung für Niedersachsen geben, mit dieser dann werden wohl auch NFG genehmigt werde.

Ahoi aussem Norden
Vagabond

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