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 Sondel verbot Strand

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Avatar  Sondel verbot Strand  (Gelesen 2100 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. August 2015, um 15:09:48 Uhr

Hallo Leute !
Somit ist das Sondel am Strand auch verboten.
Habe ich heute im Netz gefunden Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ostfriesischelandschaft.de/312.html#c2700


Da habe ich, selbst mit NFG bald keine Lust mehr mir diesen Stress auszusetzen. Muss mir ja auch für jedes Suchgebiet eine Genehmigung besorgen, und das dauert.

Gruß und gut Fund! 

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(versteckt)
#1
14. August 2015, um 15:26:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von KGW58
Hallo Leute !
Somit ist das Sondel am Strand auch verboten.
Habe ich heute im Netz gefunden Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ostfriesischelandschaft.de/312.html#c2700


Da habe ich, selbst mit NFG bald keine Lust mehr mir diesen Stress auszusetzen. Muss mir ja auch für jedes Suchgebiet eine Genehmigung besorgen, und das dauert.

Gruß und gut Fund!


So ist es, alles zu kompliziert und dauert eine Ewigkeit.

Darum werde ich nie eine beantragen, wenn ich es für nötig halte einen Fund zu melden, dann werde ich es machen.

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(versteckt)
#2
14. August 2015, um 15:51:20 Uhr

Ist sowieso besser wenn keiner mehr am Stand sondelt.
(ausser ich).
Die Stände sind teilweise so gut "abgesucht" das es keinen Spaß mehr macht. 
Also bitte lasst die Sonde zuhause und die Münzen im Sand.  Ich danke euch.
(IRONIE).


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#3
14. August 2015, um 16:08:47 Uhr

"Da habe ich, selbst mit NFG bald keine Lust mehr mir diesen Stress auszusetzen. Muss mir ja auch für jedes Suchgebiet eine Genehmigung besorgen, und das dauert."

250000€ wie soll de das gehen Grinsend vor allem, wegen Was denn?
Da kannste lieber Dem der dir da auf den Sack geht eine rein zerren und verschwinden, da kommste billiger weg.

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(versteckt)
#4
14. August 2015, um 17:35:41 Uhr

 Schockiert Es gehörten 1 Monat alle Funde von allen Sondlern mal eingeschickt und damit ein Zeichen setzen. Jedes Teil was man findet, wirklich jedes Teil. Fechten

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#5
14. August 2015, um 19:59:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von mann
Ist sowieso besser wenn keiner mehr am Stand sondelt.
(ausser ich).
Die Stände sind teilweise so gut "abgesucht" das es keinen Spaß mehr macht.
Also bitte lasst die Sonde zuhause und die Münzen im Sand. Ich danke euch.
(IRONIE).


Wir waren 1 Woche an der Ostsee, Nähe polnische Grenze. Vor 4 Wochen. .......
Da läufst du dir den Wolf , um ein Signal zu bekommen. Es wird gesiebt per Traktor, und die Aliens ziehen alles andere metallische aus dem Sand ....

Ne, keine Aliens, aber es kommen regelmäßig Busse aus Polen mit ganzen Sondlerclubs" die in einer militärisch aufgestellten Reihe jedes Wochenende den Strand leeren. Fakt. Das wurde mir von Strandbewohnern so erzählt. Ist aufgrund der Signalrate  zu 100% glaubwürdig. Ich habe dann um den Bereich der Bockwurstbuden gesondert, hat mir zum Bier , - für 3,50 immer gereicht .... Also 20 Euro Schnitt , dann wollte der Rest.. Eh nach Hause ....

Gruß 8000hz

Ps
Aber mir wurde dann auch schon gedroht, der Strand sei gepachtet, ich sollte besser aufhören eh die Grünen kommen... Inzwischen sind sie ja eh blau.
 Grinsend

Die besten Erfolge ... Hatte ich oben am Hotelstrandspielplatz , da gabs dann auch mal polnische Münzen, Neuzeit, aber immerhin, mehr gibt's beim Sonden an der Ostsee eh nicht zu finden.

« Letzte Änderung: 14. August 2015, um 20:05:42 Uhr von (versteckt) »

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#6
14. August 2015, um 22:19:18 Uhr

Moin,

ich habe mir den Bericht reingezogen, aber da steht kein Wort, dass eine Suche am Strand verboten sei.

Also weitersuchen.

Viele Grüße

Walter

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#7
14. August 2015, um 22:32:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
ich habe mir den Bericht reingezogen, aber da steht kein Wort, dass eine Suche am Strand verboten sei.
Da steht aber, dass sie genehmigungspflichtig sei:
"Münzen, Ringe und Kettchen am Strand zu suchen ist sicherlich eine schöne Freizeitbeschäftigung. Das geht zum Beispiel mit einem Metalldetektor. Allerdings braucht man für die Suche mit einem Metalldetektor in Niedersachen eine Genehmigung."

Somit ist die "freie Suche" quasi verboten!

Gruß,
Günter

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#8
14. August 2015, um 22:41:33 Uhr

Moin Drusus,

bestimmen jetzt Journalisten was verboten ist oder Gesetze?

§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
Quelle: Denkmalschutzgesetz Niedersachsen

Wenn ich am Strand nach Schmuck und Kursmünzen suchen will, dann kann man das auch machen.

Viele Grüße

Walter

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#9
14. August 2015, um 23:46:10 Uhr

Wenn man gefickt wird, kann man sich dann auf dein Urteil beruhen Huch

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#10
15. August 2015, um 08:57:23 Uhr

Wieso steigen hier immer wieder auf diesen Blödsinn ein? In dem Bericht steht null drin? Fakten ohne Hintergrundnennung oder Quellenbezug. Das ist "Journalismus" auf Laienniveau! Das sind einfach nur "selbsternannte Fachleute".

Und in SH gibt es ja extra hierfür sogar eine sehr unkomplizierte Strandsuchgenehmigung! Und da gabs noch nie Ärger.

Klar aber auch......man darf es nicht übertreiben! Wenn Heerscharen von Sondlern während die Badegäste am Strand liegen, denen die Euronen unter den Füßen ausbuddeln, gibt es irgendwann Zoff. Ich mache das Abends, wenn es dunkel ist oder es regnet oder aus sonstigen Gründen niemand am Strand ist und dann sind alle glücklich^^

Fakt ist aber auch....immer mehr Gemeinden säubern die Strände mit Maschinen. Und was da auf dem Sieb bleibt, möchte ich nicht wissen! Da kommen ordentliche Summen zu Stande! Wenn ich mit meiner Frau bei unseren paar Gängen 58€ hatten aber der Strand regelmäßig maschinell gesäubert wurde und ich davon ausgehen kann, dass wir nicht die einzigen mit MDs waren......da kommen je Saison mehrere tausende Euro zusammen...da bin ich mir sicher. Und die hätten die Gemeinden gern für sich und teilen sie wohl eher ungern mit uns... Zwinkernd

« Letzte Änderung: 15. August 2015, um 08:58:45 Uhr von (versteckt) »

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#11
15. August 2015, um 09:05:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Da steht aber, dass sie genehmigungspflichtig sei:
"Münzen, Ringe und Kettchen am Strand zu suchen ist sicherlich eine schöne Freizeitbeschäftigung. Das geht zum Beispiel mit einem Metalldetektor. Allerdings braucht man für die Suche mit einem Metalldetektor in Niedersachen eine Genehmigung."

Somit ist die "freie Suche" quasi verboten!

Gruß,
Günter

Günter, was dort geschrieben wurde ist das eine, was im Gesetz steht ist das Verbindliche.
So wäre der Satz richtig.

"Münzen, Ringe und Kettchen am Strand zu suchen ist sicherlich eine schöne Freizeitbeschäftigung. Das geht zum Beispiel mit einem Metalldetektor. Allerdings braucht man für die Suche nach Kulturdenkmalen mit einem Metalldetektor in Niedersachen eine Genehmigung."

Diese unkorrekten Rechtsauskünfte durch Archäologen kennen wir doch seit Jahr und Tag.

Gruß Hartmut

Hinzugefügt 15. August 2015, um 09:09:03 Uhr:

Sorry, so wäre er richtig:

"Münzen, Ringe und Kettchen am Strand zu suchen ist sicherlich eine schöne Freizeitbeschäftigung. Das geht zum Beispiel mit einem Metalldetektor. Allerdings braucht man für die Suche nach Kulturdenkmalen mit einem Metalldetektor in Niedersachsen eine Genehmigung."


« Letzte Änderung: 15. August 2015, um 09:09:03 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#12
15. August 2015, um 09:10:08 Uhr

Was wollt ihr denn alle Strand?
Ich tauche lieber ab Zwinkernd

Mfg PP Grinsend

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#13
15. August 2015, um 09:14:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von buddelmike
Schockiert Es gehörten 1 Monat alle Funde von allen Sondlern mal eingeschickt und damit ein Zeichen setzen. Jedes Teil was man findet, wirklich jedes Teil. Fechten





Das habe ich vor Monaten schon mal vorgeschlagen! 
Fester Termin wo jeder sein Paket Weg schickt ( 1.12.2015)
Dann kommt die Sache sicher ins Rollen wenn DHL mit Tiefladern voll Schrott beim Landesamt anrollt! Boxen

« Letzte Änderung: 15. August 2015, um 09:21:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
15. August 2015, um 09:15:54 Uhr

Auch dies ist eine Falschaussage in diesen Artikel:

"Das gilt auch für die Suche nach Strandgut, denn seit 1990 gilt auch hier das Fundrecht. Jeder Fund, egal wie unscheinbar er auch sein mag, ist meldepflichtig."

BGB


§ 965 Anzeigepflicht des Finders




(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

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