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 Sondeln auf Waldweg in NRW

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Avatar  Sondeln auf Waldweg in NRW  (Gelesen 7061 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Juli 2012, um 04:29:02 Uhr

Moin Smiley


ich habe ne Frage bitte, sondeln auf Waldweg bzw. Reitweg oder Fuß / Radweg ... ist auch ungestörte Fläche und verbot in NRW ?




ich bin Ihnen für Ihre Antworten sehr dankbar.

MfG


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06_10_06_gr.jpg
38686991.jpg
Waldweg.JPG
(versteckt)
#1
04. Juli 2012, um 06:14:56 Uhr

ah, ungestörte Flächen  - da fällt mir auch gerad ne Frage ein :
Hab hinterm Haus noch ne kleine Wiesenfläche wo ich demnächst mal paar Feigen (Plural von Feige sind doch Feigen und nicht Feiglinge ,oder ?) pflanzen wollte .
nun ist es aber so das dort schon seit eh und je Wiese steht und man dies also als "ungestörten Boden"  betrachten muss, den ich durch das aufgraben natürlich stören würde.
Da ich dabei natürlich (bestimmt sogar höööchstwahrscheinlich) auf ein Denkmal stoßen könnte ,dies beim graben beschädigen und/oder in seiner Lage verändern könnte, würd ich mich dabei  doch gaaanz bestimmt strafbar machen, oder ? was erwartet mich wenn ich ohne Erlaubnis der großmächtigen Archäologie dort Löcher grab und  erwischt werde ? horrende Geldstrafe ? Knast ? Exekution ?
an welche Stelle müsst ich meinen feigenBaumlochgrabeantrag richten und wie sollte der aussehen ?



Offline
(versteckt)
#2
04. Juli 2012, um 06:31:32 Uhr

Hallo ...Baumlochgrabeanträge sind an die zuständige Baumlochzulassungsbehörde zu stellen !  Belehren MfG

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
04. Juli 2012, um 07:13:42 Uhr

bitte um eine Antwort,

sondeln auf Waldweg bzw. Reitweg oder Fuß / Radweg ... ist auch ungestörte Fläche und verbot in NRW ?


Danke

Offline
(versteckt)
#4
04. Juli 2012, um 07:32:28 Uhr

Moin,

alles ist erlaubt was net außdrücklich verboten ist. Ungestörte Flächen, Wälder, Wiesen, gestörte zb Acker
Dir wird niemand den Kopf abreißen, wenn Du auf Reitwegen zb nach Münzen suchst....Du könntest auch
behaupten, dass du den Auftrag bekommen hast, nach einen verlorenen Schlüssel zu  Suchen usw....


Grüßli
Winni

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(versteckt)
#5
04. Juli 2012, um 07:43:22 Uhr

Moin,

kein Denkmalschutzgesetz in Deutschland stellt darauf ab, wo etwas verboten ist. (Ausnahme Grabungsschutzgebiete, KD)

Es heißt in allen Denkmalschutzgesetzen sinngemäß:

Die Nachforschung nach archäologischen Bodenfunden/Bodendenkmälern/Kulturdenkmälern bedarf der Genehmigung.

Wenn Du also auf Waldwegen OHNE Grabungswerkzeug, nach verlorenen Gegenständen suchst, benötigst Du keine NFG, da archäologische Bodenfunde nicht offen auf Waldwegen herumliegen. .

Suchst Du aber unter Anwendung eine Grabungswerkzeuges benötigst Du eine NFG da uns ein SG dazu mit einem wunderschönen OVG-Urteil beglückt hat. (Die Diskussion über die Auswirkungen dieses Urteils wurde hier im Forum ausführlich geführt).

Viele Grüße

Walter



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
04. Juli 2012, um 08:04:00 Uhr

Danke für die Antworte Smiley














..

















Geschrieben von {author}

auf Waldwegen OHNE Grabungswerkzeug, nach verlorenen Gegenständen suchst, benötigst Du keine NFG, da archäologische Bodenfunde nicht offen auf Waldwegen herumliegen




..













..

















Geschrieben von {author}

behaupten, dass du den Auftrag bekommen hast, nach einen verlorenen Schlüssel zu




..


das heißt ein Gabel und los geht´s..... nach einen verlorenen Schlüssel zu finden ??  Engel


MfG





Offline
(versteckt)
#7
04. Juli 2012, um 08:22:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Wenn Du also auf Waldwegen OHNE Grabungswerkzeug, nach verlorenen Gegenständen suchst, benötigst Du keine NFG, da archäologische Bodenfunde nicht offen auf Waldwegen herumliegen. .

Suchst Du aber unter Anwendung eine Grabungswerkzeuges benötigst Du eine NFG da uns ein SG dazu mit einem wunderschönen OVG-Urteil beglückt hat. (Die Diskussion über die Auswirkungen dieses Urteils wurde hier im Forum ausführlich geführt).

Viele Grüße

Walter



Hier stellt sich auch die Frage was ein Grabewerkzeug ist im Sinne des  OVG-Urteil . Eine kleine Spitzhacke oder Klappspaten?
Einige Bekannte im Osten gehen nur mit Hacke in dem Wald, dass zählt angeblich net als Grabewerkzeug

Grüßli
Winni

Offline
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#8
04. Juli 2012, um 08:40:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von winni59
Einige Bekannte im Osten gehen nur mit Hacke in dem Wald, dass zählt angeblich net als Grabewerkzeug

Du kannst Leute kennen. Zunge

Gruß

Zeitzer

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#9
04. Juli 2012, um 09:34:25 Uhr

Alle Waldwege in NRW sind RESERVIERT!!!

Für mich natürlich Grinsend Grinsend Grinsend

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#10
04. Juli 2012, um 09:50:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von winni59
Hier stellt sich auch die Frage was ein Grabewerkzeug ist im Sinne des  OVG-Urteil . Eine kleine Spitzhacke oder Klappspaten?
Einige Bekannte im Osten gehen nur mit Hacke in dem Wald, dass zählt angeblich net als Grabewerkzeug

Grüßli
Winni

Das Urteil stellt nur auf billigende Inkaufnahme und bedingten Vorsatz ab, nicht auf Grabungswerkzeuge. Das Mitführen von Grabungswerkzeugen belegt aber den Willen auch im Erdreich zu graben und somit den bedingten Vorsatz zumindestens aber die billigende Inkaufnahme archäologische Bodendenkmäler zu entdecken.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#11
04. Juli 2012, um 11:19:58 Uhr

Angenommen, ich nutze einen Detektor mit Leitwert, und gehe demnach nur die Euros absammeln von denen ich den Leitwert kenne, und der sehr zuverlässig ist. Demnach kann ich doch zu 99% ausschließen auf kein Bd zu treffen, das wäre dann doch in gesamt De legal? Und beweisen lassen würde sich das doch auch anhand des Leitwertes, und der Funde die sich in meiner Tasche befinden.

Wo ist da mein Denkfehler?

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#12
04. Juli 2012, um 11:47:48 Uhr

Dein Denkfehler beginnt schon sehr viel früher.

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#13
04. Juli 2012, um 11:50:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von cremer

Wo ist da mein Denkfehler?

Huhu,

so wie ich das verstanden habe geht es darum, du könntest finden, dabei ist es dann unerheblich ob du nach Leitwert gehst oder nicht.....

Grüßli
Winni

Offline
(versteckt)
#14
04. Juli 2012, um 12:20:30 Uhr

Was mir dazu einfällt.
Geschlechtsverkehr wird in Zukunft nur mit Genehmigung der zuständigen Fickbehörde erlaubt.
Da man als Mann einen Penis besitzt, mit dessen Hilfe man in der Lage ist ein Kind zu zeugen, bedarf es eine Genehmigung diesen Penis auch einzusetzen.
Denn: Durch das mitführen des angesprochenen Penis und der Möglichkeit damit Beischlaf auszuüben nimmt, man billigend in Kauf, in seinem Leben tatsächlich ein Kind zu zeugen. Da es theoretisch möglich ist, das man für dieses Kind nicht in der Lage sein wird für  den Unterhalt aufzukommen, stellt das schon im Vorfeld eine Straftat da. Deshalb wird dem schon jetzt mit dem Zwang zum Kopulationsantrag entgegen gewirkt.

Hab ich doch jetzt so richtig erfasst, oder !?

DAff

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