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 Sondeln Belgien

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Avatar  Sondeln Belgien  (Gelesen 5161 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. März 2009, um 19:15:32 Uhr

Hi Leute,
ich hätte mal ne Frage.
Und zwar fahre ich bald nach Belgien.(De Panne)
Ist es erlaubt in Belgien am Strand zu sondeln,
oder ist es verboten Suchen Huch
Danke im voraus für eure Antworten.

Gruß Andi

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#1
20. März 2009, um 21:25:12 Uhr

Weis denn überhaupt niemand was Huch Huch


Gruß Andi


Offline
(versteckt)
#2
20. März 2009, um 23:10:06 Uhr

 Winken
Hi Angiiiiiiiiii

Habe hier was für Dich muss nur selber nachforschen  Belehren

Im französischsprachigen Teil Belgiens, der Wallonie gilt folgendes Gesetz (CWATUP):
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.skene.be/RW/Loi/LOI0109.html


oder: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://mrw.wallonie.be/DGATLP/DGATLP/Pages/Patrimoine/Pages/Legislation/default.asp


und genauer unter: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://wallex.wallonie.be/wallexII?PAGEDYN=SIGNTEXT&CODE=37102&IDREV=31&MODE=STATIC#l3


 [weise]und noch was hier

Übersetzung: "Artikel 244. Der Gebrauch von elektronischen oder magnetischen Detektoren mit dem Ziel, "archäologische Sondiergrabungen" oder "Ausgrabungen" durchzuführen, ist verboten.
Die Verwaltung und die Inhaber einer Genehmigung welche gemäß Artikel 237 erteilt wurde sind die einzigen, denen es erlaubt ist, elektronische und magnetische Detektoren im Rahmen ihrer Genehmigung zu gebrauchen.
Auf "archäologischen Fundstellen" (=BD), können ausschließlich Inhaber einer Genehmigung gemäß Absatz 2 im Besitz von elektronischen oder magnetischen Detektoren sein.
Werbung für elektronische oder magnetische Detektoren darf nicht an Fundstellen, an archäologische Entdeckungen oder an Schätze anspielen."

So, das war der Artikel, der den Gebrauch von Metallsuchgeräten und die Werbung dafür regelt. Der Satz "Auf "archäologischen Fundstellen" (=BD), können ausschließlich Inhaber einer Genehmigung gemäß Absatz 2 im Besitz von elektronischen oder magnetischen Detektoren sein" ist in Wallonien schon wie folgt missbräuchlich ausgelegt worden: "Außerhalb von Bodendenkmalen braucht man keine Genehmigung."
Das ist aber nicht ganz richtig, denn beim Gebrauch von Metalldetektoren kommt es immer und unausweichlich zu dem, was man gemäß den in Artikel 232 aufgeführten Definitionen eine "archäologische Sondiergrabung" oder eine "Grabung" nennt!

Hier nun die Übersetzung von "sondages archéologiques":
2°: Handlungen, welche eine Veränderung des Zustandes einer archäologischen Fundstelle nach sich ziehen, mit dem Zweck sich des Vorhandenseins von archäologischen Gütern zu vergewissern oder des Vorhandenseins, der Beschaffenheit und der Ausdehnung von einer archäologischen Fundstelle.

3° "fouilles": ("Ausgrabungen"): sämtliche Handlungen und Arbeiten die den Zweck haben, archäologische Güter zu suchen und zu bergen.


In der Regel trifft Punkt 3° voll auf die Aktivität des Sondengehens im Binnenland zu. Somit ist die Suchgenehmigung für Detektoren nicht ausschließlich an bestimmte archäologische Fundstellen (BD) gebunden, denn die Suche nach archäologischen Gütern (biens archéologiques) mittels elektronischen Suchgeräten wird nicht nur auf BD ausgeführt, sondern oftmals an Stellen, wo zumindest [noch] keine BD bekannt sind, oder?!
 
mfg
FeldJeager

Ps. Quelle vom - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -  gut fund


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
21. März 2009, um 14:05:50 Uhr

Danke für deine Mühe,
hat mir sehr geholfen  Anbeten

Offline
(versteckt)
#4
21. März 2009, um 22:36:04 Uhr

 Winken
Bitte Bitte

gern geschehen.
mfg
FeldJeager

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