[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 sondeln illegal ?

Gehe zu:  
Avatar  sondeln illegal ?  (Gelesen 2525 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Mai 2012, um 14:09:17 Uhr

Hallo,
ich bin neu hier komme aus Dortmund bin 48 Jahre und völlig verwirrt.
Reicht es jetzt den Bauern zu fragen oder brauche ich eine Genehmigung der Stadt Dortmund oder noch andere Genehmigungen oder ist sondeln illegal .
Bitte um klare Antworten!

Gruß
HAXE


Offline
(versteckt)
#1
20. Mai 2012, um 14:55:14 Uhr

wenn Du dich mal im Forum umsiehst, findest Du keine klare Antwort, die gibt es nicht. Geh sondeln und wenn einer meckert ( was sehr selten passiert ) gehst Du woanders sondeln.

Offline
(versteckt)
#2
20. Mai 2012, um 15:25:03 Uhr

Doch es gibt eine klare Antwort für klare Köpfe!

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rund_ums_sondengehen/das_urteil_davor-t40530.0.html;msg368154#new


Offline
(versteckt)
#3
20. Mai 2012, um 16:17:18 Uhr

Die Gesetzeslage bezüglich des Sondeln ist völlig unklar. Ich hab mehrere Anwälte dazu befragt, keiner kann eine konkrete Antwort geben. Du kannst bei der unteren Denkmalbehörde eine Grabungsgenehmigung beantragen. Manche geben dir eine, Andere wiederum nicht. Dann kannst du im Rahmen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht die Genehmigung erfechten.
Am besten sondelst du nach Meteroriten das ist erlaubt.(noch)

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. Mai 2012, um 17:49:16 Uhr

Nach Meteroriten sondeln gute Idee !
wie geht das ernsthaft ?

Offline
(versteckt)
#5
20. Mai 2012, um 18:49:15 Uhr

Ich kann Dir nur empfehlen erstmal eine gute Anfänger-Sonde zu kaufen wie z.B. eine Discovery 3300 und gehe ein paar Tage auf nicht-besäte Äcker. Natürlich ist vorab immer die Erlaubnis des Landwirtes zu erfragen. Die Erlaubnis zu holen ist für mich ehrensache und im Regelfall, wenn man sich nicht zu blöde anstellt, wirst du immer die Genehmigung und ein freundliches Lächeln bekommen. Wenn dieses Hobby Dir dann doch mehr interessiert empfehle ich eine Grabungserlaubnis nach §13 Denkmalschutzgesetz bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Bei uns im Kreis SO ist es die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz. Da Dortmund nur eine Stadtverwaltung hat wird einer der Abteilungen dafür zuständig sein. Um die Genehmigung zu erhalten ist im Regelfall immer eine Fahrt Richtung der LWL in Olpe und zum Stadtarchäologen in Dortmund zu absolvieren. Im Endeffekt wollen die nur einen persönlich kennenlernen und deine Absichten erfahren in Bezug auf unser Hobby und deren Interessen. Nachdem die LWL und dein Stadtarchi die Zustimmung zu deiner Genehmigung gegeben haben bekommt eine Zahlungsauforderung von ca. 75€ (Achtung, hier kann es sich mittlerweile geändert haben!) und man bekommt zunächst eine Erlaubnis auf 1 Jahr und im Regelfall auf ein Suchgebiet beschränkt. Je nachdem wie man mit den Behörden in dieser Zeit zusammen arbeitet wird diese dann das nächste Mal auf 2 Jahre oder länger erweitert.
Ich möchte Dir nur erklären wie ich zu meiner Grabungserlaubnis gekommen bin. Es gibt viele Mitglieder hier im Forum ohne GE die tagtäglich auf den Äckern unterwegs sind und meinen keinen zu benötigen. Da ich eine Tätigkeit ausübe wobei meine persönlich Zuverlässigkeit jederzeit in Frage gestellt werden kann, habe ich für mich entschieden diese legalen jedoch mühsamen Weg zu gehen. Somit kann ich mit gutem Gewissen mein Hobby nachgehen ohne Angst vor einer Straftat oder Owi.         

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
20. Mai 2012, um 19:56:58 Uhr

Danke für Deine ausführlichen Infos

Gruß aus Dortmund

Offline
(versteckt)
#7
21. Mai 2012, um 21:26:53 Uhr

Danke diese Infos haben mir auch geholfen


Offline
(versteckt)
#8
21. Mai 2012, um 22:27:12 Uhr

@ Tiwatz

wäre nett wenn du das beantragen was genauer beschreiben würdest, bin auch noch frisch in dem hobby  und quasi hab ich das erste mal noch vor mir ^^ .... also mit der Sonde los zu ziehen .....

Überall steht das man es beantragen soll etc ... mich würde aber mal interessieren ... was man da für angaben macht/ machen darf ? Darf man so ehrlich sein und sagen man sucht was und will das legal machen und die funde auch melden, oder sollte man das tunlichst lassen und mit meteoriten floskeln ? wäre nett wenn du das mal ausführlich beschreibst bzw. erzählst wie es abgelaufen ist ... wie war dein schreiben ... was hast du dennen dann erzählt ... was wollten sie wissen ?

Gut Fund

Offline
(versteckt)
#9
22. Mai 2012, um 18:12:29 Uhr

@Hrsk

Da die Beantragung solcher Genehmigungen idR beim Amt selten vorkommen muss man erfragen wo genau man den Antrag abgibt. Ich habe damals eigentlich einen Schritt direkt übersprungen und bei der LWL Olpe direkt angerufen und um einen Termin gebeten. Dort habe ich erfahren an wen ich mich in meinem Kreisgebiet wenden muss und was ich dafür alles machen muss.

Ich denke der richtige Ansprechpartner für solche sachen ist z.Zt. der Herr Prof. Dr. Michael Baales von der LWL Olpe. Leider habe ich den Herrn Baales nicht kennengelernt, sondern nur seine Vorgängerin die äußerst sympathisch war. Zudem muss ich sagen das dein Gedankengang ein wenig falsch liegt. Man beantragt eine Genehmigung um legal Bodendenkmäler zu suchen und auszugraben, denn die sog. "Meteoritenfloskel" bedarf ja eigentlich keine Genehmigung. M.M.n wenn du beim Gespräch denkst zu meinen das eine Genehmigung quatsch sei, werden die Zuständigen sehr schnell deinen Wunsch zerstören. Wenn du dort mit den Leuten sprichst dann kann ich nur empfehlen offen und ehrlich zu sein. Lese ein wenig über das englische System und welche Vorteile eine Zusammenarbeit zw. Archis und SG sein kann. Sei bereit mit den Archäologen zusammenzuarbeiten und nimm die Sache ernst. 

Offline
(versteckt)
#10
26. Juni 2012, um 04:38:20 Uhr

Das Sondeln ist in Deutschland nicht verboten. Hast du kein Grabungswerkzeug dabei, wird es mit Sicherheit auch keinen rechtlichen Ärger geben. Beim Sondeln auf offenen Äckern (kein Zaun), begehst du auch keinen Hausfriedensbruch. 

Offline
(versteckt)
#11
26. Juni 2012, um 11:41:54 Uhr

@Thomas33:

Hast du schon mal von den verschiedenen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer gehört?
Und zu den Äckern: Auch da gibt es Gesetze: Landes- und Bundesnaturschutzgesetze.

Ist ja immer schön, wenn jemand versucht, seine 15 Beiträge voll zu machen. Aber begrüße lieber 15 Neuankömmlinge bevor du hier in -zig Threads irgendwelche wilde Theorien aufstellst.

Gruß
Oetti1

(versteckt)
#12
26. Juni 2012, um 11:54:34 Uhr

im Detail verschiedene Gesetze hin oder her, Sondeneinsatz an sich und auch graben nach Metall ist nirgendwo illegal ........die bekannten Ausnahmen (GSG/BD,NSG) mal außen vor gelassen  Smiley

Offline
(versteckt)
#13
26. Juni 2012, um 12:45:28 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Du kannst bei der unteren Denkmalbehörde eine Grabungsgenehmigung beantragen.




..
Grabungsgenehmigung? So wie ich das verstanden habe ist noch niemals einem Sondler eine Grabungsgenehmigung zugestanden worden.
Wer mit so einem Wunsch ins Amt kommt fliegt hochkantig raus.
Was ihr meint ist eine Nachforschungsgenehmigung.

Was allerdings Jahr für Jahr zu Tausenden ausgestellt wird ist eine stillschweigende Genehmigung Bodendenkmäler zu zerstören
oder zu bedecken.


Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor