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 Sondeln in Dänemark

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Avatar  Sondeln in Dänemark  (Gelesen 10896 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Januar 2017, um 05:05:41 Uhr

Hallo in die Runde!

Ich werde im April eine Woche auf die Insel Fünen zum Angeln fahren und wollte natürlich auch meinen Detektor mitnehmen. Nach Recherchen im Internet ist das Sondeln dort erst einmal grundsätzlich erlaubt, vorausgesetzt ist aber eine Erlaubnis vom Besitzer. Aber wo bekomme ich die her?
Ich habe die Seite Daninfo angeschrieben und mich dort informiert.
Hier die Antwort dazu:
Wir haben Odense Kommune kontaktiert, und haben jetzt folgende Antwort erhalten:
Man braucht immer eine Erlaubnis vom Grundbesitzer, egal ob der Grundbesitzer eine Privatperson, die Kommune oder z.B. das Bundesamt für Naturschütz.
Auf dieser Seite können Sie versuchen den Grundbesitzer zu finden: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.ois.dk/

 
 
Sie sollen den Namen der Kommune eingeben (In diesem Fall „Odense“) und dann die Adresse des Strandes.  

 
D.h., Sie dürfen erst die Metalldetektor benutzen, falls Sie die richtigen Kontaktperson finden.

Leider brachte die dänische Seite für mich nicht so den Erfolg. Mein Ziel ist es ja, für jeden Strand eine Erlaubnis zu bekommen. Ich weiß auch gar nicht richtig nach was ich bei der Seite suchen soll...

Da ich aber denke, dass ich nicht der einzige Sondengänger bin der in DK mal suchen möchte, kann mir der ein oder andere bestimmt weiter helfen.

Wie habt ihr das gemacht?

« Letzte Änderung: 07. Januar 2017, um 05:06:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
07. Januar 2017, um 09:48:47 Uhr

Ich war bis jetzt auch nur Strandsondeln in Dänemark ohne besondere Erlaubnis bis jetzt hat es noch niemanden gestört es wird halt toleriert . Wenn du in der Kommune nachfragst wo du sondeln möchtest wirst du auf der sicheren Seite sein.
Ich würde mal den User Insurgent anschreiben der kennt sich bestimmt da oben besser aus .
Auf Fünen geht's da auf Meerforellen ? Toprevier
 
 
                                   larod  Smiley

« Letzte Änderung: 07. Januar 2017, um 09:49:53 Uhr von (versteckt) »

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#2
07. Januar 2017, um 11:52:50 Uhr

Am Strand zu suchen ist nicht so das Problem wenn man nicht zwischen den Badegästen sucht. Ansonsten ist es so wie in der Mail beschrieben. Eigentümer fragen und wenn er das OK gibt darf man auf dem Acker suchen.

Allerdings können die Dänen bei der Frage nur dänisch  Cool

Habe mal den Text eines dänischen Kollegen zu dem Thema kopiert

"Bei uns haben wir das uralte "Danefä-Gesetz", das sagt, dass alles was in der Erde gefunden wird dem König gehört. Heute natürlich dem Staat.
Dazu nicht näheres jetzt !

In Praxis machen mein Sucherkollege und ich so, wenn wir einen Acker suchen wollen.

•   Wir fragen bei dem Landwirt um Erlaubnis.
(Normalerweise wird immer ja gesagt)
•   Wir leiten die Suche ein, und wenn wir Altes, vor 1600 finden, werden die Achäologen des Regionalmuseums benachrichtigt, und wir können unter normalen Umständen weitersuchen.
•   Alle Funde werden mit GPS eingelesen.
•   Die Funde, siehe oben, werden durch unser Lokalmuseum eingeliefert, mit einer Beschreibung der Fundstelle und die Funde.
•   Wir bekommen bei der Einlieferung eine Quittung vom Lokalmuseum, dass die Funde entgegengenommen sind.
•   Das Lokalmuseum liefert die Funde weiter ins Regionalmuseum, wo die Achäologen sitzen, und die Funde näher untersuchen, und auch eine Konservierung machen.
•   Wir bekommen normalerweise eine Kopie der Konservierungsergebnisse vom Regionalmuseum.
•   Das Regionalmuseum liefert die Funde ins Nationalmuseum, wo sie weiter untersucht werden, und wo ein Danefä-Ausschuss eine Beurteilung der Funde macht.
•   Der Museumsdirektor schreibt ein Danefä-Brief mit einer wissenschaftlichen Beschreibung der Funde, dass man als Finder dann zugeschickt bekommt. Im Breif steht auch was man als Danefä-Vergütung bekommt.
•   Der Betrag wird auf das Konto des Finders gesetzt.
Der Betrag ist Steuerfrei (was bei uns nicht unwesentlich ist)"

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
10. Januar 2017, um 05:36:01 Uhr

Moin!
Ich danke euch für die Antworten! Gerade dir Insurgent!
Ich möchte wenn dann ausschließlich am Strand gehen. Wollte aber eigentlich mehrere Strände am nördlichen Teil und östlichen Teil der Insel absuchen. Weißt du welche Kommunen das sind? Oder gehört alles zu Odensa oder z.B. Middelfart.

Danke!

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#4
10. Januar 2017, um 09:29:06 Uhr

Moin Niedersachse 83,

ich komme grade aus Dänemark und habe dort auch gesondelt. Vorab habe ich mit der Dänischen Botschaft geschrieben, hier der Text.

Sehr geehrter Herr B,
Wie Ihnenschon mitgeteilt worden ist, ist die Suche mit Metalldetektoren in Dänemark prinzipiell erlaubt. Es muss aber vom Besitzer des Bodens bzw. Grundstücks eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden. Dies gilt für Privatbesitz und wenn die öffentliche Hand der Besitzer ist. In solchen Fällen müssen Sie sich an die zuständigen Behörde z.B. die Gemeinde wenden. Das bedeutet, dass Sie die zuständigen Behörde in Ebeltoft kontakten müssen. In der Nähe von kulturhistorischen Denkmälern ist die Suche mit Metalldetektor verboten, und es wird keine Erlaubnis an Privatpersonen ausgestellt.
FindenSie einen kulturhistorischer Fund oder ein Objekt aus einem besonderen Material, sind Sie verpflichtet, diesen Fund dem Nationalmuseum in Kopenhagen zukommen zu lassen. Es handelt sich womöglich um einen „Danefæ“, einen kulturhistorischen Fund. Um einen kulturhistorischen Fund handelt es sich, wenn der Gegenstand älter als 100 Jahre ist. Gegenstände aus Gold und Silber sowie Gegenstände aus Bronze vor 1536 sind alle kulturhistorisch wertvoll und dürfen nicht behalten werden. Objekte aus Blei und Siegel, Münzen aus Silber und Kupfer nach 1536 und Gegenstände aus Eisen, zum Beispiel Hufeisen und Nägel und schlichte Objekte nach 1536 werden nicht als kulturhistorische Funde eingestuft. Sie können anhand dieser Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Broschüre
des Nationalmuseums in Kopenhagen klären, ob ihr Fundeinen kulturhistorischen Wert hat. Ihr Fund muss mit einem Formular eingeschickt oder abgegeben werden. Weitere Auskunft beim Museum (mail:danefaesekretariatet@natmus.dk) Es ist üblich, dassdas Museum dem Finder eines „Danefæ“ eine Belohnung zahlt.
 

Mit freundlichen Grüßen
 
 Kirstine 

 
 

 

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

LG von der Küste Cuxhavens
Ralf

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#5
10. Januar 2017, um 09:33:58 Uhr

Meinst wohl Konsulat Ralle. Zwinkernd

Gruß Michael

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#6
10. Januar 2017, um 09:37:28 Uhr

Moin Michael, frohe neues Jahr wünsche ich Dir.

Nee, die Botschaft. Ich fang immer von oben an.   Grinsend



 Praktikantin / Berlin
 DIREKTE +49 (30) 5050-0

 
KGL. DÄNISCHE BOTSCHAFT
 RAUCHSTR. 1 / 10787 BERLIN
 PHONE +49 30 5050 2000 / Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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WWW.TYSKLAND.UM.DK

 


 

Til:
 

Berlin (beramb@um.dk)
 

Fra:
 

Ralf Braesch (info@braesch.de)
 

Titel:
 

Ralf Braesch: Genehmigung
 
E-mailtitel:
 

Genehmigung
 

Sendt:
 

03-11-2016 10:48:17
 

LG von der Küste
Ralf

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#7
10. Januar 2017, um 09:41:46 Uhr

Ach so, weil du gestern was von Hamburg geschrieben hast und da gibt's ja nur Konsulate.
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http://www.detektorforum.de/smf/fundkomplexe/sondeln_in_danemark-t106241.0.html;msg1111053#msg1111053


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#8
10. Januar 2017, um 10:03:59 Uhr

Da hast Du Rech (wie immer   Zwinkernd )

Hatte ich auch angeschrieben, aber nur den Verweis auf die Gemeinde bekommen.

LG von der Küste
Ralf

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