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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondeln in NRW und Niedersachsen

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Avatar  Sondeln in NRW und Niedersachsen  (Gelesen 2877 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Mai 2012, um 18:22:24 Uhr

Hallo!

Ich bin vor ein paar Tagen auf der Suche nach einer bestimmten Münze, die ich suche, auf dieses Forum gestoßen, weil jemand offensichtlich das Glück hatte, ein Exemplar eben jener zu finden und es hier einzustellen. Das hat mich auf den Gedanken gebracht, statt mir die Münzen meines Sammelgeblietes zu kaufen mir einen Metalldetektor zuzulegen und sie einfach selber zu finden.  Idee Auch, wenn sich mein spezielles Sammelgebiet nicht allein durchs private Sondeln auffüllen wird, stelle ich mir Sondeln als Hobby, um vom Alltagsstress runterzukommen sehr schön vor. Soviel zu den Überlegungen, die mich hierher geführt haben.

Bevor ich mir nun wirklich einen MD kaufe, würde ich hier gerne einige rechtliche Fragen an euch stellen, die sicher schon so ähnlich zigmal gestellt wurden - nehmts mir nicht übel, dass ich es trotzdem auf meine Situation zugeschnitten nochmal frage...  Smiley

Also, wie beschrieben würde ich gerne sondeln in der Hoffnung auf (antike) bis mittelalterliche Münzen. Da ich zwei Wohnsitze habe, einen in NRW, einen in Niedersachsen, kommen für mich diese beiden Bundesländer in Betracht. Da mein eigener Garten höchstens für einen Nachmittag reicht, würde ich gerne die Wiesen und Wälder der Umgebung einbeziehen. Deshalb wüsste ich gerne: Was gibt es dabei zu beachten? Darf ich mit einem Detektor ohne Ankündigung/Erlaubnis öffentlichen Grund absuchen und nach Funden graben? Falls nein: Wo muss ich nachfragen etc.? Was habe ich zu tun, wenn ich etwas finde?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

der Absintheur

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(versteckt)
#1
18. Mai 2012, um 19:52:38 Uhr

Hallo Absintheur,
ich bin ebenfalls neu auf diesem Gebiet und lese seit einiger Zeit auf Foren und in Büchern alles zum Thema.
Erst heute noch habe ich dazu ein paar Sätze geschrieben und meinen gegenwärtigen Wissensstand wiedergegeben:

hi zusammen,
"jetzt ist es mir klar: Ich darf werder BD beschädigen noch nach ihnen suchen. (Denkmalschutzgesetz)
Außerdem muß ich mir sicher sein, an der Stelle, an der ich suche, sicher keines zu finden, denn wenn ich es ernstlich für möglich hielte und billigend in Kauf nehmen würde, auch Dinge zu finden, die ein KD sind, so würde ich mit dem doldus eventualis handeln (ich habe mal dem Satz aus dem Urteil (OLG in...? aktuelles Urteil) verwendet).
Das muß ich auch als Anfänger wissen, denn wenn wirklich mal die Frage gestellt würde, so müßte ich mir sicher sein, daß ich an dieser Stelle nicht auf ein KD stoßen zu können.
Ich vermute, daß der Richter gebohrt hat: Hand auf`s Herz- Halten Sie es wirklich für ausgeschlossen, bei Ihrer Suche auf ein KD zu stoßen? Da er diese Frage mit Nein beantwortete war er dran, auch wenn er das Finden eines KD nur als Nebeneffekt billigend in Kauf nahm. Unklar ist allerdings, wie der Richter entschieden hätte, wenn er standfest geantwortet hätte: Ja, an den Stellen, an denen ich Suche gibt es sicher kein KD. Es bleibt nämlich offen, ob der Richter das geglaubt hätte.
Gruß an alle

Ich bin kein Anwalt, deshalb müssen diese Ausführungen mit einem Fragezeichen versehen werden. Nur eines ist sicher: Es ist verboten, nach Bodendenkmälern zu suchen oder sie zu zerstören und man darf das auch nicht billigend in Kauf nehmen.- (wenn danach gefragt werden sollte) Da muß man ganz sicher sein.
Einige Sondengänger suchen mit Suchgenehmigung der Denkmalschutzbehörde, müssen sich dann aber streng an Auflagen halten und alle Funde genau dokumentieren und vorlegen. Das Suchgebiet wird genau vorgeschrieben und ein Wald ist bestimmt nicht darunter.

Letztlich muß jeder selbst wissen, was er macht.

Gruß an alle


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#2
18. Mai 2012, um 19:56:51 Uhr

Willkommen im Forum Super

 Winken

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#3
18. Mai 2012, um 20:49:17 Uhr

Hi zusammen,
ich möchte noch eines ergänzen:
An den Stellen, an denen ich bisher suchte oder suchen werde ist garantiert kein Bodendenkmal- und damit schließe ich mich der Einschätzung der Denkmalschutzbehörde an. Wenn hier nämlich ein Bodendenkmal wäre, so hätte die Behörde es unter Schutz gestellt. Das ist aber nicht der Fall. Also geht auch die Behörde davon aus, daß hier kein Bodendenkmal ist oder sein kann- sonst müßte sie es ja unter Schutz stellen.
Ich bin mir also ganz sicher, daß an den Stellen, an denen ich suche, garantiert kein Bodendenkmal ist.
Ich glaube auch nicht, daß ich zufällig auf ein Bodendenkmal stoßen kann, denn ich glaube ja auch nicht, daß mir ein Komet auf den Kopf fällt. Da bin ich Realist.
Gruß an alle

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#4
18. Mai 2012, um 22:45:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von huluk
Hallo Absintheur,
ich bin ebenfalls neu auf diesem Gebiet und lese seit einiger Zeit auf Foren und in Büchern alles zum Thema.
Erst heute noch habe ich dazu ein paar Sätze geschrieben und meinen gegenwärtigen Wissensstand wiedergegeben:

hi zusammen,
"jetzt ist es mir klar: Ich darf werder BD beschädigen noch nach ihnen suchen. (Denkmalschutzgesetz)
Außerdem muß ich mir sicher sein, an der Stelle, an der ich suche, sicher keines zu finden, denn wenn ich es ernstlich für möglich hielte und billigend in Kauf nehmen würde, auch Dinge zu finden, die ein KD sind, so würde ich mit dem doldus eventualis handeln (ich habe mal dem Satz aus dem Urteil (OLG in...? aktuelles Urteil) verwendet).
Das muß ich auch als Anfänger wissen, denn wenn wirklich mal die Frage gestellt würde, so müßte ich mir sicher sein, daß ich an dieser Stelle nicht auf ein KD stoßen zu können.
Ich vermute, daß der Richter gebohrt hat: Hand auf`s Herz- Halten Sie es wirklich für ausgeschlossen, bei Ihrer Suche auf ein KD zu stoßen? Da er diese Frage mit Nein beantwortete war er dran, auch wenn er das Finden eines KD nur als Nebeneffekt billigend in Kauf nahm. Unklar ist allerdings, wie der Richter entschieden hätte, wenn er standfest geantwortet hätte: Ja, an den Stellen, an denen ich Suche gibt es sicher kein KD. Es bleibt nämlich offen, ob der Richter das geglaubt hätte.
Gruß an alle

Ich bin kein Anwalt, deshalb müssen diese Ausführungen mit einem Fragezeichen versehen werden. Nur eines ist sicher: Es ist verboten, nach Bodendenkmälern zu suchen oder sie zu zerstören und man darf das auch nicht billigend in Kauf nehmen.- (wenn danach gefragt werden sollte) Da muß man ganz sicher sein.
Einige Sondengänger suchen mit Suchgenehmigung der Denkmalschutzbehörde, müssen sich dann aber streng an Auflagen halten und alle Funde genau dokumentieren und vorlegen. Das Suchgebiet wird genau vorgeschrieben und ein Wald ist bestimmt nicht darunter.

Letztlich muß jeder selbst wissen, was er macht.

Gruß an alle

Glaubst du tatsächlich das alle Sondler mit Genemigung sich so verhalten wie du es beschreibst Kringeln

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#5
18. Mai 2012, um 23:36:41 Uhr

Hi zusammen,
natürlich weiß ich, daß kein Sondler sich so verhält. Aber er muß erst einmal diese Vorgabe akzeptieren, wenigstens offiziell.
Gruß an alle

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
19. Mai 2012, um 12:32:14 Uhr

Also, ich muss zugeben, mir raucht etwas der Kopf...

Gesetz dem Fall, ich informiere mich, wo sich Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete befinden, und ich gehe an anderer Stelle auf öffentlichem Grund mit einer Sonde auf die Suche in der Hoffnung, ein paar Münzen zu finden - ohne den Vorsatz, den Münzschatzfund des Jahrzehnts zu machen -, ist das dann ohne Genehmigung legal?

Eine andere Frage ist: Macht es überhaupt Sinn, in Niedersachsen auf die Suche zu gehen? Wenn ich die Sache mit dem Schatzregal in Niedersachsen bzw. die Kommentare dazu richtig verstehe, müsste ich alle Funde in Niedersachsen abgeben. Oder hängt das davon ab, ob sie als Bodendenkmal bewertet werden oder nicht?

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#7
19. Mai 2012, um 14:07:39 Uhr

Hi zusammen,
ich weiß, daß ich auf diesem Gebiet auch Anfänger bin und nur über juristsches Halbwissen verfüge.
Aber ein paar Dinge habe ich mir mittlerweile angelesen.

1. Es gibt kein Gesetz speziell für oder gegen Metalldetektoren
2. Denkmalschutz ist Ländersache.
3. Die Denkmalschutzgesetze sind schon ziemlich alt (aus den dreißiger Jahren)- da gab es noch kein Suchen mit einem Metall-
     detektor- es ging wohl eher darum, Kriegerehrenmale und alte Häuser zu schützen.
4. Nach Denkmalschutzgesetz ist das Suchen nach und das Beschädigen von Bodendenkmälern verboten (hier spielen auch
    "Suchzusammenhänge"  eine Rolle, die man durch Graben zerstört)
5. Nach einem neueren Urteil ist das Suchen auch verboten, wenn man billigend in Kauf nimmt, dabei auf ein Bodendenkmal zu stoßen.
6. Davon unabhängig gibt es Gesetze, die regeln, wie mit Funden umzugehen ist- Fundunterschlagung ist strafbar.
7. Auch in Naturschutzgebieten ist das Graben veboten
8. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Es stellt sich die Frage, wie man damit umgeht. Das muß jeder für sich entscheiden.

Die meisten Sondler (nach meinem Wissenstand) lassen es darauf ankommen und sagen: "ich suche garantiert nicht nach Bodendenkmälern und weiß ganz sicher, daß es hier, wo ich suche, auch keine solchen geben kann. Wenn dem so wäre, dann hätte die Denkmalschutzbehörde das Gebiet ja unter Schutz stellen müssen, was nicht der Fall ist."

Einige Sondler arbeiten mit der Denkmalschutzbehörde zusammen, die genau vorgibt, wo gesucht werden darf. Alle Funde müssen der Behörde zur Begutachtung vorgelegt werden und diese entscheidet dann, ob es sich um ein wertvolles Kulturgut handelt oder nicht. Mit dem Fund erwirbt der Finder ein 50%igen Eigentumsanteil. Ob der Sondler mit Genehmigung sich daran hält und wie genau er das nimmt ist seine Sache- wenn er es übertreibt riskiert er seine Genehmigung.

Noch einmal: Das ist mein gegenwärtiger Wissensstand und sicher kann ich noch dazulernen.

Gruß an alle


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#8
19. Mai 2012, um 14:16:13 Uhr

Hi Huluk,

zur Ergänzung Punkt 3:
Denkmalschutzgesetze werden ab und an aktualisiert und den (auch politischen) Gegebenheiten angepasst. In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zum Beispiel im Januar diesen Jahres neu geregelt worden.

Gruß
Oetti1

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#9
19. Mai 2012, um 15:02:15 Uhr

Hi zusammen,
erst gerade habe ich zu diesem Thema einen Beitrag gefunden, der erheblich fundierter als ich es kann die Lage beschreibt.
Es handelt sich um den Beitrag von ERNTE AG vom 18. Oktober 2011, 19:11:44 - "Was muß man beachten, um in NRW suchen gehen zu können?"
Gruß an alle


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#10
19. Mai 2012, um 18:38:08 Uhr

Von wo aus NRW bist du den ?

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
19. Mai 2012, um 19:58:12 Uhr

Hallo atterweiper!
Ich bin aus Ostwestfalen. Macht das denn einen Unterschied? Ich dachte, es käme ausschließlich auf das Bundesland an...

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(versteckt)
#12
19. Mai 2012, um 20:15:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Absintheur
Hallo atterweiper!
Ich bin aus Ostwestfalen. Macht das denn einen Unterschied? Ich dachte, es käme ausschließlich auf das Bundesland an...
Ich frage weil ich auch aus Owf bin,weil dann könnten wir dich eventuell mitnehmen zum sondeln dann brauchst du dir erstmal keinen Kopf machen wegen Genehmigung weil wir eine haben Super

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(versteckt)
#13
19. Mai 2012, um 20:26:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von huluk
Hi zusammen,
ich weiß, daß ich auf diesem Gebiet auch Anfänger bin und nur über juristsches Halbwissen verfüge.
Aber ein paar Dinge habe ich mir mittlerweile angelesen.

1. Es gibt kein Gesetz speziell für oder gegen Metalldetektoren
....

In SH schon, wenn Du mit Detektor auf einem BD angetroffen wirst ist es eine Straftat.

"§ 24
Straftatbestände
(1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3 erforderliche Genehmigung

2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder..."

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
19. Mai 2012, um 21:09:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von atterweiper
Ich frage weil ich auch aus Owf bin,weil dann könnten wir dich eventuell mitnehmen zum sondeln dann brauchst du dir erstmal keinen Kopf machen wegen Genehmigung weil wir eine haben Super
Das wäre natürlich geradezu perfekt! Wo seid ihr denn meist unterwegs? In OWL bin ich meist nur über die Wochenenden, in der Woche arbeite ich in Niedersachsen.. Wenn ihr eine Genehmigung habt, dann braucht man also doch grundsätzlich eine, egal ob Bodendenkmal, Grabungsschutzgebiet oder nicht?

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