[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 DDR hatte Schatzregal mit Entschädigung!

Gehe zu:  
Avatar  DDR hatte Schatzregal mit Entschädigung!  (Gelesen 2235 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
08. Januar 2011, um 06:15:09 Uhr

Immer locker bleiben  Smiley

Offline
(versteckt)
#16
08. Januar 2011, um 06:44:53 Uhr

Hatte ich glatt über lesen, richtig Rako Super

@ Charlie
respektiere das was der Roxel dir schreibt
und bitte auch wie Rako schreibt, locker bleiben.

Offline
(versteckt)
#17
08. Januar 2011, um 09:25:11 Uhr

Die angemessene Belohnung vom Staat bekamen die Beschaffer von Schalk, besonders erfolgreichen schenkte er einen VW Golf. Der größte Kunstraub
fand in der DDR nach 1945 statt. Ein Arnstadter An - u. Verkäufer der billigen Teile der Republikflüchtlinge, "Steuersünder und Hinterzieher von
Volksvermögen" verkaufte, war Besitzer von zwei VW Golf. Teure Dinge wurden von Koko verkauft.

Gruß
Micha

Offline
(versteckt)
#18
08. Januar 2011, um 11:57:45 Uhr

Ich weine der DDR sicher keine Träne nach, teilweise scheint es aber schon Entschädigungen für die Ablieferung von Münzfunden gegeben zu haben. Ein solcher Fall ist der Münzfund on Bad Gottleuba 1976 aus dem 30jährigen Krieg (Arnold, Paul, Der Münzfund von Bad Gottleuba. In: A.u.F., Berlin 1976, S. 583-611). Ich kann leider nicht sagen, wie hoch der gezahlte Betrag in Relation zum Marktwert der Münzen war (steht aber in der Veröffentlichung, glaube ich). Anscheinend hatten die Numismatiker in der DDR teilweise mehr gesunden Menschenverstand als so mancher Archäologe heutzutage.

Als Kehrseite gibt es dann noch den Münzfund von Schwepnitz 1985 (publiziert in "Vergraben und Vergessen - Münzschätze der Westlausitz"): Von Kindern wurde ein Hort von vermutlich ~200  römischen Denaren gefunden und untereinander aufgeteilt. Natürlich bleib das nicht lange verborgen (die Kinder wussten auch nicht, dass es verboten war die Spielmünzen zu behalten) und ein Teil von 56 Münzen dem Museum übergeben. Daraufhin setzte sich die Staatsmaschine in Gang, wie man das von einer Diktatur erwarten würde: Die Kriminalpolizei verhörte die Kinder, Geschwister, Mitschüler, Eltern... um den Verbleib der restlichen Münzen rauszukriegen. Bemerkenswerter Weise konnte selbst mit diesen Methoden vermutlich nicht der gesamte Fundkomplex aus den Kindern rausgepresst werden. Zumindest ist in den 90iger Jahren bei einer Schwepnitzer Privatperson noch eine Tranche von 25 Denaren aufgetaucht, die zeitlich perfekt zu dem Fundkomplex passt. Was mal wieder zeigt, wie wenig sinnvoll das Ausüben von Zwang auf Finder ist. Hätte man jedem der Kinder ein neues Fahrrad versprochen (oder den Eltern ne Kiste Bananen, um mal ein altes Klischee zu pflegen  Grinsend), wenn sie die Münzen rausrücken, wäre für die Wissenschaft mit Sicherheit mehr rausgekommen. Das Problem war wahrscheinlich, dass dieser Fall relativ früh von der Numismatik in Richtung Polizei abgedriftet ist, und mit der war in der DDR weder gut Kirschen essen, noch war diese für überbordende Intelligenz bekannt.

Fazit: Auch wenn es in der DDR auf dem Papier einen Entschädigungsanspruch für die Ablieferung von Bodenfunden gab, wäre es illusorisch zu glauben, dass man einen solchen hätte gerichtlich einfordern können. Das hätte bei den zuständigen Stellen allenfalls ein leicht amüsiertes Lächeln hervorgerufen.

Adios, Bert


Offline
(versteckt)
#19
08. Januar 2011, um 12:28:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, vom 19. Juni 1975

§ 361. Auffinden kulturhistorisch wertvoller Gegenstände. (1) Münzen, Gegenstände von kulturhistorischer Bedeutung oder andere wertvolle Gegenstände, die so lange verborgen waren, daß der Eigentümer nicht mehr festgestellt werden kann, gehen zum Zeitpunkt ihres Auffindens in Volkseigentum über.

(2) Der Finder hat den Fund dem zuständigen staatlichen Organ: anzuzeigen und Angaben über die näheren Umstände des Auffindens zu machen. Er hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung, wenn er seiner Anzeigepflicht freiwillig nachgekommen ist. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Fund in Ausführung eines hierauf gerichteten beruflichen oder sonstigen Auftrages erfolgte.


Trotz leerer Kassen Fortschrittlicher als Deutschland.

Gruß
Micha


Humbug, ist auch heute noch in den meisten neuen BL so

Hier z.B. SA

§ 12 Schatzregal, Ablieferungspflicht
(1) Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die solange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben. Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert.


Nicht einfach was behaupten, was man meint zu glauben  Cool

Offline
(versteckt)
#20
08. Januar 2011, um 17:10:20 Uhr

Auf den ersten Blick klingt es zwar ähnlich, der Teufel steckt aber im Detail:

DDR: "Er hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung...."
Sachsen-Anhalt: "... kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert."

Einmal also ein Belohnungsanspruch, das andere Mal eine kann-Regelung. Micha hat schon recht, DDR war zumindest auf dem Papier großzügiger als viele der heutigen Denkmalschutzgesetze. Das die Realität auch eher trist aussah, hatte ich oben schon geschrieben.

Davon abgesehen bewegt sich die Diskussion darüber, welches Schatzregal jetzt die weniger schlechte Variante ist, ungefähr in der Liga wie über die Vorteile von Krätze gegenüber eitrigem Ausschlag. Beides braucht keiner, was sie mit einem Schatzregal jeder coleur gemeinsam haben.

Adios, Bert


« Letzte Änderung: 08. Januar 2011, um 17:14:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#21
30. März 2011, um 08:40:28 Uhr

Ich weiß die Daten nicht mehr so genau

Aber ich habe in der DDR Mineralien gesammelt
ca. 1985/86 wurde die Gesetzgebung geändert
man durfte nur noch mit einer Genehmigung der Land und Forstwirtschafts Behörde ( hiess glaub ich so ??) gezielt Suchen gehen
also mit Geologenhammer und Spitzhacke
Ich hab darauf hin einen Antrag auf diese Genehmigung gestellt in Erfurt
bekam eine Rückfrage warum ich suchen gehen wollte
ob ich Student wär und eine Entsprechende Fachrichtung studiere

war ich leider nicht
und mein Interesse an Kristallen und Mineralien reichte den Entsprechenden Entscheidern nicht aus
also wurde sie Abgelehnt

so weit so fortschrittlich

Offline
(versteckt)
#22
30. März 2011, um 14:40:18 Uhr

Der Wortlaut des Gesetzes in der früher sog. "Zone" - wenn denn auch jemals umgesetzt - klingt jedenfalls freiheitlicher und  demokratischer als das, was in Hessen und jetzt in Niedersachsen abgeht.

Wenn man unabhängig und ohne Vorkenntnisse vergleicht und sagen soll, welcher der beiden Gesetzgeber der solche eines sogenannten "Unrechts-Staates" sein soll, dann weiß ich nicht, ob viele nicht einer Täuschung unterliegen würden.

Nur hier kann man "ehrlich" herauslesen, daß man "betrogen" wird und der Staat drückt den Willen nach Staats-Monopol-Kapitalismus gezielt aus - da weiß man doch, wo man dran ist!  Narr

masterTHief





Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor