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 Sondeln in RLP ( Genehmigung )

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Avatar  Sondeln in RLP ( Genehmigung )  (Gelesen 6683 mal) 0
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#15
24. Oktober 2015, um 11:59:41 Uhr

Fördergelder, für dich oder meinst du so wie bei den Griechen. Der Deutsche Beamte hält nicht die Hand auf. (er bittet dich eher um einen Gefallen früher oder später "siehe auch die vielen Beispiele aus der Politik und Wirtschaft oder Kirche oder Bundeswehr oder Finanzamt oder oder oder") Zwinkernd (bitte keinen Strick drehen, war nicht so ernst gemeint)

Gruß Tigersteff

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#16
24. Oktober 2015, um 12:58:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von spinning
Leider klappt es in Trier dank Mainz auch nicht mehr .Meine NFG wurde trotz Abgabe von Funden nicht verlängert,mit der Begründung das nur noch 40% der Nfg verlängert werden und keine neuen ausgestellt werden.Ich glaube nicht das sich Mainz damit einen Gefallen getan hat denn so werden viele Funde in der Schublade landen und für die Wissenschaft verloren sein.   Gut Fund   Down


Moin,

nur 40% !! Das ist verfassungswidrig. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot und Freiheit der Forschung. Wer jetzt nicht dagegen klagt hat selber Schuld.

Viele Grüße

Walter

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#17
24. Oktober 2015, um 14:45:11 Uhr

Hallo.ist aber leider so aber was solls ,gehen wir halt wieder  wie früher suchen.Wer nicht will der hat gewollt.Im übrigen wurde ich in den ganzen Jahren noch nie kontrolliert.   Gut Fund an alle  Suchen

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#18
24. Oktober 2015, um 14:55:03 Uhr

Moin
ne ich meinte wie mache ich ein Forschungsvorhaben auf dem Gebiet meiner Gemeinde auf.

zb. kann ich sagen zu meinem Kumpel los komm wenn uns einer fragt (Jäger, einer vom Amt oder die Polizei oder wer auch immer) sagen wir wir untersuchen die Haltbarkeit von antiken Münzen auf einer Hundewiese Zwinkernd?
Oder muss ich mein Forschungsvorhaben benennen, aufschreiben und bei der Gemeinde zb. eintragen oder genemigen lassen zb. vom Bürgermeister?
So in die Richtung meinte ich das.
Mfg
Rann



Hinzugefügt 24. Oktober 2015, um 15:18:45 Uhr:

Hallo

ich bin nicht der Ansicht wie Walter. Das AGG ist zwar für die Gleich Behandlung da aber damit es Anwendung findet muss eine Diskriminierung bzw. massive Benachteiligung vorliegen. Das Amt oder wer auch immer muss ja die Möglichkeit haben etwas erlaubtes auch mal irgentwann zu beschränken oder einzustellen.
Bevor man da klagt kann man ja mal nach den Kriterien fragen, wie die Auswahl getroffen wurde.Und warum die Beschränkung eingeführt wurde. Da sollte dann irgent eine plausible Erklärung kommen zb. genemigt wurden die ersten 10 Anträge und die letzten 10 oder irgent wie so. Oder ... ?
 [idee]Kostenlosen Rat könnte man sich da aber auch bei der Rechtsberatung der Stadt oder des Landkreises holen (fals es die bei euch gibt).
Mfg
Rannda

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, um 15:18:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#19
30. Oktober 2015, um 18:16:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von rannda

Hallo

ich bin nicht der Ansicht wie Walter. Das AGG ist zwar für die Gleich Behandlung da aber damit es Anwendung findet muss eine Diskriminierung bzw. massive Benachteiligung vorliegen. Das Amt oder wer auch immer muss ja die Möglichkeit haben etwas erlaubtes auch mal irgentwann zu beschränken oder einzustellen.
Bevor man da klagt kann man ja mal nach den Kriterien fragen, wie die Auswahl getroffen wurde.Und warum die Beschränkung eingeführt wurde. Da sollte dann irgent eine plausible Erklärung kommen zb. genemigt wurden die ersten 10 Anträge und die letzten 10 oder irgent wie so. Oder ... ?
 [idee]Kostenlosen Rat könnte man sich da aber auch bei der Rechtsberatung der Stadt oder des Landkreises holen (fals es die bei euch gibt).
Mfg
Rannda

Moin,

sicher kann eine Behörde einen Antrag ablehnen, aber sie kann ihn nicht mit einer Quote begründen, sondern nur am Einzelfall. Sie muss genau darlegen, warum die Person A keine NFG erhält und diese Gründe dürfen nur in der Person selbst liegen. Eine NFG selbst ist bei Vorliegen eines Forschungsvorhabens in jedem Fall zu erteilen. Alles andere ist rechtswidrig.

Ruf den RA Peter Hofmann in Schweinfurt an. Auf die einfache Frage, ob eine Quote zulässig ist, wird er Dir auch ohne Kostennote eine Antwort geben. RA Hofmann ist einer der beiden Fachanwälte für NFG in Deutschland.

Viele Grüße

Walter

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#20
29. Dezember 2016, um 21:37:20 Uhr

Wie sieht das Ganze jetzt aus? Was ist dabei rausgekommen? 
Für mich als "Neuling": ich darf nur mit Genehmigung sondeln. Egal wo? 

Gruß Marcel

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#21
29. Dezember 2016, um 23:43:27 Uhr

Darauf die Antwort: Ein klares JaIn.
Du kannst jetzt in diversen Foren dich informieren und bekommst je nach IQ des Teinehmners die unterschiedlichen Antworten. Wenn dich aber jemand sondelnd "erwischt" und anzeigt entscheidet das Gericht ob du es durftest oder nicht (wenn du vorher keine NFG hattest). Hier sind die vielen Pressemitteilungen der Deutschen Samenspenderunion irreführend, da die nur die Erfolge vor Gericht posten und nicht die zahlreichen Misserfolge.
Und dann ist es noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Du siehst, die eine Antwort gibt es nicht.

Es grüßt
Patzkall

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