Moin
ne ich meinte wie mache ich ein Forschungsvorhaben auf dem Gebiet meiner Gemeinde auf.
zb. kann ich sagen zu meinem Kumpel los komm wenn uns einer fragt (Jäger, einer vom Amt oder die Polizei oder wer auch immer) sagen wir wir untersuchen die Haltbarkeit von antiken Münzen auf einer Hundewiese

?
Oder muss ich mein Forschungsvorhaben benennen, aufschreiben und bei der Gemeinde zb. eintragen oder genemigen lassen zb. vom Bürgermeister?
So in die Richtung meinte ich das.
Mfg
Rann
Hinzugefügt 24. Oktober 2015, um 15:18:45 Uhr:Hallo
ich bin nicht der Ansicht wie Walter. Das AGG ist zwar für die Gleich Behandlung da aber damit es Anwendung findet muss eine Diskriminierung bzw. massive Benachteiligung vorliegen. Das Amt oder wer auch immer muss ja die Möglichkeit haben etwas erlaubtes auch mal irgentwann zu beschränken oder einzustellen.
Bevor man da klagt kann man ja mal nach den Kriterien fragen, wie die Auswahl getroffen wurde.Und warum die Beschränkung eingeführt wurde. Da sollte dann irgent eine plausible Erklärung kommen zb. genemigt wurden die ersten 10 Anträge und die letzten 10 oder irgent wie so. Oder ... ?
[idee]Kostenlosen Rat könnte man sich da aber auch bei der Rechtsberatung der Stadt oder des Landkreises holen (fals es die bei euch gibt).
Mfg
Rannda