[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondeln in RLP ( Genehmigung )

Gehe zu:  
Avatar  Sondeln in RLP ( Genehmigung )  (Gelesen 6672 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. März 2015, um 07:40:38 Uhr

Heute hatte ich einen Termin beim zuständigen Amt für eine Genehmigung zum Sondeln gehen.
Das Thema ist im Moment schon etwas aufgewühlt wegen dem Barbaren Schatz und auch ich hatte ein komisches Gefühl ob es jetzt überhaupt Sinn macht. Aber ich konnte so nicht weiter machen entweder offiziell oder gar nicht. Ich werde auch nicht mehr mitgehen zum Sondeln bis die Sachlage geklärt ist.

Darum erbat ich um ein Gespräch was ich auch bekommen hatte. Ok, also ab ins Auto und los zum Termin, wo ich leider viel zu Früh erschienen bin aber ich hatte Kurzfristig  auch noch einen Termin. Im Amt wurde ich Nett empfangen und an jene zuständige Person vermittelt. Im Gespräch  wurde ich erst mal Gemustert und konnte mir die eine oder andere Unangenehme Frage erst mal anhören. Nun zum Gespräch, es wahr nach einigen Minuten  sehr Angenehm und der Herr Gegenüber hatte schon ein Fachwissen und er kannte sich bestens in der Szene aus. Auch warum es bestraft werden sollte wenn Leute Ohne Erlaubnis Sondeln Leuchtete mir sehr schnell ein. Denn wenn man es mal genau nimmt beklaut man sein eigenes Land und verscherbelt es für ein essen. Schlimmer finde ich es aber, wenn man Funde zerstört oder sie wegschmeisst weil man selber kein Fachwissen hat. Man sollte die Geschichte in seiner Heimat nicht wegschmeissen sondern versuchen ein Vertrauenswürdiges zusammenarbeiten mit den Archäologen auf zu bauen. Ausserdem in jedem Hobby was man ernst betreiben möchte gehört mehr dazu. Man bildet sich weiter, lernt neue Menschen kennen und erhält ein paar neue Tipps. Aus dem Gespräch habe ich vernommen das es eine Regelung spätestens bis ende April zu Stande kommen soll. Also liebe Sondengänger Kollegen denkt mal darüber und fragt in eurem zuständigen Amt nach. Ausserdem werden Lesungen Angeboten wo man Teilnehmen kann. Sollte man mit den Archäologen Zusammenarbeiten und Ihr habt einen Fund was interessant ist, bleibt Ihr / Wir nicht aussen vor, sondern wir dürfen dabei sein und Helfen. Die Zeit wird es Zeigen und die Spreu wird vom Weizen getrennt werden.

Offline
(versteckt)
#1
06. März 2015, um 08:05:03 Uhr

Und sonst so... Schockiert

Gruß

Zeitzer

Offline
(versteckt)
#2
07. März 2015, um 11:11:19 Uhr

Wie ist es jetzt ausgegangen?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
07. März 2015, um 12:59:59 Uhr

Das entscheidet sich erst spätestens im April  Weinen aber ich bin guter Dinge.

Offline
(versteckt)
#4
27. Juli 2015, um 19:52:11 Uhr

Ich kann hier nur die Info von meiner aktuellen Anfrage einwerfen, es ist noch nicht entschieden, wie die zukünftige einheitliche Zusammenarbeit zwischen Sondlern und dem Denkmalamt gestaltet wird.
Daher werden laut der Info derzeit auch keine abgelaufenen Nachforschungs Genehmigungen verlängert.

Wenn es etwas neues gibt werde ich den Thread updaten.
Hoffe auf eine gute neue gleichlautende Regelung für alle Pfälzer.  Super

Viele Grüße
Addy

Offline
(versteckt)
#5
27. Juli 2015, um 19:58:44 Uhr

Rheinland-Pfalz kannst nicht in einen Hut werfen, was in Trier und in Koblenz gut funktioniert, ist in Mainz und Speyer unmöglich.. Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#6
27. Juli 2015, um 20:06:22 Uhr

Die Aussagen kommen nicht von mir, sondern direkt von der Landesarchäologie.
Das ganze kannst du auch im Internet auf der Homepage vom SWR in einem Beitrag aus dem Februar so nachlesen.
Ich weis nicht, ob externe Links hier gerne gesehen sind sonst hätte ich diesen direkt hier gepostet.

In kurz wie schon geschrieben, ohne einheitliche Regelung, keine weiteren Nachforschungs Genehmigungen.

Gruß
Addy


Offline
(versteckt)
#7
29. Juli 2015, um 06:07:09 Uhr

Moin,

diese Hinhaltetaktik geht gar nicht. Falls Du ein Forschungsprojekt hast, darf Dir eine NFG nicht verweigert werden, da dadurch Deine Grundrechte eingeschränkt werden würden. Nachzulesen im Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000. Außerdem ist gem. § 42A Verwaltungsverfahrensgesetz klar geregelt, dass Dir nicht nur die Gründe für eine Bearbeitungszeit von mehr als 3 Monaten benannt werden müssen - das haben Sie ja gemacht - sondern sie müssen Dir als Antragsteller auch einen exakten Termin nennen, bis zu diesem Dein Antrag bearbeitet ist.

Fordere erst einmal mit Hinweis auf den § 42A VerwVerfG einen Termin an. Wenn sie Dir den nicht nennen wollen, einfach beim VG eine Klage einreichen.

Viele Grüße


Walter

Offline
(versteckt)
#8
29. Juli 2015, um 11:59:54 Uhr

Hallo Walter,

ich selbst habe meine Anfrage erst letzte Woche gestellt. Ich gebe dem Amt noch ein paar Wochen Zeit, dann frage ich nach und fordere einen Termin an.
Als Anfänger möchte ich mich nicht gleich mit dem Hammer an die Tür stellen.

Wenn ich das richtig gelesen habe, hast du das von dir genannte Urteil bewirkt, danke dafür.

Das Urteil beruht auf dem Grundrecht zur Freiheit der Forschung die jedem ermöglicht werden muss.

Also wäre der richtige Weg, mir ein Forschungsvorhaben auf dem Gebiet meiner Gemeinde zu überlegen und damit noch einmal auf das Amt zuzugehen.
So wie ich das Verstanden habe, darf das Amt das Vorhaben nicht bewerten und muss mich mit einer NFC unterstützen.
Daraus resultiert auch, dass evtl. Funde/ Die Forschung richtig dokumentiert werden müssen.

Ist das soweit richtig?

Gruß
Addy





Offline
(versteckt)
#9
29. Juli 2015, um 12:44:23 Uhr

Walter, ich wiederhole mich (wie du ) auch nur zu gerne...

Was bei dir in Hessen geklappt hat, funktioniert nicht für Mainz!

Ich habe das nun schon öfters ausführlicher geschrieben, dafür fehlt mir gerade die Zeit!

Wen es interessiert kann mir bitte eine PN schreiben.

Lieben Gruß!

Offline
(versteckt)
#10
29. Juli 2015, um 13:12:27 Uhr

Moin Andy,

ja, ein Forschungsvorhaben ist nötig, eine Bewertung Deiner Forschung hat das Amt nicht vorzunehmen.

Gem. § 42A ist eine Genehmigung automatisch erteilt, wenn die Behörde sich drei Monate nicht meldet. Antrag auf NFG daher immer per Einschreiben absenden.

Moin Fingerhüter,

das GG gilt auch in RP, der § 42 A VerwVerfG ebenfalls und beides gelten auch in Trier, Mainz, Koblenz und Speyer. RP kann einen Antragsteller nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten, sie haben innerhalb von drei Monaten zu liefern, entweder mit einer Ablehnung oder mit einer NFG.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#11
23. Oktober 2015, um 17:26:50 Uhr

Leider klappt es in Trier dank Mainz auch nicht mehr .Meine NFG wurde trotz Abgabe von Funden nicht verlängert,mit der Begründung das nur noch 40% der Nfg verlängert werden und keine neuen ausgestellt werden.Ich glaube nicht das sich Mainz damit einen Gefallen getan hat denn so werden viele Funde in der Schublade landen und für die Wissenschaft verloren sein.   Gut Fund   Down






Offline
(versteckt)
#12
23. Oktober 2015, um 23:30:27 Uhr

So wird es wahrscheinlich leider auch sein.  Traurig Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Offline
(versteckt)
#13
24. Oktober 2015, um 08:52:43 Uhr

die Archis, Schießen sich ins eigene Bein, wenn sie keine NFG Erteilen.
Wer Suchen will der tut das so oder so.

gruß,                   Copper Ärgerlich

Offline
(versteckt)
#14
24. Oktober 2015, um 09:45:09 Uhr

Moin

"Also wäre der richtige Weg, mir ein Forschungsvorhaben auf dem Gebiet meiner Gemeinde zu überlegen und damit noch einmal auf das Amt zuzugehen"

wie eröffnet man ein Forschungsvorhaben bzw. was muss man dafür erfüllen .... Fachwissen ,Fördergelder und eine Genemigung von der Gemeinde ? Oder ....?
Mfg
Rannda

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, um 09:46:09 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  1 2
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor