Also ab 30.01.2015 ist das neue Gesetzt gültig und somit jedes Sondeln ohne Genehmigung eine Straftat
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Einlogenhttp://www.schleswig-holstein.de/LD/DE/RechtGesetz/Denkmalschutzgesetz/Denkmalschutzgesetz_node.html
Gibt zwar noch immer eine lange Warteliste, aber die Wartezeit wird sich in Kürze sehr viel angenehmer gestallten

Sind noch am Arbeiten dran
