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 Sondeln mit Genehmigung!

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Avatar  Sondeln mit Genehmigung!  (Gelesen 7748 mal) 0
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#15
19. Oktober 2017, um 21:43:16 Uhr

Unser Hobby   Suchen dient doch der Erholung.

Ist doch alles geregelt bei uns.   Küsschen
Naturschutzgesetz Niedersachsen §23 Recht zum Betreten des waldes. 


Nur Recht haben und auch bekommen leider nicht.   Star Wars Fight

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 21:51:58 Uhr von (versteckt) »

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#16
20. Oktober 2017, um 06:28:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi1971
 Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten (Metallortungsgeräte) mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der (obersten) Denkmalschutzbehörde.
Dazu zählt:
1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.

Genau das sind die Formulierungen, die die Jungs meinen, wenn sie vom "hindrehen" reden.
1. Weis mal jemandem nach, das er das Ziel hatte, Bodendenkmäler zu entdecken. Selbst wenn da ein fettes Schild stehen würde "HIER WAR MAL NE BURG" reicht das nicht als Beweis. Du kannst genauso gut nach Euros suchen.
2. sollte heisst nicht muss. Für den Wald und Waldbetretungsrechte und Rechte auf Freizeitgestaltung gelten Gesetze.

Versteh mich nicht falsch. Ich bin in Bayern und auch hier ist nicht alles grün, wir müssen uns auch an Regeln halten (und versuchen das auch). Ich will selbst ehrenamtlicher Denkmalpfleger werden, bin auf dem Weg dahin. Ich melde brav alles und verscheuch auch mal jemandem vom eingetragenen BD (und sag ihm, er soll halt 100 Meter weiter drüben sondeln. Grinsend) und sammel Scherben und messe Grabhügel ein und versuch auch sonst alles "richtig" zu machen.

Aber trotzdem mag ich diese "Abschreckungsformulierungen" der Denkmalämter nicht. Und diese sinnlose Angst von manchen verknöcherten Archies gegenüber Sondlern ebenfalls. Produktive Zusammenarbeit find ich da viel besser. Das ist alles nur der hilflose Versuch, Neulinge abzuschrecken. Und bekommt damit immer ein Geschmäckle. Finde ich einfach unehrlich. Zu mir hat der Chef von unserer Aussenstelle vom LDA mal gemeint: "Guck mal, wir sehen unseren Weg als ein stehendes Angebot an die Sondengänger. Und sagen, das 98% aller Flächen in Bayern eben nicht rot sind. Solange man nicht auf bekannte Denkmäler geht und ordentlich meldet und wenn möglich nicht in den Wald geht, wegen ungestörtem Boden passt das doch."
Mal abgesehen davon, dass Bodenfräsen für Neupflanzungen und Harvester den Boden auch im Wald nicht ungestört lassen, finde ich so ne Aussage wenigstens ehrlich. Aber auch hier suggerieren die Infomaterialien einem, dass man die Sonde am besten daheim lässt und nur ausgeackertes mit den Augen suchen geht.
Ich hab meiner (sondenskeptischen) Archie, die seit dem Jahr für unsere Meldungen zuständig ist eiskalt gesagt, dass ich Sondenfunde für mich selbst als "Sichtfunde plus" definiere, weil wir eh so gut wie nie was unter dem Pflughorizont finden auf dem Acker.
War ne interessante Diskussion. Sie entgegnete, es gäbe neue Grabungstechniken, wo eben nicht erstmal aller Oberboden abgezogen wird. Ich meinte: Befund trotzdem zerstört, da halten die auch nur die Koordinaten fest, wie wir auch. Sie entgegnete: Ihr findet nur Metall. Ich: Wir sammeln auch Scherben und alle die unter der Erde liegen, kann man auch später noch aufsammeln, wenn sie hochgepflügt werden. Sie: Fachgerechte Bergung..... usw.
Die Argumente gehen ihnen zwar langsam aus, aber leider nicht so schnell. Zwinkernd
Daher solche Versuche der Abschreckung.

Deswegen: Propagiere die hier bitte nicht, sondern weise lieber drauf hin, was man tatsächlich darf und wie man sich verhalten sollte, wenn man was altes findet. So wie du hier die Regeln postest, kommt bei unbedarften nämlich schnell die Angst auf, sie könnten sanktioniert werden, wenn sie was historisches finden. Und das führt nur dazu, das sie mit Angst sondeln und am Ende alles interessante in Kellern verschwindet.

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
20. Oktober 2017, um 08:31:21 Uhr

Moinse,

um Gottes Willen, ich wollte euch keine Angst einjagen. Ich bin selbst Neuling auf diesem Gebiet und habe dieses Informationsgespräch bei der LVR wahr genommen um eben mehr zu erfahren. Klar immer wird ...  Du Du mit erhobenen Zeigefinger laut mit der Gesetzlage gewarnt. Ich bin da auch in geteilter Meinung was das bestrifft. Ich möchte sondeln gehen hier und dort. Ich würde doch nicht in einem Wald sondeln gehen um Bäume zu hacken., Wurzeln zu beschädigen das ist witzlos. Von dem bischen graben fällt kein Baum um. Aber ich habe die Gesetze nicht gemacht. Die Empfindlichen Strafen sind schon mit hoher Kriminalität vergleichbar, da musste ich auch schlucken als ich es hörte und fühlte mich allgemein, was dem sondeln betrifft bereits vorher schon sehr eingeschränkt. Ich habe mich dann auch gefragt, warum habe ich mir dann einen Metalldetektor zudem gestern auch noch ein Pinpointer zugelegt.

Es ist schon komisch, ich habe viele Hobbys und einige kann ich nicht richtig ausleben. Ob Kurzwellenamateurfunk (Antennen darf ich nicht aufbauen) und habe teure Amateurfunk Transceiver. Metalldetektor und man darf laut dem Gesetz nur mit Genehmigung sondeln und das nicht überall. Klar ist, dass man nicht beim Bürgermeister auf seinem Privatgrundstück, im Garten sondeln darf. Aber in einem Wald wo viel mehr Unfug betrieben wird und man nicht erwischt werden möchte z.B. Müllentsorgung, Brandstiftung, Verbrechen aller Art sind doch viel schlimmer als Suchen Ich möchte nur klar stellen, dass ich die Punkte 1 - 7 nicht geschrieben habe, sondern kopiert habe. Ich entschuldige mich dafür wenn ich einige damit erschreckt habe.

Ich wünsche alle hier ein schönes Wochenende und erfolgreiches sondeln Zwinkernd

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#18
20. Oktober 2017, um 09:29:22 Uhr

Ich glaube es geht auch ein bisschen darum DIR die Augen zu öffnen. Was du schreibst, dass man ohne NFG NICHT sondeln darf ist schlichtweg Falsch. Das ist es was die von der LVR dich glauben machen wollen. Daher Formulierungen wie "du sollst nicht im Wald", "du sollst nicht auf Wiesen".... Da steht nicht "Du darfst nicht".. Erkennst du den Unterschied? Man könnte fast meinen du hast alle vorangegangenen Beiträge nicht gelesen. Da wird doch deutlich darauf eingegangen. Wer nicht gezielt nach BD sucht, sondern nach Euros, oder Meteoriten, oder wer der Umwelt zuliebe die Welt von Abzugslaschen und sonstigem Schrott befreien will, der darf ohne NFG sondeln bis er blass wird. Auch wenn es den Amtsarchis nicht gefällt. Erst wenn du gezielt auf BD aus bist, dann wird die Luft dünn. Doch selbst dann könnte sich ein findiger Sondler auf das Grundgesetz beziehen wenn es hart auf hart kommt. Damit du weißt was ich meine:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Es ist sicher nicht verkehrt sich um eine NFG zu bemühen. Auch wenn es auf Grund der zwei Jahre Schulung in deinem BL für viele nicht in Frage kommt. Aber es gibt auch Bundesländer da wird keinem die Erlaubnis erteilt. Scheißegal wie berechtigt dein Interesse ist. Die dürften deiner Auffassung nach nicht sondeln gehen. Dürfen sie aber sehr wohl.


« Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, um 09:31:32 Uhr von (versteckt) »

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#19
20. Oktober 2017, um 17:10:24 Uhr

Ich gehe auch ohne Genehmigung Sondeln.

Ich betreibe das als reines Hobby um zu entspannen.

Ich habe mich zwar auch im Internet über die Rechtslage
informiert bin aber bisher an keiner Zusammenarbeit mit Behörden interessiert.

Ich habe einfach Spass dabei das wars.

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#20
20. Oktober 2017, um 18:47:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Was willst du uns damit mitteilen Nullahnung

Er möchte seine 15 Beiträge bekommen, sonst wüßte ich auch nicht was er möchte.

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
20. Oktober 2017, um 18:51:06 Uhr

ganz bestimmt ^^  Danke

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#22
20. Oktober 2017, um 22:39:28 Uhr

ist schon ein recht langweiliger Beitrag, finde ich....

Vor 2 Jahren hätte ich den Naseweis vielleicht noch aufgeklärt, doch heute ist mir das zu blöd. Wenn er aus dem Wald raus und von den Wiesen runter bleibt, ist doch alles OK..... Super

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#23
21. Oktober 2017, um 00:34:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Wenn er aus dem Wald raus und von den Wiesen runter bleibt, ist doch alles OK..... Super

So hab ich es noch garnicht gesehen, aber du hast Recht! Davon profitieren auch andere Grinsend

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#24
21. Oktober 2017, um 10:26:01 Uhr

Hab mir das mal angeschaut und bin der Meinung das die Sondler das Sondeln lassen sollten. Ist zu gefährlich dann noch illegal und und und. 

Gruß
Matze

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#25
21. Oktober 2017, um 12:58:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von MatthiasG.
Hab mir das mal angeschaut und bin der Meinung das die Sondler das Sondeln lassen sollten. Ist zu gefährlich dann noch illegal und und und.

Gruß
Matze


 Super Super Super

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#26
21. Oktober 2017, um 14:11:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von DerDude
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
So einfach ist das mit dem GG auch nicht. Forsche doch mal mit/an Schusswaffen, explosiven Stoffen, radioaktiven Material, Drogen etc. und berufe dich dann auf diesen Paragraphen. Grinsend 

Viele Grüße,
Günter

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#27
21. Oktober 2017, um 18:14:07 Uhr

Artikel 5GG Meinungs.- und Informationsfreiheit Narr 
Selbige "Freiheit" wird doch schon im gleichen Satz in Ketten gelegt! "aus allgemein zugänglichen Quellen" Wer bestimmt denn was allgemein zugängliche Quellen sind? Das GG ist genauso eine Farce wie der undefinierte Begriff "Bodendenkmal"

In diesem Sinne..... Hirn aus, es lebe die Demokratie!

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, um 18:19:37 Uhr von (versteckt) »

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#28
21. Oktober 2017, um 23:01:54 Uhr

Gibt es Möglichkeiten, herauszufinden, wem ein Acker oder eine Wiese gehört? Mit gutem Gewissen macht es mehr Spaß.


« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, um 23:03:23 Uhr von (versteckt) »

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#29
22. Oktober 2017, um 06:30:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schatzdongo
Gibt es Möglichkeiten, herauszufinden, wem ein Acker oder eine Wiese gehört? Mit gutem Gewissen macht es mehr Spaß.


sind inzwischen alle geistig degeneriert, oder was ist hier los?

Wie wäre es, den Typen zu fragen, der gerade mit dem Trecker über den Acker pöttert? Oder beim nächstgelegenen Bauern klingeln und fragen? Ach was....gib mir Deine Koordinaten, dann übernehme ich das für Dich. Suchen....soll ich das auch für Dich erledigen, oder machst Du das noch selbst?

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