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 Sondeln mit Genehmigung!

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Oktober 2017, um 08:56:19 Uhr

Hallo Gemeinde,

gestern war ich mit meinem Bruder bei der LVM Zweigstelle Xanten (Bodendenkmalpflege). Dort fand ein Informationsgespräch statt, zwecks sondeln. Was man dabei beachten muss, rechtliche Grundlagen, Kartenerstellen nach Längen und Breitengerade, Fundmeldungen etc. Das war sehr aufschlussreich und informativ. Eines ist sicher, es gibt mehr illegale Sondler als angemeldete. Ich entschied mich dazu, das legal zu betreiben! Es werden empfindliche Geldstrafen entstehen, wenn man sondelt ohne Genehmigung des Landes. Was ich aber gerne machen möchte in einem Wald sondeln aber das ist nicht erlaubt. Auch wenn ich weiß, dass es viele machen.  Suchen Jetzt muss ich noch den Betrag der Gebühr (1 jahr gültig), überweisen und abwarten wann die Genehmigung an kommt.

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(versteckt)
#1
19. Oktober 2017, um 09:09:58 Uhr

Jetzt mal rein von der Gesetzeslage ausgehend muss ich sagen, dass es keine illegalen Sondler gibt! So lange du nicht gezielt auf der Suche nach Bodendenkmälern bist ist alles in Ordnung. Leider ist es so, dass die Leute auf dem Amt sich verbal alles hindrehen wie sie es gern hätten. Aber da informier dich besser in Bezug auf dein Bundesland mal bei anderen Quellen. Und nimm nicht alles zu 100% für bare Münzen was die offiziellen dir eintrichtern wollen.

Kleines Beispiel: ich bin Sternschnuppenjäger. Also immer nur auf der Suche nach Meteoriten. Klar kann es sein, dass ich aus Zufall mal nen Babarenschatz o.ä. ausbuddel. Aber dann melde ich es und gebe ihn ab. Wo ist hier eine Handlung die mich zum "illegalen Sondler" oder in deren Jargon "Raubgräber" herabwürdigt? 

Du siehst, es ist nicht alles schwarz und weiß.

LG  Smiley

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#2
19. Oktober 2017, um 10:25:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi1971
Hallo Gemeinde,

gestern war ich mit meinem Bruder bei der LVM Zweigstelle Xanten (Bodendenkmalpflege). Dort fand ein Informationsgespräch statt, zwecks sondeln. Was man dabei beachten muss, rechtliche Grundlagen, Kartenerstellen nach Längen und Breitengerade, Fundmeldungen etc. Das war sehr aufschlussreich und informativ. Eines ist sicher, es gibt mehr illegale Sondler als angemeldete. Ich entschied mich dazu, das legal zu betreiben! Es werden empfindliche Geldstrafen entstehen, wenn man sondelt ohne Genehmigung des Landes. Was ich aber gerne machen möchte in einem Wald sondeln aber das ist nicht erlaubt. Auch wenn ich weiß, dass es viele machen. Suchen Jetzt muss ich noch den Betrag der Gebühr (1 jahr gültig), überweisen und abwarten wann die Genehmigung an kommt.

Was willst du uns damit mitteilen  Nullahnung

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
19. Oktober 2017, um 11:20:51 Uhr

Was ich damit sagen möchte ist, dass es viele Objekte gibt auf den man nicht sondeln darf. In einem Wald ist es ausdrücklich untersagt und man darf allgemein nicht ohne Genehmigung in "NRW" sondeln. Anders schaut es in Bayern aus, da braucht man keine Genehmigung. Da ich wie erwähnt gestern bei dem Informationsveranstaltung bei der LVR in Xanten war. Es ist eben einiges zu beachten laut der Gesetzlage von 2005. Ich würde auch lieber in einem Wald sondeln gehen  Suchen  Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten (Metallortungsgeräte) mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der (obersten) Denkmalschutzbehörde. So ist die Lage! Und wer auf einem Acker sondeln möchte, muss sich auch die Genehemigung des Pächters oder des Besitzers einholen, einfaches Nachfragen reicht.

Dazu zählt:
1. Das Graben im Wald sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
2. Das Graben auf Wiesen sollte im Sinne des Denkmalschutzes (und ohne Genehmigung) unterlassen werden.
3. Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) und Kulturdenkmälern (KD) ist in den meisten Bundesländern verboten – und wird bei Nicht-Beachtung verfolgt!
4. Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten (Hier hat das Denkmalamt aber nichts mit zu tun)
5. Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen, wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten oder bekannt sind, ist verboten
6. Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehend verboten! (wenn Punkt 1-5 dabei berührt werden)
7. Das Bergen von Objekten aus Gewässern (Stichwort: Magnetangeln) welche unter das Denkmalschutzgesetz fallen ist in einigen Bundesländern (Beispiel NRW) genehmigungspflichtig.
Hier gilt der § 13 Abs. 1 „Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden“ – Anzumerken sei hierbei das auch Funde aus dem 2. Wk unter das Denkmalschutzgesetz in NRW fallen!

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, um 11:21:38 Uhr von (versteckt) »

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#4
19. Oktober 2017, um 11:52:55 Uhr

Hast du das alles mitgeschrieben?

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
19. Oktober 2017, um 12:16:46 Uhr

Nein, die Punkte von 1- 7 sind aus dem Netz für das Land NRW. habe ich kopiert, damit man eindeutig die Gesetzlage versteht. Das ist auch wichtig. Wenn man erwischt wird, bekommt man eine empfindliche Geldstrafe und eine Anzeige. Sowas kann ich mir z.B. nicht erlauben alleine schon aus beruflichen Gründe, da ich im öffentlichen Dienst arbeite.

Es ist halt so in Deutschland tzzzzzzzz. Mir wäre das auch anders viel lieber. Gerade in Wäldern findet man unglaubliches! In meiner Stadt sowieso, denn vor 2000 Jahren waren die Römer hier, römische Lager etc. und da ich in einer alten Grafenstadt lebe die eine Geschichte hat weit über 800 Jahre (Gründung), findet man bestimmt vieles aus dem Mittelalter sowie aus den römischen Zeiten, was mich besonders reizt  Lächelnd auch wurde hier am Niederrhein im WK II heftig gekämpft und da findet man bestimmt noch einiges an Relikte aus dem Krieg.

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#6
19. Oktober 2017, um 12:46:45 Uhr

Ich wohne in Mecklenburg-Vorpommern. Da findet man nichts.

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#7
19. Oktober 2017, um 13:33:30 Uhr

Außer NRW gibt es auch noch andere Bundesländer, ich weiß immer noch nicht, was du bezwecken willst- die Leute hier missionieren, belehren   Nono

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#8
19. Oktober 2017, um 13:39:41 Uhr

Scheint mir einer dieser typischen Beträge zu sein, die unter Neulingen Angst und Verunsicherung hervorrufen sollen... Huch Davon habe ich schon sehr viele gelesen jetzt. Beeindruckt hat mich noch keiner. Darf ich fragen wie hoch die Gebühr in NRW für den Zettel ist?

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#9
19. Oktober 2017, um 15:39:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi1971
..... Gerade in Wäldern findet man unglaubliches! ....

Haben die Leute vom LVR das gesagt?
Oder woher weißt du das?




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#10
19. Oktober 2017, um 15:52:22 Uhr

nimm dein  Ding, geh  und  hab  Spass

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#11
19. Oktober 2017, um 16:59:06 Uhr

Grinsend Nicht das dich der Blitz trifft, bleib besser zu Hause  Winken

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#12
19. Oktober 2017, um 21:01:09 Uhr

@ Andi1971
Zu punkt 3, wurde da auch irgendwo erwähnt in welchem Bundesland das suchen auf bd und/ oder kd NICHT verboten sein soll? Denn das hätte ich dann gern schriftlich und schon wäre das nächste Urlaubsziel geklärt!
So ein Schwachsinn kann doch echt nicht ernst genommen werden!
Gezielte Suche nach kulturhistorisch wertvollen nur mit nfg, wer einfach nur suchen gehen will ohne nfg!
So einfach kanns sein!



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#13
19. Oktober 2017, um 21:20:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi1971


 Gerade in Wäldern findet man unglaubliches!


Jup, Ruhe, frische Luft, Bäume, Tiere, den Schürzenjäger mit seiner Geliebten auf dem Hochsitz, Waldfeen, Hobbits ab und an auch das verlorene Bernsteinzimmer.




Michel

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#14
19. Oktober 2017, um 21:27:55 Uhr

Es gibt einen Unterschied zwischen "ist verboten" und "sollte unterlassen werden". In Deutschland gilt, dass alles was nicht ausdrücklich verboten wird, erlaubt ist, auch wenn es die Archäologen nicht gern sehen.

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