| | Geschrieben von Zitat von Mossberg @Mephisto Dieses Verbot ging nur um das neue BW Taschenmesser mit Einhandbedienung. Das Messer welches Walter meinte hat eine feststehende Klinge und wurde lange vor Deiner Dienstzeit ausgegeben! Da wurde noch "Oliv" getragen!
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Moin,
ganz richtig, wenn ich mich recht erinnere wurde dieses Kampfmesser 1978 eingezogen und statt dessen ein Taschenmesser ausgegeben. Unsere langen Gesichter kann man sich vorstellen. Die meisten Zeitsoldaten in meiner Batterie haben sich das Kampfmesser dann selbst gekauft und auf Übungen auch weiter getragen. Ich habe meines heute noch bei der Suche am Koppel hängen.
Viele Grüße
Walter
Hinzugefügt 25. November 2012, um 11:47:09 Uhr: | | Geschrieben von Zitat von Sondelix Alle Antworten von einem Nicht-Juristen zu diesem Thema können nur Bullshit sein. Was helfen denn "ich glaube" und "ich vermute" und alles Rätselraten, wenn der Threadersteller vorm Staatsanwalt aussagen soll?
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Moin,
nun, ich bin auch kein Jurist, aber in der Lage ein Gesetz zu lesen und zu verstehen. Alleine schon aus der Zweckbestimmung des Grabungswerkzeuges wird deutlich, dass es ein Werkzeug ist und keine Waffe und es somit auch bei der Ausübung des Hobbys getragen werden kann. Wo im Gesetz glaubst Du einen Hinweis darauf zu haben, dass das o. g. Grabungswerkzeug eine Waffe sein könnte?
Viele Grüße
Walter