Ich schließe mich der Frage an und gebe einen Gesetzestext hinzu: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenLeider nur auf Tschechisch, aber es enthält Worte wie "Denkmal" und "geschützt". Die Überschrift heißt "Archeologische Forschung und Funde"
Aus der automatischen Übersetzung lässt sich nicht viel entnehmen, aber es klingt nicht so, als wären es recht lasche Bestimmungen.
Aber selbst wenn man eine Nachforschungsgenehmigung bekommen sollte - kann man die Funde dann so ohne weiteres mit nach Deutschland nehmen? Die Grenzkontrollen sind zwar passé, aber das dürfte es nicht gleich legal machen, oder?