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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondler-Schreck

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Avatar  Sondler-Schreck  (Gelesen 8534 mal) 0
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(versteckt)
#15
28. März 2012, um 08:41:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von küppi
Mahlzeit Sondlergemeinde,angesprochen sollten sich die Jungs und Mädels im Dürener Raum fühlen...
Hat schon jemand etwas über den Förster aus dem Forst Düren-Gürzenich gehört? Auch bekannt als "Sondler-Schreck".
Böse Zungen behaupten,dieser grüne Onkel wäre ganz erpicht darauf, Detektoren zu sammeln...
Vielleicht weiß ja jemand was darüber...
Gut Fund...

Ich glaube bei Youtube gibt es ein Video von ihm!!!
Gruß Alex

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(versteckt)
#16
28. März 2012, um 13:11:50 Uhr

Dann poste es doch mal Alex würd ich Ja gern mal sehen  Zwinkernd

Gruß
Dennis

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
29. März 2012, um 07:13:15 Uhr

meinen ungarischen Klappspaten geb ich ich doch grinsend ab,dann bestell ich mir für nicht mal 10 Eus nen neuen... Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
02. April 2012, um 14:23:47 Uhr

hat jemand das besagte video bei you tube gefunden?

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(versteckt)
#19
02. April 2012, um 17:26:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von schluchtenjodler
Da ich viele Jahre in Sachsen staatlicher Fischereiaufseher war und somit mit Polizeirechten in Bezug auf Duchsetzung ...
Kein Tag ohne übelsten Unfug! Was träumst Du denn nachts? Ein Fischereiaufseher hat Polizeigewalt...

 Brutal

Oder bist Du etwa der, der es in der (Angel-)Fachwelt zu zweifelhaftem Ruhm gebracht hat, weil er als Fischereiaufseher mit gezogener und entsicherter Waffe seine Kontrolle durchziehen wollte? Der hat ein Strafverfahren bekommen und seinen Fischereischein und die Waffenpapiere auf Lebenszeit entzogen bekommen!

 Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von dummmel
Das sind Antworten, ganz nach meinem Geschmack ... danke und ich hoffe du wirst hier noch viele Leute erleuchten !!! Super und weiter so !!!

dummmel
Und Du pflichtest diesem gequirltem Kot auch noch bei. Bist wohl ein Erleuchteter, wie?

 Grinsend



« Letzte Änderung: 02. April 2012, um 17:42:41 Uhr von (versteckt) »

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#20
02. April 2012, um 17:57:26 Uhr

@Schlesier...an deiner Stelle würde ich mir meine Einlassung genau durchlesen..und anschließend mal einen Blick ins das sächsische Fischereigesetz werfen. Polizeigewalt besagt nichts anderes, als dass eine Person, unter bestimmten Vorausetzungen, befugt ist, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört eine Feststellung der Personalien genauso wie eine vorläufige Festnahme. Im Übrigen ist eine vorläufige Festnahme, unter bestimmten Voraussetzungen, ein sogenanntes Jedermannsrecht. In Sachsen ist die staatliche Fischereiaufsicht (nicht zu Verwechseln mit Fischereikontrolleuren der Verbände und Vereine) in die Hände von ehrenamtlich tätigen Bürgern gelegt worden, um Kosten zu sparen. Ich kann Dich aber beruhigen, ich bin so gut wie nie auf Kontrollgängen gewesen, meine Aufgaben waren Andere (Fischzucht). Ein Fischereiaufseher in Sachsen hat am Gewässer die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Förster oder Jagdaufseher in Wald und Feld. Ist nunmal so, kann ich nicht ändern.

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#21
02. April 2012, um 18:06:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von schluchtenjodler
@Schlesier...an deiner Stelle würde ich mir meine Einlassung genau durchlesen..
Habe ich! Sonst hätte ich wohl kaum so scharf gepostet!

 Cool

Geschrieben von Zitat von schluchtenjodler
... Polizeigewalt besagt nichts anderes, als dass eine Person, unter bestimmten Vorausetzungen, befugt ist, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. ...
EBEN! Wenn diese Person Polizist-, Militär-, BGS- oder Zollangehöriger ist. Aber kein Fischereiaufseher. Typischer Fall von Selbstüberschätzung. Allerdings bin ich mir darüber im Klaren, dass das die Schlimmsten sind! Ich bin vor Dir gewarnt...

 Schockiert

Geschrieben von Zitat von schluchtenjodler
... Dazu gehört eine Feststellung der Personalien genauso wie eine vorläufige Festnahme. Im Übrigen ist eine vorläufige Festnahme, unter bestimmten Voraussetzungen, ein sogenanntes Jedermannsrecht.
EBEN! Was Du oben liebevoll "Polizeirecht" nennst, ist nicht mehr und nicht weniger, als ein Jedermannrecht!

 Grinsend

Danke für Deine Mitarbeit...

 Grinsend


« Letzte Änderung: 02. April 2012, um 18:21:50 Uhr von (versteckt) »

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#22
02. April 2012, um 18:10:47 Uhr

Hallo Schlesier,

siehst du, jetzt spielst Du selbst auch wieder den Oberlehrer und zudem wieder so eine Falschmeldung: "Ein Fischereiaufseher hat Polizeigewalt..".

Ein Fischereiaufseher hat nur polizeiähnliche Befugnisse; ein erheblicher Unterschied.

Diese sind:

° Ständige Befugnisse:
Identitätsfeststellung, Aushändigung u. Prüfung Fischereischein u. Erlaubnisschein, sowie Überprüfung der Fanggeräte u. Behälter, sowie gefangener Fische das bezieht sich auch auf die zugehörigen Fahrzeuge (Auto, Motorrad etc…)

° Befugnisse bei Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtvorschriften (zu deren Verhütung od. Verbindung, gemäß Polizeiaufgabengesetz)

Platzverweis, Sicherstellung von unrechtmäßig erworbenen od. verwendeten Fischen u. Sachen…Betreten von Grundstücken (aber keine Wohnungen, Wohnwagen, Zelten)
(Das wäre nach Rechtssprechung „Hausfriedensbruch“ u. somit eine strafbare Handlung)
dieses bezieht sich auch auf „anrufen, stoppen u. Betreten von „Wasserfahrzeugen“ (Booten etc…)

Nicht weniger, aber auch nicht mehr und vor allem er hat keine Polizeigewalt!

Viele Grüße

Hans

PS bin jetzt weg für heute!


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(versteckt)Themen Schreiber
#23
04. April 2012, um 21:28:26 Uhr

da hab ich aber eine diskussion los getreten... Schockiert

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#24
04. April 2012, um 21:32:01 Uhr

Nee, solche Wichtigtuer tummeln sich in jedem Forum....nimm einfach Deine Sonde und geh deinem hobby nach...wenn der Förster kommt, wird er Dich in 99% der Fälle nicht behelligen oder mximal interessiert fragen.....

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
04. April 2012, um 21:35:53 Uhr

interessierte fragen bekomm ich immer von den spaziergängern gestellt.meistens gibts sogar noch nen tip gratis obendrauf...

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#26
04. April 2012, um 21:43:36 Uhr

Solche Tips sind manchmal sogar ergiebig!

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
04. April 2012, um 21:46:40 Uhr

besonders die von den älteren spaziergängern,die sind ja meistens ortsansässig

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#28
04. April 2012, um 22:06:09 Uhr

ich wurde keiner an meine sondel lassen!!  mein Grabungswerkzeug kan und darf er nemen.  und dan darf er polizei anruffen.
wen er versucht meine sondel zu nemen kriegt er einer auf die......

also gut finde ich es net wen jeder im wald graben get..  wens verboten ist dan soll er polizei ruffen  die klaren das.  (knolchen, verwarnung, Grabungswerkzeug weg und schuss ab nachhause)
in prinzip darf er wen du versuchtsabzuhauen dir ein burger arrest machen (fest halten bis polizei komt :-)   schlau ist es aber net.  kan daneben gehn.

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#29
04. April 2012, um 23:03:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von küppi
interessierte fragen bekomm ich immer von den spaziergängern gestellt.meistens gibts sogar noch nen tip gratis obendrauf...
Auch meine Erfahrung, wenn man sich nett mit den Leuts unterhält...

 Smiley

Geschrieben von Zitat von gider
und dan darf er polizei anruffen.
Genau! Jedermannrecht! Ich gebe doch nicht meine Sonde raus!

 Rundumschlag

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