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 Strandsondeln Niedersachsen/Bremen

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Avatar  Strandsondeln Niedersachsen/Bremen  (Gelesen 1170 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Dezember 2016, um 14:43:04 Uhr

Ich hätte da mal ne Frage. Nachdem ich aus dem bisherigen gegoogle und dem Niedersachsen Thread hier nicht richtig schlau wurde und sich das ja sowieso gefühlt alle 3 Jahre ändert...

Ich werde notgedrungen zwischen den Jahren auf einen 1-wöchigen Trip an die Nordseeküste mitgeschleppt. (Nichts gegen die Gegend, ganz im Gegenteil. Aber hier ist mir im Winter schon kalt genug. Da brauch ich nicht noch Seewinde dazu Grinsend). Um den Familienausflug erträglich zu halten, wird der Suchhund mitgeschleppt.
Wir haben ein Ferienhaus irgendwo in der Nähe von Bremerhaven und fahren am 2. Weihnachtsfeiertag bis 2. Januar. Ich hätte auch nichts dagegen, mich mit einem NDS Sondler für 1-2 Tage zusammenzutun, falls sich da jemand findet. Smiley

Jetzt würde mich interessieren, ob es für Niedersachsen und/oder Bremen auch solche Sondergenehmigungen für die Strandsuche gibt, wie in S-H. Und Falls nicht, ob es da irgendwo ein Verzeichnis der BD an Stränden gibt, oder wo
es besonders gefährlich ist zu Sondeln (Kampfmittel). Oder ob ich am besten gleich die Fähre nehm und nach S-H übersetze (die Strandgenehmigung für dort hab ich vom letzten Ostseeurlaub noch Zwinkernd )

Und wie sieht es mit Äckern in NDS aus? Soweit ich das verstehe, brauch man da auch nur das Einverständnis vom Bauern, sofern kein BD vorhanden oder zu vermuten. +Meldepflicht und Schatzregal etc. Oder brauch man da inzwischen auch ne NFG? Ich les hier was von Qualifizierungskursen, aber gleichzeitig, dass die nur gelten wenn man auf oder nach BD´s suchen will? Versteh ich das richtig?
Wie schon woanders geschrieben, ich will halt möglichst 0 Risiko fahren, besonders, wenn ich im Urlaub bin. Smiley


Offline
(versteckt)
#1
22. Dezember 2016, um 15:10:44 Uhr

Eigentlich brauchst du nur in SH eine NFG, wenn du sondeln willst. Wenn du deine Funde alle einreichst (eben auch auf die Gefahr hin nix wiederzubekommen), dann handelst du ja stets konform der Gesetze, da das Sondeln an sich ja nicht verboten ist. Darfst eben nur nicht "heiligen Boden" betreten  Grinsend

« Letzte Änderung: 22. Dezember 2016, um 15:11:31 Uhr von (versteckt) »

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