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 Straßenbau Hausfriedensbruch

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Avatar  Straßenbau Hausfriedensbruch  (Gelesen 867 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. März 2014, um 18:21:47 Uhr

Wenn eine Baufirma für einen Straßenbau oder ein Neubaugebiet große Menngen an Mutterboden wegschiebt, begehe ich dann Hausfriedensbruch wenn ich in der Baugrube der zukünftigen Straße mit der Sonde durchlaufen? Darf man zukünftige Straßen nur mit Genehmigung des Eigentümers (Staat) betreten? Bei der fertigen Straße stellt sich die Frage ja nicht.
Das Denkmalschutzgesetz Bayern sollte da erstmal keine Rolle spielen solange ich melde.

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#1
07. März 2014, um 18:27:36 Uhr

ich frage da einfach beim Bürgermeister nach  Belehren

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
07. März 2014, um 18:43:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter 67
ich frage da einfach beim Bürgermeister nach  Belehren

Keine Gemeindestraße.

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#3
07. März 2014, um 18:48:51 Uhr

Es geht eher um die Haftung,wenn du dir auf der Straßenbaustelle sämtliche Knochen brichst.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
07. März 2014, um 19:15:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Es geht eher um die Haftung,wenn du dir auf der Straßenbaustelle sämtliche Knochen brichst.

Du meinst so das klassische "Baustelle betreten verboten" Schild? So eins gibts da nicht. So richtig gefährlich ist da auch nix, ist halt Lehm mit links und rechts abgeschobenem Mutterboden.

Da gehen auch Leute spazieren und machen Mountainbiker ihre Kunststücke. Ich glaube es gibt nur 2 Sorten von Menschen die dort weder vom Auftraggeber (Stichwort Baustopp bei Fund) noch von der Bürgerwehr (Denunzianten, Pseudohilfspolizisten, notorischen Kennzeichennotierern etc.) gern gesehen sind: Motocrossfahrer und Sondler. Da ich beides bin könnte ich das ja verbinden und mit der Cross in die Häufen stechen und dabei die Sonde schwingen.

Damit zurück zur Frage: Gibt es rein rechtlich einen Unterschied, ob ich da mit dem Mountainbike (die Cross bleibt schön daheim) rumfahre, oder mit der Sonde rumlaufe und wenn ja welchen (außer DSchG)?

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#5
08. März 2014, um 08:43:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Es geht eher um die Haftung,wenn du dir auf der Straßenbaustelle sämtliche Knochen brichst.
Geschrieben von Zitat von flumi
Du meinst so das klassische "Baustelle betreten verboten" Schild? So eins gibts da nicht. So richtig gefährlich ist da auch nix, ist halt Lehm mit links und rechts abgeschobenem Mutterboden.

Da gehen auch Leute spazieren und machen Mountainbiker ihre Kunststücke. Ich glaube es gibt nur 2 Sorten von Menschen die dort weder vom Auftraggeber (Stichwort Baustopp bei Fund) noch von der Bürgerwehr (Denunzianten, Pseudohilfspolizisten, notorischen Kennzeichennotierern etc.) gern gesehen sind: Motocrossfahrer und Sondler. Da ich beides bin könnte ich das ja verbinden und mit der Cross in die Häufen stechen und dabei die Sonde schwingen.

Damit zurück zur Frage: Gibt es rein rechtlich einen Unterschied, ob ich da mit dem Mountainbike (die Cross bleibt schön daheim) rumfahre, oder mit der Sonde rumlaufe und wenn ja welchen (außer DSchG)?

Ich denke nicht, dass es hier jemand interessiert, solange du nicht die 3 km verlegten Kabel wieder ausbuddelst Zwinkernd
Fragen werden hier auch weniger kommen da du vermutlich als Vermessungsbeamter durchgehst solange du nicht WK-Tarnüberwurf-Angriffs-Kriegs-Sturmklamotten trägst

Gruss Tobster

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#6
08. März 2014, um 08:48:26 Uhr

Orange Warnweste an und los gehts. Wenn jemand fragt, untersuchst Du die Metallkontaminierung.

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#7
08. März 2014, um 09:07:58 Uhr

Genau! Diese hier:
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Registrieren oder Einlogen
http://www.atg-polizeibedarf-shop.de/Sicherheitsweste-mit-Reissverschluss

Bild zwei.

« Letzte Änderung: 08. März 2014, um 09:08:58 Uhr von (versteckt) »

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#8
08. März 2014, um 09:18:19 Uhr

Bei mir kommen bei jedem großem Bauvorhaben die Archis und schauen sich mal um. Weiß nicht, wie das in Bayern ist, kann mir aber vorstellen, das sie einen riesen Hals kriegen, wenn du vor ihnen unterwegs bist.

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#9
08. März 2014, um 10:23:00 Uhr

Ja, kommt halt auf die Region an. Also in Mainz-Innenstadt würde ich es lassen Zwinkernd Probleme bekommst du aber spätestens, wenn du was finden solltest und ohne Segen des Amtes unterwegs bist. Aber das ist ja bekannt.

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#10
08. März 2014, um 10:35:16 Uhr

Nur mal so...Grundsätzlich ist eine Baustelle immer fremder Grund und Boden und somit nicht zu betreten. Baugruben sind allerdings immer zu sichern und dafür ist i.d.R. der Bauleiter zuständig. Bei Straßen ist das so eine Sache, da man ja nicht zig km einzäunen kann, ergo werden alle Zugänge mit rotweißen Warnbarken und gelben Lampen "gesichert"....
Wenn das nicht ist, dann ist das noch kein grünes Licht für dich aber dem Bauleiter droht bei Streit auch "Ungemach"  Lächelnd   Er wird also nur meckern, aber nicht nach dem Kadi rufen  Zwinkernd

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#11
08. März 2014, um 12:44:17 Uhr

Man sollte nicht immer alles heißer essen als es gekocht wird.
Bleib von den Arbeitsmaschinen weg. Sondle wenn nicht gearbeitet wird und gut ist.

Was genau außer wegschicken sollen sie denn mit Dir machen? Und vor allem wer?

Wenn die oben schon genannten Spaßverderber aktiv werden, dann kommen -falls sie überhaupt kommen- die Buben vom SV grün/weiß und fragen Dich was Du da machst.
Hast Du Glück, fahren sie wieder, haste Pech musst Du zusammenpacken. Jeden weitere Überreaktion der Ordnungsmacht würde (bei uns in Bayern) ich als Einzelfall sehen.
Vielleicht durfte er gestern Nacht nicht ran, hat zu viel gesoffen und hat jetzt Kopfweh oder so.

Ich würde allerdings nicht den morgigen Nachmittag als Zeit empfehlen, denn da wird die vierte indogermanische Völkerwanderung auf der Baustelle unterwegs sein, bei dem Wetter.

Gerade Baustellen etc. sind die gleichen Suchzeiten zu empfehlen wie auf Spielplätzen etc. Früher Vormittag bei schlechtem Wetter. Und natürlich bei Baustellen abseits der gerade "aktiven"
Baustelle. Das versteht sich ja von selbst.




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