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 Begriff "ausgewiesene Badestrände" ???

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Avatar  Begriff "ausgewiesene Badestrände" ???  (Gelesen 746 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. September 2016, um 07:58:10 Uhr

Hallo Gemeinde  Winken

Gestern bekam ich die beantrage Strandsuchgenehmigung für S-H...nach nur 4 Tagen ab Antragstellung per mail!  Respekt Respekt
Da steht der Begriff "ausgewiesene Badestrände", was mich etwas irritiert. Nullahnung
Ich bin mindestens zweimal im Jahr in Ostholstein zum Fischen unterwegs und habe schon
viele Strände befischt, aber ein Schild mit diesem Begriff habe ich noch nicht (bewusst) gesehen. Grübeln
Heisst das, dass man nur an der Stränden der Touri-Hochburgen sondeln darf und alles anderen Strände tabu sind?
Dort wo ich urlaube gibt es einige Strände, an denen viel gebadet wird, aber wie gesagt...nen Schild habe ich noch nicht gesehen.

Kann mir da jemand die Erleuchtung bringen?  Idee

Gruß aus dem Großherzogtum Baden
Nobbi

Offline
(versteckt)
#1
01. September 2016, um 08:22:40 Uhr

Wieso fragst Du hier?   Smiley

Stelle diie Frage der ausstellenden Behörde, vor allem, wenn Du sicher gehen willst!


Grüße und gut Fund und Petri Heil!

Hans

« Letzte Änderung: 01. September 2016, um 08:25:53 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
01. September 2016, um 08:49:10 Uhr

"Ach ja das leidige Beamtendeutsch"

Gemeint sind damit doch Badestrände wo Baden offiziell erlaubt ist ! (ist ja aber eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen)
Sonst wie oben schon beschrieben, die ausstellende Behörde weiss es am besten.
Da würde ich aber nur hingehen wenn die Badegäste weg sind sonst könnte sich mal jemand gestört fühlen und du bist deinen Schein schnell wieder los !
Gruß pepa

Offline
(versteckt)
#3
01. September 2016, um 09:16:19 Uhr

am besten frühmorgens oder spätabends sonst hast du keine Ruhe vor der Kindermeute die um dich herumschwirrt


               larod Smiley

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