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 Über Ebay einen Pfeil gesteigert.

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Avatar  Über Ebay einen Pfeil gesteigert.  (Gelesen 3683 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Juni 2016, um 17:30:47 Uhr

Hallo,
habe am 8. Mai 2016 über Ebay einen römischen Pfeil für 29,50 Euro ersteigert. Anschließend über Pay Pal bezahlt. Der Verkäufer und der Pfeil aus Serbien. Also ein nicht EU Staat.
Am 25 Mai hat ein Zollamt in Niederbayern das kleine Paket behalten und mich aufgefordert es Abzuholen. Nun das  Zollamt aufgesucht (20 Km Autofahrt), Personalausweis, Kontoauszug und Rechnung vorgelegt. Der Pfeil kann aus einer nicht genehmigten Grabung aus einer alten Sammlung oder er kann schlicht weg erst hergestellt worden sein. Die Beamten haben mich dort ziemlich mies behandelt und mir den Pfeil nicht überlassen sondern zur weiteren Überprüfung gegeben.
Meine Frage kann mir da was angehengt werden oder zu einer Strafe verdonnert werden. Habe mir bei diesen Kauf eigentlich nichts böses gedacht. Und jetzt solche Schwierigkeiten.

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#1
09. Juni 2016, um 17:38:53 Uhr

von dem Pfeil, da möchte Ich gerne mal ein Bild sehen.........oder war es nur eine Pfeilspitze ?         Zwinkernd


Gruß xp 68         Winken

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#2
09. Juni 2016, um 17:42:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Räter

Meine Frage kann mir da was angehengt werden oder zu einer Strafe verdonnert werden. Habe mir bei diesen Kauf eigentlich nichts böses gedacht. Und jetzt solche Schwierigkeiten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gängiger Satz trifft es leider auch meistens. Ersteinmal abwarten was die Damen und Herren vom Zoll noch dazu meinen.


Michel

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
09. Juni 2016, um 17:43:47 Uhr

Hier die Pfeilspitze im Bild.


Es sind 2 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

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74. Röm. Pfeil..JPG
75. Röm. Pfeil..JPG
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#4
09. Juni 2016, um 17:45:11 Uhr

Grundsätzlich kann man nach § 259 StGB wegen Hehlerei belangt werden, wenn man Raubgut erwirbt. Entscheidend für die Rechtspraxis ist, ob man den Kauf im guten Glauben tätigte oder ob Gründe vorlagen, an der Legalität des Geschäfts zu zweifeln. Auch der Warenwert (nicht der Verkaufspreis) können eine Rolle spielen.

Grundsätzlich kann vom Kauf von Antiken durch Privatpersonen nur abgeraten werden. Der weitaus größte Teil, insbesondere in Ost- und Südosteuropa, stammt aus illegalen Quellen. Die systematische Zerstörung von Kulturgut und z.T. mafiöse Strukturen werden durch solche Geschäfte unterstützt.

stekemest

« Letzte Änderung: 09. Juni 2016, um 17:46:12 Uhr von (versteckt) »

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#5
09. Juni 2016, um 18:02:29 Uhr

ist es eine Pfeilspitze ? denke              Nono     aber mal sehen was die Profis sagen         Zwinkernd


Gruß xp 68        Napoleon

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
09. Juni 2016, um 18:07:54 Uhr

Was kann ich da für eine Strafe bekommen bei 29,50 Euro. Das ich das nicht durfte kein Ahnung gehabt. Es stand auch nicht dabei das der Original war.

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#7
09. Juni 2016, um 18:18:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von xp
ist es eine Pfeilspitze ? denke Nono aber mal sehen was die Profis sagen Zwinkernd


Gruß xp 68 Napoleon

das ist eine Sarg Schraube Zwinkernd

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#8
09. Juni 2016, um 18:18:51 Uhr

Nach §259.2 gilt §248a StGB "sinngemäß", demzufolge der Diebstahl (in diesem Fall: die Hehlerei) geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt wird. Da die Absicht vorliegen muss, sich an der Hehlerware zu bereichern, spielt die Diskrepanz zwischen Markt- und Verkaufswert auch eine Rolle.

Eine verlässliche Rechtsberatung kann und darf dir hier aber niemand geben. Bleib locker, und falls doch was kommt, dann wende dich unverzüglich an einen Anwalt. stm

« Letzte Änderung: 09. Juni 2016, um 18:19:53 Uhr von (versteckt) »

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#9
09. Juni 2016, um 18:23:34 Uhr

Form der Pfeilspitze ist römisch, ob sie echt ist kann ich auch nicht sagen.

Gruß cyper

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#10
09. Juni 2016, um 18:26:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Räter
Es stand auch nicht dabei das der Original war.
Darauf würde ich mich auch berufen. Wir Sondler haben doch von so antikem Kram keine Ahnung, wie uns Archäologen gerne unterstellen, und darum sind wir natürlich auch der Meinung, ein antikes Original müsste viel teurer sein. Aber so eine gut gemachte Replik ist schon 30 Euro wert und die hättest Du als Römerfan halt gerne gehabt. In dubio pro reo.

Hast Du noch einen Link zur Auktion?

Viele Grüße,
Günter

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#11
09. Juni 2016, um 18:29:07 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Form der Pfeilspitze ist römisch, ob sie echt ist kann ich auch nicht sagen




..
Ja, die ist echt. Werden zu tausenden in Osteuropa aus dem Boden gebaggert.


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(versteckt)Themen Schreiber
#12
09. Juni 2016, um 18:40:07 Uhr

Nein habe leider keinen link mehr. Nach einen Monat fallen die aus den Spamordner.

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#13
09. Juni 2016, um 18:52:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Räter
Nein habe leider keinen link mehr. Nach einen Monat fallen die aus den Spamordner.


Ich kann dir weiterhelfen Smiley  VK sitzt in Kroatien Zwinkernd

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http://www.ebay.de/itm/ROMAN-ANCIENT-Eisen-Pfeilspitze-ROMISCHE-ANTIKE-/162054058126?hash=item25bb2cb08e%3Ag%3A0y8AAOSw3v5XI4tU&nma=true&si=xClqGZm1mqASC6DNCxjjXRAoG6U%253D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557



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« Letzte Änderung: 09. Juni 2016, um 18:57:53 Uhr von (versteckt) »

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#14
09. Juni 2016, um 18:55:48 Uhr

Wenn da man nicht 10 Jahre Knast ohne Bewährung drohen.  Polizei

Mach Dir deswegen doch nicht ins Hemd, wird schon nicht so schlimm werden.

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