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In Hessen sieht es nach dem Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 (unter anderem) wie folgt aus:
A) Gesetzeslage:
1.Nach § 19 DenkmalschutzG sind Bodendenkmäler solche, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. (Da stellt sich natürlich die Frage, bei welchem gefundenen Objekt die Grenze der wissenschaftlichen Erkenntnisfähigkeit liegt.)
2. Nach § 21 DenkmalschutzG bedürfen Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
3. Nach § 20 DenkmalschutzG hat derjenige, der Bodendenkmäler entdeckt dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. (Hier wiederum stellt sich die Frage, wie ein normaler Sondler den Fund als Bodendenkmal klassifiziert, indem er ihm ansehen soll, dass er der wissenschaftlichen Erkenntnisfähigkeit dient).
B) Verstöße
Ein Verstoß gegen oben genanntes stellt gem. § 27 I Nr. 1 DenkmalschutzG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gem. § 27 II DenkmalschutzG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Weiterhin können gem. § 27 IV DenkmalschutzG die zur Vorbereitung oder Begehung gebrauchten und bestimmten Gegenstände eingezogen werden.
C) Folge
1. Die Gemeinde, der Landkreis oder das Land können gem. § 24 I DenkmalschutzG gegen eine angemessene Entschädigung eine Ablieferung des Fundes verlangen.
2. Gem. § 25 I Nr. 2 DenkmalschutzG ist eine Enteignung zugunsten des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer rechtsfähigen Stiftung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Bodendenkmal wissenschaftlich ausgewertet oder der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann.
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Du soltest dich für einen Antrag auf eine Nachforschungsgenehmigung mit Metalsonde gut vorbereiten,die Genehmigung werden immer Jährlich vergeben.und wenn du dich entschliesen tust eine zubeantragen darfst du nur auf gestörten Boden (Äcker) suchen ungestörter Boden (Wald) ist Tabu es sei denne du hast den Archelogen Funde gegeben das die ein rad schlagen dann ist es gut möglich eine Wald genehmigung zu bekommen aber damit tuen sie sich sehr schwerr,desweiter schau mal bei der DIGS.online vorbei ein verband der die intressen der Sondengänger vertritt.
auszug aus dem militaria-fundforum
mfg.zenzi