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 Untere Denkmalschutzbehörde kennt NFG nicht..

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Avatar  Untere Denkmalschutzbehörde kennt NFG nicht..  (Gelesen 1437 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Januar 2011, um 10:09:15 Uhr

Hallo liebes Forum!

Ich habe micht mit einer Frau der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises auseinandergesetzt (EMail), zwecks NFG.
Die gute Frau antwortete mir, sie wüsste nicht was das ist und ich solle sie doch einmal anrufen. Kann es sein dass ich doch an falscher Stelle bin oder liegt es eher daran dass noch niemand aus der Gegend soetwas haben wollte? Was kann ich der Frau am Telefon am besten sagen (Erklärung, Argumentation usw.) um das Ding zu bekommen?

Danke liebes Forum :-)

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(versteckt)
#1
12. Januar 2011, um 11:45:47 Uhr

Hi,
die untere Denkmalbehörde besteht in kleinere Städten oft nur aus einer Person der die Aufgaben übertragen wurden ohne dass sich diese Person überhaupt auskennt. Bei uns war o. ist das auch so, dort wunderte sich diese Person sogar darüber das man eine NFG  benötigt Schockiert 
Wende dich lieber gleich an die obere Denkmalbehörde, die verweisen dich an die richtige Stelle.

Gruß,
Martin


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(versteckt)Themen Schreiber
#2
12. Januar 2011, um 12:03:29 Uhr

Danke für Deine Antwort!

Ich dachte man solle sich an die untere Denkmalschutzbehörde wenden und laut der Internetseite der DSB Niedersachsen ist hier die Landkreisverwaltung verantwortlich. Kann also die DSB des Landkreises keine NFG ausstellen oder wissen sie einfach nur nicht was das ist? In dem letzteren Fall würde ich das als Vorteil sehen um den Antrag durchzubekommen ^^

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#3
13. Januar 2011, um 13:39:28 Uhr

Moin,

gut, das Du im zweiten Beitrag erwähnt hast, dass es um NI geht, da das von BL zu BL unterschiedlich geregelt ist.

Die untere DSchB ist zuständig, auch wenn die SB'in davon keine Ahnung hat. Dann reicht ein Hinweis auf den § im DSchG, dass für NFG die untere Denkmalschutzbehörden zuständig sind. Da muss die SB'in sich eben erkundigen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
13. Januar 2011, um 18:08:19 Uhr

Hab Dank, Walter!

Für mich sind das gute Nachrichten, ich hoffe dann kann ich bald eine NFG mein Eigen nennen.

Hab mir übrigens das Schatzsucher-Magazin am letzten Wochenende bestellt und freue mich schon sehr drauf! (Nur so am Rand, da ich irgendwo gelesen habe dass du damit zutun hast). ;-)

Einen schönen Abend noch

derJosch

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#5
13. Januar 2011, um 19:03:25 Uhr

Wenn ich es richtig gelesen habe bist Du aus NDS.

Hat dort einige Änderungen gegeben und in Zukunft wird eine NFG nach einer kleinen Weiterbildung in Anlehnung an das Schleswiger Modell ausgegeben.

Melde Dich mal beim Landesamt, die können Dir sicher weiterhelfen.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12607&_psmand=45


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#6
14. Januar 2011, um 06:39:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn ich es richtig gelesen habe bist Du aus NDS.

Hat dort einige Änderungen gegeben und in Zukunft wird eine NFG nach einer kleinen Weiterbildung in Anlehnung an das Schleswiger Modell ausgegeben.

Melde Dich mal beim Landesamt, die können Dir sicher weiterhelfen.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12607&_psmand=45




Moin,

da war er doch - die haben dort Null Plan.

Viele Grüße

Walter

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#7
15. Januar 2011, um 12:34:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

Moin,

da war er doch - die haben dort Null Plan.

Viele Grüße

Walter

Er war doch bei der unteren Denkmalschutzbehörde und nicht beim Landesamt Huch

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(versteckt)
#8
15. Januar 2011, um 15:00:40 Uhr

Moin,

die unteren Denkmalschutzbehörden sind doch bei den kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung oder bei den Landkreisen bei den Landratsämtern angesiedelt, oder wie habt Ihr das in NI geregelt?

Viele Grüße

Walter



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(versteckt)Themen Schreiber
#9
15. Januar 2011, um 15:07:17 Uhr

Hallo Ihr!

Nein, ich war nicht beim Landesamt, habe mich auf deren Homepage nur erkundigt wo sich die untere Denkmalschutzbehörde für meinen Landkreis befindet und dort habe ich dann angefragt  Zwinkernd

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#10
15. Januar 2011, um 15:18:38 Uhr

Dann melde Dich nochmal in Hannover Zwinkernd

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(versteckt)
#11
16. Januar 2011, um 04:24:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von derjosch
Hallo liebes Forum!

Ich habe micht mit einer Frau der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises auseinandergesetzt (EMail), zwecks NFG.
Die gute Frau antwortete mir, sie wüsste nicht was das ist und ich solle sie doch einmal anrufen. Kann es sein dass ich doch an falscher Stelle bin oder liegt es eher daran dass noch niemand aus der Gegend soetwas haben wollte? Was kann ich der Frau am Telefon am besten sagen (Erklärung, Argumentation usw.) um das Ding zu bekommen?

Danke liebes Forum :-)

Alles richtig gemacht.
Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde - wenn die zuständige Bearbeiterin damit nichts anfangen kann, kannst du ihr ja ein wenig unter die Arme greifen.


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